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Beschlußempfehlung und Bericht - bundestag.de - Deutscher ...

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Drucksache 12/7600 <strong>Deutscher</strong> B<strong>und</strong>estag — 12. Wahlperio<strong>de</strong><br />

gruppe 0584 DHB), son<strong>de</strong>rn wur<strong>de</strong>n auf das Konto<br />

0628 DHB (sog. Konto „Generalsekretär") abgeführt.<br />

Die Funktion <strong>de</strong>r „Gemischten Gesellschaften", beson<strong>de</strong>rs<br />

ob sie eine Vorstufe zu einer dominieren<strong>de</strong>n<br />

Rolle <strong>de</strong>s Bereichs Kommerzielle Koordinierung waren<br />

o<strong>de</strong>r die Funktion einer Diversifizierung <strong>de</strong>r Engagements<br />

<strong>de</strong>s Bereichs Kommerzielle Koordinierung<br />

<strong>und</strong> einer Aus<strong>de</strong>hnung auf Westeuropa hatten,<br />

hat <strong>de</strong>r Untersuchungsausschuß nicht klären können.<br />

Die Eigentumsproblematik bei <strong>de</strong>n sog. Parteifirmen<br />

Der Begriff „Parteifirma" entstand ursprünglich unabhängig<br />

von <strong>de</strong>r Eigentumsfrage. Im Bereich Kommerzielle<br />

Koordinierung wur<strong>de</strong>n alle diejenigen Unternehmen<br />

als „Parteifirmen" bezeichnet, <strong>de</strong>ren wirtschaftliche<br />

Anleitung von <strong>de</strong>r ZK-Abteilung Verkehr<br />

an <strong>de</strong>n Bereich Kommerzielle Koordinierung übergegangen<br />

war. Diese „Parteifirmen" waren in <strong>de</strong>r Regel<br />

— so die Darstellung von Waltraud Lisowski vor <strong>de</strong>r<br />

Staatsanwaltschaft bei <strong>de</strong>m Kammergericht Berlin am<br />

1. Juni 1992 — „von Mitglie<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r Sympathisanten<br />

<strong>de</strong>r DKP bzw. <strong>de</strong>r SED gegrün<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n" . Allerdings<br />

wur<strong>de</strong>n auch an<strong>de</strong>re Unternehmen als „Parteifirmen"<br />

bezeichnet. So wur<strong>de</strong> z.B. die Anstalt Infino,<br />

die die Anteile an <strong>de</strong>r Heska-Druck hielt, seinerzeit<br />

mit Mitteln aus <strong>de</strong>m sog. Disponiblen Parteifonds, gegrün<strong>de</strong>t,<br />

aber <strong>de</strong>nnoch <strong>de</strong>n „Parteifirmen" zugerechnet,<br />

weil die Heska im Interessenbereich <strong>de</strong>r ZK-Abteilung<br />

Verkehr <strong>und</strong> somit <strong>de</strong>r SED lag. Analog verhielt<br />

es sich mit <strong>de</strong>m Unternehmen Re<strong>de</strong>l N.V., das die<br />

Anteile an <strong>de</strong>n holländischen Unternehmen hielt <strong>und</strong><br />

damit u.a. auch an <strong>de</strong>r Inte rna GmbH <strong>und</strong> an <strong>de</strong>r Inwaco<br />

GmbH beteiligt war. Die Inhaberpapiere <strong>de</strong>r<br />

Re<strong>de</strong>l wur<strong>de</strong>n von Waltraud Lisowski verwahrt <strong>und</strong><br />

verwaltet.<br />

Die verbrieften Anteile an <strong>de</strong>n „Parteifirmen" wur<strong>de</strong>n<br />

nicht in <strong>de</strong>r ZK-Abteilung Verkehr aufbewahrt, son<strong>de</strong>rn,<br />

solange Waltraud Lisowski die wirtschaftliche<br />

Anleitung <strong>de</strong>r Gesellschaften betrieb, immer im Bereich<br />

Kommerzielle Koordinierung. Da es sich weitgehend<br />

um Inhaberpapiere han<strong>de</strong>lte, könnte daraus geschlossen<br />

wer<strong>de</strong>n, daß mit <strong>de</strong>r Inhaberschaft an <strong>de</strong>n<br />

