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Beschlußempfehlung und Bericht - bundestag.de - Deutscher ...

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Drucksache 12/7600 <strong>Deutscher</strong> B<strong>und</strong>estag —12. Wahlperio<strong>de</strong><br />

Die zweite Kategorie im Auslandsvermögen <strong>de</strong>r SED<br />

waren die „Gesellschaften im Ausland, die von <strong>de</strong>r<br />

Abteilung Finanzen <strong>und</strong> Parteibetriebe beim ZK <strong>de</strong>r<br />

SED direkt verwaltet <strong>und</strong> direkt geführt wur<strong>de</strong>n. " Die<br />

UKPV bezeichnet diesen ZK-Bereich kurz als „ZK-<br />

Firmen" (4. Sitzung, Protokoll S. 69).<br />

Die Kommission hat sich in Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>r<br />

Treuhandanstalt mit <strong>de</strong>r Erfassung <strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>r zweiten<br />

Kategorie noch vorhan<strong>de</strong>nen Vermögenswerte<br />

beschäftigt.<br />

In Übereinstimmung mit <strong>de</strong>r SED-Nachfolgepartei<br />

PDS, <strong>de</strong>n Ergebnissen <strong>de</strong>r Tätigkeit <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rkommission<br />

<strong>de</strong>r Regierung Dr. Modrow unter Leitung von<br />

Willi Lin<strong>de</strong>mann <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Treuhandanstalt wur<strong>de</strong>n die<br />

Vermögensteile <strong>de</strong>r ersten Kategorie als Staatsvermögen<br />

angesehen. Da somit die rechtliche Inhaberschaft<br />

bzw. Trägerschaft beim Staat <strong>und</strong> nicht bei einer Partei<br />

lag, waren diese Vermögenswerte nicht <strong>de</strong>n Regelungen<br />

<strong>de</strong>s Parteiengesetzes für Son<strong>de</strong>rvermögen von<br />

Parteien <strong>und</strong> Organisationen unterworfen. Überprüfungen<br />

<strong>de</strong>r Unternehmen <strong>de</strong>s Bereichs Kommerzielle<br />

Koordinierung wur<strong>de</strong>n aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Staatsvermögens-Annahme<br />

seitens <strong>de</strong>r Kommission zunächst zurückgestellt.<br />

Auch durch Parteien aus <strong>de</strong>ra rtigen Vermögen<br />

gezogene Vorteile wur<strong>de</strong>n durch die Untersuchungen<br />

<strong>de</strong>r Kommission nicht abge<strong>de</strong>ckt, fielen jedoch<br />

gleichwohl in <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r Rechenschaftspflicht<br />

<strong>de</strong>r Parteien für ihnen wirtschaftlich zuzuordnen<strong>de</strong>s<br />

Vermögen (4. Sitzung, Protokoll S. 69/70).<br />

Das in <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland <strong>und</strong> im Ausland<br />

befindliche Vermögen <strong>de</strong>s Bereichs Kommerzielle<br />

Koordinierung war schon frühzeitig in die Verwaltung<br />

<strong>de</strong>r Treuhandanstalt (als allgemeines Treuhandvermögen,<br />

nicht als Son<strong>de</strong>rvermögen) übergegangen<br />

(4. Sitzung, Protokoll S. 71). Nach Auffassung<br />

<strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rkommission <strong>de</strong>s Ministerrates, <strong>de</strong>r Lin<strong>de</strong>mann-Kommission,<br />

han<strong>de</strong>lte es sich bei <strong>de</strong>m „Parteivermögen"<br />

unter <strong>de</strong>r Verwaltung <strong>de</strong>s Bereichs Kommerzielle<br />

Koordinierung im Ausland <strong>und</strong> in <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland gr<strong>und</strong>sätzlich um Staatseigentum,<br />

mit <strong>de</strong>r Ausnahme <strong>de</strong>s Unternehmens Heska<br />

Portuguesa, <strong>de</strong>ren Aktien direkt vom ZK <strong>de</strong>r SED gehalten<br />

wur<strong>de</strong>n. Die Heska Portuguesa-Anteile wur<strong>de</strong>n<br />

durch die Übergabe <strong>de</strong>r Aktien an die kommunistische<br />

Partei Portugals übertragen. Von <strong>de</strong>r Treuhandanstalt<br />

wur<strong>de</strong>n die Vermögenswerte <strong>de</strong>r SED im<br />

Ausland festgestellt, ohne daß im rechtlichen Sinne<br />

eine endgültige Entscheidung getroffen wur<strong>de</strong>, ob es<br />

sich um Staats- o<strong>de</strong>r Parteivermögen handle (4. Sitzung,<br />

Anlage 2 zum Protokoll, S. 4).<br />

Von <strong>de</strong>r UKPV wur<strong>de</strong> die Priorität auf das Inlandsvermögen<br />

gesetzt, das nicht gr<strong>und</strong>sätzlich als Staatsvermögen<br />

klassifiziert wur<strong>de</strong>. Dabei ging die UKPV davon<br />

aus, daß im Fall <strong>de</strong>r DDR die Schwierigkeit <strong>de</strong>r<br />

Unterscheidung zwischen Partei- <strong>und</strong> Staatsvermögen<br />

systemimmanent war. Wesentlicher Gr<strong>und</strong> dafür<br />

war die staatstragen<strong>de</strong> Funktion <strong>de</strong>r Partei bzw. die<br />

