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Beschlußempfehlung und Bericht - bundestag.de - Deutscher ...

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Drucksache 12/7600 <strong>Deutscher</strong> B<strong>und</strong>estag —12. Wahlperio<strong>de</strong><br />

In <strong>de</strong>n USA befindliche, auf Mikrofilm kopierte Akten<br />

<strong>de</strong>r Hauptverwaltung Aufklärung<br />

Auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>s auf Antrag <strong>de</strong>r SPD-Fraktion<br />

ergangenen Beweisbeschlusses 12-368 hat <strong>de</strong>r Untersuchungsausschuß<br />

die Übersendung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Bereich<br />

Kommerzielle Koordinierung betreffen<strong>de</strong>n, auf<br />

Mikrofilm kopierten Akten <strong>de</strong>r Hauptverwaltung<br />

Aufklärung <strong>de</strong>s Ministeriums für Staatssicherheit <strong>de</strong>r<br />

früheren DDR von <strong>de</strong>n zuständigen Behör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r<br />

Vereinigten Staaten unter Vermittlung <strong>de</strong>s Auswärtigen<br />

Amtes beantragt. Das Auswärtige Amt hat dazu<br />

<strong>de</strong>m Untersuchungsausschuß einen Faxbericht <strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>utschen Botschaft in Washington mit folgen<strong>de</strong>m<br />

Wortlaut übermittelt: „Das im Beweisantrag begehrte<br />

Ersuchen hat keine Aussicht auf Erfolg, da die zuständigen<br />

US-Behör<strong>de</strong>n das Problem <strong>de</strong>r HVA-Unterlagen<br />

als eine Angelegenheit <strong>de</strong>r inneren Sicherheit<br />

<strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland erachten. Sie<br />

gehen davon aus, daß Fragen, die diese Problematik<br />

berühren, ausschließlich in <strong>de</strong>n Zuständigkeitsbereich<br />

<strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Sicherheitsbehör<strong>de</strong>n fallen."<br />

(Dokument-Nr. 3)<br />

3. Herabstufung VS -eingestufter Unterlagen<br />

Auf Wunsch <strong>de</strong>s Untersuchungsausschusses sind<br />

zahlreiche, ursprünglich mit <strong>de</strong>m Geheimhaltungsgrad<br />

VS-Vertraulich o<strong>de</strong>r höher eingestufte Materialien<br />

auf „offen" herabgestuft o<strong>de</strong>r die VS-NfD-Einstufung<br />

aufgehoben wor<strong>de</strong>n. Die im einzelnen begrün<strong>de</strong>ten<br />

Wünsche <strong>de</strong>s Untersuchungsausschusses sind -<br />

wenn auch teilweise nach mehrfachen Verhandlungen<br />

- praktisch in je<strong>de</strong>m Fall erfüllt wor<strong>de</strong>n. Dazu haben<br />

auch Akten gehört, die nach Maßgabe <strong>de</strong>r Feststellungen<br />

im Rahmen <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong>nregelung einvernehmlich<br />

<strong>de</strong>m Auschuß zunächst VS-Vertraulich<br />

o<strong>de</strong>r höher eingestuft zur Verfügung gestellt wor<strong>de</strong>n<br />

waren. Soweit <strong>de</strong>r Gesichtspunkt <strong>de</strong>s Quellenschutzes,<br />

<strong>de</strong>s Persönlichkeitsrechtes, <strong>de</strong>s Steuergeheimnisses<br />

o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Hin<strong>de</strong>rungsgrün<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Herabstufungsverlangen<br />

entgegenstan<strong>de</strong>n, sind diese von <strong>de</strong>n<br />

aktenherausgeben<strong>de</strong>n Stellen allerdings abgelehnt<br />

wor<strong>de</strong>n. In einigen Fällen sind wenigstens Teile <strong>de</strong>r<br />

betreffen<strong>de</strong>n Akten herabgestuft o<strong>de</strong>r überarbeitete<br />

Fassungen <strong>de</strong>r Akten offen vorgelegt wor<strong>de</strong>n.<br />

Im Vorfeld <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>s Abschlußberichts haben<br />

sich die Herabstufungswünsche einzelner Mitglie<strong>de</strong>r<br />

gehäuft. Der Untersuchungsausschuß hat außer<strong>de</strong>m<br />

ausdrücklich <strong>de</strong>n Beschluß gefaßt, konkrete<br />

Herabstufungsfor<strong>de</strong>rungen im Hinblick auf <strong>de</strong>n Abschlußbericht<br />

aufzulisten.<br />

Auch <strong>de</strong>n dadurch veranlaßten Herabstufungsverlangen<br />

ist weitgehend entsprochen wor<strong>de</strong>n.<br />

4. Verlesung nach § 353 d Nr. 3 StGB geschützter<br />

Unterlagen<br />

Eine wortlautgetreue Verlesung von Anklageschriften<br />

o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren amtlichen Schriftstücken eines<br />

Strafverfahrens - ganz o<strong>de</strong>r in Auszügen - in öffentlicher<br />

Sitzung erfolgte nur zum Zeugenvorhalt. Der Untersuchungsausschuß<br />

ist <strong>de</strong>r Ansicht, daß die Strafvorschrift<br />

<strong>de</strong>s § 353 d Nr. 3 StGB, die die Integrität <strong>de</strong>s<br />