Papieren auch das Eigentumsrecht verknüpft war, zumal<br />

durch <strong>de</strong>n Bereich Kommerzielle Koordinierung<br />

die Rechte aus <strong>de</strong>m Besitz <strong>de</strong>r Inhaberpapiere ausgeübt<br />

wur<strong>de</strong>n, z.B. bei Bestimmung <strong>de</strong>r Geschäftsstrategie<br />

auf <strong>de</strong>n Gesellschafterversammlungen. Dem<br />

stand entgegen, daß die SED über die ZK-Abteilung<br />

Verkehr <strong>und</strong> über die Simpex zumin<strong>de</strong>st bis 1977<br />

bzw. 1983 maßgeblichen Einfluß auf die personelle<br />

Besetzung <strong>und</strong> die Mittelzuwendungen an parteinahe<br />

Institutionen <strong>und</strong> Personen nahm, <strong>und</strong> daß Dr.<br />

Schalck-Golodkowski die sog. Parteifirmen als vom<br />

Bereich Kommerzielle Koordinierung verwaltetes Parteivermögen<br />

bezeichnete, wenn er jährlich <strong>de</strong>m Leiter<br />

<strong>de</strong>r ZK-Abteilung Finanzverwaltung <strong>und</strong> Parteibetriebe,<br />

Heinz Wil<strong>de</strong>nhain, <strong>und</strong> <strong>de</strong>m Generalsekretär<br />

<strong>de</strong>s ZK <strong>de</strong>r SED, Erich Honecker, Rechenschaft über<br />

die sog. Parteifirmen ablegte (Zweiter Teilbericht, BT<br />

Drucksache 12/3920, Dokument-Nr. 18, S. 194). Die<br />

doppelte Unterstellung macht die Entscheidung <strong>de</strong>r<br />

Eigentumsfrage beson<strong>de</strong>rs schwierig.<br />

Anläßlich einer Befragung durch die Unabhängige<br />

Kommission zur Überprüfung <strong>de</strong>s Vermögens <strong>de</strong>r Parteien<br />

<strong>und</strong> Massenorganisationen <strong>de</strong>r DDR (UKPV) hat<br />

Dr. Schalck-Golodkowski die Entstehung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

<strong>de</strong>r „Parteifirmen" erklärt (Dokument-Nr.<br />

516). Demnach wur<strong>de</strong>n unter diesem Begriff Unternehmen<br />

zusammengefaßt, die „von <strong>de</strong>r DKP nahestehen<strong>de</strong>n<br />

Personen betrieben" wor<strong>de</strong>n waren. Dem Bereich<br />

Kommerzielle Koordinierung wur<strong>de</strong>n diese Unternehmen<br />

1976 durch Politbürobeschluß zugeordnet,<br />

da die Unfähigkeit <strong>de</strong>r ZK-Abteilung Verkehr zur<br />

wirtschaftlichen Anleitung <strong>de</strong>r Unternehmen im Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>r Intema-Krise als erwiesen betrachtet<br />

wur<strong>de</strong>. Damit unterstan<strong>de</strong>n die Unternehmen<br />

Dr. Schalck-Golodkowski bzw. Politbüromitglied Dr.<br />

Mittag. In diesem Zusammenhang wur<strong>de</strong> zur zusätzlichen<br />

Absicherung vor <strong>de</strong>m Hintergr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Regelungen<br />

<strong>de</strong>s Militärregierungsgesetzes 53 auch die Konstruktion<br />

„neutraler" Holdings in Liechtenstein mit<br />

Max Moser <strong>und</strong> Waltraud Lisowski erarbeitet (Dokument-Nr.<br />

516). Soweit noch Gesellschaftsanteile von<br />

Privatleuten gehalten wur<strong>de</strong>n, seien dieses in <strong>de</strong>r Regel<br />

allerdings Treuhän<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Partei gewesen, die<br />

auch von dieser mit <strong>de</strong>m nötigen Kapital ausgestattet<br />

wor<strong>de</strong>n seien. Insbeson<strong>de</strong>re sei das bei Wilhelm<br />