Verflechtung von Partei <strong>und</strong> Staat, die u.a. im Artikel<br />

1 <strong>de</strong>r Verfassung <strong>de</strong>r DDR nie<strong>de</strong>rgelegt war („Die<br />

Deutsche Demokratische Republik ist ein sozialistischer<br />

Staat <strong>de</strong>r Arbeiter <strong>und</strong> Bauern unter Führung<br />

<strong>de</strong>r Arbeiterklasse <strong>und</strong> ihrer marxistisch-leninistischen<br />

Partei.")<br />

Die UKPV führte am 25. Januar 1993 eine Befragung<br />

von Dr. Schalck-Golodkowski durch, mit <strong>de</strong>r die Zuordnung<br />

<strong>de</strong>s vom Bereich Kommerzielle Koordinierung<br />

verwalteten sog. Parteivermögens endgültig geklärt<br />

wer<strong>de</strong>n sollte (Dokument-Nr. 516). Nach einer<br />

anfänglichen Einschätzung <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Vermögensteile<br />

als Staatsvermögen, wie es die UKPV <strong>und</strong><br />

die Treuhandanstalt bisher angenommen hatten, än<strong>de</strong>rte<br />

Dr. Schalck-Golodkowski seine Bewertung im<br />

Laufe <strong>de</strong>r Befragung jedoch <strong>und</strong> kam zu <strong>de</strong>m Schluß,<br />

daß es sich doch um sog. Parteifirmen han<strong>de</strong>lte. Der<br />

Bereich Kommerzielle Koordinierung sei als Vermögensverwalter<br />

lediglich Treuhän<strong>de</strong>r für die SED gewesen<br />

<strong>und</strong> habe auch die Zessionsurk<strong>und</strong>en für die<br />

sog. Parteivermögen treuhän<strong>de</strong>risch für die Partei<br />

verwahrt (Dokument-Nr. 516).<br />

Durch die Befragung Dr. Schalck-Golodkowskis<br />

konnte die Eigentumsfrage nicht aufgeklärt wer<strong>de</strong>n.<br />

Daher wur<strong>de</strong> seitens <strong>de</strong>r UKPV mit Beschluß vom<br />

29./30. März 1993 „auf eine ein<strong>de</strong>utige eigentumsrechtliche<br />

Zuordnung <strong>de</strong>r sog. Parteifirmen verzichtet"<br />

(Dokument-Nr. 516). Hinsichtlich <strong>de</strong>r Erlöse aus<br />

<strong>de</strong>r Verwertung <strong>de</strong>r sog. Parteifirmen wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r<br />

Vorschlag <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums <strong>de</strong>r Finanzen angenommen,<br />

diese in Höhe von 149 Mio. DM nach<br />

Maßgabe <strong>de</strong>s Einigungsvertrages (Anlage II Kapitel<br />

II Sachgebiet A Abschnitt III Buchstabe d <strong>de</strong>s Einigungsvertrages)<br />

für gemeinnützige Zwecke (soziale<br />

Dienste <strong>und</strong> Jugendhilfe) in <strong>de</strong>n neuen Län<strong>de</strong>rn zu<br />

verwen<strong>de</strong>n <strong>und</strong> dafür in <strong>de</strong>n Nachtragshaushalt<br />

1993 einzubringen. Das Offenlassen <strong>de</strong>r endgültigen<br />

eigentumsrechtlichen Zuordnung sollte allerdings<br />

nicht an<strong>de</strong>re strafrechtliche o<strong>de</strong>r zivilrechtliche Ermittlungshandlungen<br />

be- o<strong>de</strong>r verhin<strong>de</strong>rn (Dokument-Nr.<br />

516).<br />

II. Aufklärung von Straftaten<br />

Seit <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Einheit gehört es zu <strong>de</strong>n Aufgaben<br />

b<strong>und</strong>es<strong>de</strong>utscher Justizbehör<strong>de</strong>n, Straftaten <strong>und</strong> Vergehen<br />

<strong>de</strong>r ehemaligen DDR-Führung zu ahn<strong>de</strong>n. Als<br />

Sammelbegriff für die Verletzung von Strafgesetzen<br />

durch die Machthaber <strong>de</strong>r DDR in Ausübung ihrer<br />

Funktionen in Staat <strong>und</strong> SED bzw. <strong>de</strong>n Blockparteien<br />

wird die Bezeichnung DDR-Regierungskriminalität<br />

gebraucht.<br />

Ein Schwerpunkt <strong>de</strong>r Ermittlungen in diesem Bereich<br />

liegt bei <strong>de</strong>n Berliner Staatsanwaltschaften. Dies folgt<br />

aus <strong>de</strong>m für die Strafverfolgungszuständigkeit in erster<br />

Linie gelten<strong>de</strong>n Tatortprinzip gemäß § 143 Gerichtsverfasssungsgesetz<br />

(GVG) in Verbindung mit § 7<br />

Strafprozeßordnung. Berlin (Ost) war <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>r Regierung<br />

<strong>de</strong>r DDR, <strong>de</strong>r SED, <strong>de</strong>s Bereichs Kommerzielle<br />

Koordinierung sowie etlicher <strong>de</strong>m Bereich Kommerzielle<br />

Koordinierung zuzuordnen<strong>de</strong>r Unternehmen.

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