Strafverfahrens vor Publizität <strong>de</strong>r diesem zugr<strong>und</strong>eliegen<strong>de</strong>n<br />

Prozeßdokumente sowie die von einem<br />

Strafverfahren Betroffenen vor einer öffentlichen<br />

Bloßstellung vor Abschluß eines Strafverfahrens<br />

schützen soll, für das von <strong>de</strong>r Verfassung <strong>de</strong>m Strafverfahren<br />

als gleichwertig angesehene Verfahren<br />

parlamentarischer Untersuchungsausschüsse insoweit<br />

keine Anwendung fin<strong>de</strong>t.<br />

5. Verwendung ohne formelle Beiziehung eingegangener<br />

Unterlagen<br />

Nicht förmlich beigezogene o<strong>de</strong>r ohne Anfor<strong>de</strong>rung<br />

zur Verfügung gestellte Unterlagen hat <strong>de</strong>r Untersuchungsausschuß<br />

- soweit sie untersuchungsrelevant<br />

waren (sog. B-Materialien) - wie beigezogene Unterlagen<br />

behan<strong>de</strong>lt. Sie sind Gegenstand von Zeugenbefragungen<br />

gewesen <strong>und</strong> in Ausschußberichten berücksichtigt<br />

wor<strong>de</strong>n.<br />

6. Beweiswert <strong>de</strong>r beigezogenen Dokumente<br />

<strong>und</strong> sonstiger Unterlagen<br />

Auch soweit <strong>de</strong>m Untersuchungsausschuß Dokumente<br />

<strong>und</strong> Unterlagen nicht im Original, son<strong>de</strong>rn als<br />

technische Kopie vorliegen, hat er keinen Anlaß gehabt,<br />

an <strong>de</strong>r Echtheit <strong>de</strong>s beigezogenen Aktenmaterials<br />

<strong>und</strong> damit <strong>de</strong>r einzelnen Dokumente zu zweifeln.<br />

Letztlich kann allerdings die Echtheit <strong>de</strong>r Dokumente<br />

nur aus <strong>de</strong>m Entstehungs- <strong>und</strong> Überlieferungszusammenhang<br />

geklärt wer<strong>de</strong>n. Mit <strong>de</strong>r Feststellung <strong>de</strong>r<br />

Echtheit eines Dokumentes ist naturgemäß noch<br />

nichts über <strong>de</strong>n Wahrheitsgehalt seines Inhalts gesagt.<br />

Der Wahrheitsgehalt war vielmehr in je<strong>de</strong>m Einzelfall<br />

durch eine Überprüfung <strong>de</strong>s Entstehungszusammenhangs<br />

<strong>de</strong>r Unterlagen, <strong>de</strong>r Absichten von Absen<strong>de</strong>r<br />

<strong>und</strong> Adressaten sowie <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Unterlagen<br />

gemachten Aussagen zu überprüfen. Letzte Klarheit<br />

in Zweifelsfällen muß <strong>de</strong>r historischen Forschung<br />

überlassen wer<strong>de</strong>n (Zur gr<strong>und</strong>sätzlichen Problematik<br />

<strong>de</strong>r Zuverlässigkeit nachrichtendienstlicher Quellenmeldungen<br />

siehe Dokument-Nr. 4).<br />

Aus <strong>de</strong>r Vielzahl <strong>de</strong>r Dokumente, die <strong>de</strong>r Untersuchungsausschuß<br />

beigezogen hat <strong>und</strong> die nach Herkunft<br />

<strong>und</strong> Art sehr unterschiedlich waren, haben nur<br />

die Unterlagen <strong>de</strong>s MfS hinsichtlich ihrer Beweiskraft<br />

beson<strong>de</strong>re Fragestellungen aufgeworfen, die<br />

über die üblicherweise bei <strong>de</strong>r Auswertung von Dokumenten<br />

auftreten<strong>de</strong> Problematik hinausgingen.<br />

Die beim MfS gesammelten <strong>Bericht</strong>e, insbeson<strong>de</strong>re<br />

<strong>de</strong>r Inoffiziellen Mitarbeiter, sind nicht nur subjektiv<br />

<strong>und</strong> interessenbezogen gewesen, son<strong>de</strong>rn haben das<br />

Bespitzelungs- <strong>und</strong> Überwachungssystem in <strong>de</strong>r<br />

DDR in beson<strong>de</strong>rer Weise wi<strong>de</strong>rgespiegelt. Im MfS<br />

hat es militärische Befehle zur Informations- <strong>und</strong> Auswertungstätigkeit<br />

gegeben, die auf eine konsequente<br />

interne Überprüfung <strong>de</strong>r gelieferten Informationen<br />

abzielten.<br />

Bei Dokumenten auf seiten <strong>de</strong>r DDR ist vor allem,<br />

wenn sie <strong>de</strong>r Unterrichtung <strong>de</strong>r Führungsebene in<br />

Partei <strong>und</strong> Staat dienten, davon auszugehen, daß sie<br />

nicht gefälscht sind. Die inhaltliche Richtigkeit ist differenziert<br />

zu betrachten.

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