Schwettmann, Walter Welker, Uwe Harms <strong>und</strong> Klaus<br />

Maase <strong>de</strong>r Fall gewesen (Dokument-Nr. 516).<br />

Dr. Schalck-Golodkowski hat vor <strong>de</strong>r UKPV erklärt,<br />

daß <strong>de</strong>r Bereich Kommerzielle Koordinierung die Eigentumsrechte<br />

an <strong>de</strong>n „Parteifirmen" nicht treuhän<strong>de</strong>risch<br />

für die SED wahrgenommen habe (Dokument-Nr.<br />

520). Dr. Schalck-Golodkowski hat bei seiner<br />

Zeugenvernehmung vor <strong>de</strong>r Staatsanwaltschaft<br />

bei <strong>de</strong>m Kammergericht Berlin am 28. März 1991 außer<strong>de</strong>m<br />

zur Frage <strong>de</strong>s Partei- - bzw. Staatsvermögens<br />

dargelegt, daß zwischen <strong>de</strong>m DDR-Ministerratsvorsitzen<strong>de</strong>n<br />

Dr. Hans Modrow <strong>und</strong> <strong>de</strong>m Vorsitzen<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>r PDS, Dr. Gregor Gysi, En<strong>de</strong> 1989/Anfang 1990<br />

eine Absprache über das „von KoKo verwaltete Parteivermögen"<br />

getroffen wor<strong>de</strong>n sei. Demnach wur<strong>de</strong><br />

das vom Bereich Kommerzielle Koordinierung verwaltete<br />

Parteivermögen zum Staatsvermögen erklärt.<br />

Dieses Staatsvermögen wur<strong>de</strong> unter die Verwaltung<br />

<strong>de</strong>r Effect Vermögensverwaltungsgesellschaft bei <strong>de</strong>r<br />

Treuhand gestellt. Explizite Ausnahmen, ebenfalls<br />

laut Dr. Schalck-Golodkowski in <strong>de</strong>r genannten Absprache<br />

festgelegt, seien „u.a. die Firma Rexim, das<br />

Haus <strong>de</strong>s Parteivorstan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r DKP in Düsseldorf<br />

(Wert 2,3 Mio. DM), die Anstalt Monument in Vaduz<br />

<strong>und</strong> die dieser gehören<strong>de</strong>n Immobilien (Wert 7 Mio.<br />

DM), die Anstalt Infino <strong>und</strong> die dieser gehören<strong>de</strong>n<br />

Firma Heska Portuguesa, die auf Veranlassung von<br />

Gregor Gysi an die portugiesische KP verschenkt<br />

wor<strong>de</strong>n sei (Wert 2 Mio. DM) <strong>und</strong> die Hanseatic Vaduz,<br />

<strong>de</strong>r das Ernst-Thälmann-Haus in Hamburg (Wert<br />

1 Million DM) gehöre".<br />

Analog wur<strong>de</strong>n Absprachen über die nie<strong>de</strong>rländische<br />

Unternehmensgruppe getroffen, von <strong>de</strong>r nach Angaben<br />

Dr. Schalck-Golodkowskis bei seiner Zeugenvernehmung<br />

am 28. März 1991 durch die Staatsanwaltschaft<br />

bei <strong>de</strong>m Kammergericht Berlin „u.a. die Unternehmen<br />

Delhi, Re<strong>de</strong>l, DIM <strong>und</strong> Interholding <strong>und</strong> die<br />

damit zusammenhängen<strong>de</strong>n Beteiligungen durchweg<br />

jetzt Staatseigentum in Verwaltung <strong>de</strong>r Effect"<br />

gewesen seien, mit <strong>de</strong>r Ausnahme, daß „z.B. die Fir-

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