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Beschlußempfehlung und Bericht - bundestag.de - Deutscher ...

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Drucksache 12/7600 <strong>Deutscher</strong> B<strong>und</strong>estag —12. Wahlperio<strong>de</strong><br />

suchungsausschusses erkennbar wur<strong>de</strong>, <strong>de</strong>m Untersuchungsausschuß<br />

zu überstellen.<br />

Bemängelt wor<strong>de</strong>n ist von <strong>de</strong>r SPD-Fraktion im Untersuchungsausschuß<br />

darüber hinaus die Entscheidung<br />

<strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esbeauftragten, <strong>de</strong>m Untersuchungsausschuß<br />

von dritter Seite zur Verfügung gestellte Unterlagen,<br />

die dieser entsprechend <strong>de</strong>n gesetzlichen Vorschriften<br />

zunächst <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esbeauftragten zugeleitet hatte, mit<br />

<strong>de</strong>r Begründung nicht wie<strong>de</strong>r vorzulegen, sie hätten<br />

mit <strong>de</strong>m Untersuchungsgegenstand nichts zu tun.<br />

b) Akten <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esamtes für Verfassungsschutz<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esnachrichtendienstes<br />

BND <strong>und</strong> BfV haben die angefor<strong>de</strong>rten Unterlagen -<br />

wenn auch teilweise mit erheblicher Verspätung -<br />

vorgelegt. Soweit vorrangige Interessen <strong>de</strong>r Dienste -<br />

Quellenschutz, Erkenntnisse befre<strong>und</strong>eter Dienste,<br />

Nichtoffenlegung <strong>de</strong>r Arbeitsweise - einer Vorlage im<br />

Wege gestan<strong>de</strong>n haben, ist <strong>de</strong>m Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>m stellvertreten<strong>de</strong>n Vorsitzen<strong>de</strong>n Gelegenheit zur<br />

Einsichtnahme gewährt wor<strong>de</strong>n (sog. Vorsitzen<strong>de</strong>nregelung),<br />

um die Richtigkeit <strong>de</strong>r Verweigerungsgrün<strong>de</strong><br />

überprüfen zu können. In <strong>de</strong>r Regel haben die<br />

Vorsitzen<strong>de</strong>n die Einwän<strong>de</strong> bestätigt. War das nicht<br />

<strong>de</strong>r Fall, ist eine einvernehmliche Lösung für die Vorlage<br />

gef<strong>und</strong>en wor<strong>de</strong>n.<br />

Bei <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>r Beweisbeschlüsse 12-242<br />

<strong>und</strong> 12-317 haben die vorlagepflichtigen Behör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n<br />

Standpunkt vertreten, daß aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Quellenschutzes<br />

die Unterlagen erst nach einer zweijährigen<br />

Frist <strong>und</strong> Überarbeitung vorgelegt wer<strong>de</strong>n könnten.<br />

Diese Tatsache ist von <strong>de</strong>n Vorsitzen<strong>de</strong>n bestätigt wor<strong>de</strong>n.<br />

Die vorlagepflichtigen Behör<strong>de</strong>n haben <strong>de</strong>swegen vorgeschlagen,<br />

<strong>de</strong>n Vorsitzen<strong>de</strong>n auch die Auswahl einer<br />

beschränkten Anzahl von Unterlagen zu überlassen.<br />

Der Untersuchungsausschuß hat <strong>de</strong>mgegenüber die<br />

Auffassung vertreten, eine Auswahl <strong>de</strong>r Personen, zu<br />

<strong>de</strong>nen Unterlagen beigezogen wer<strong>de</strong>n sollten, könne<br />

nicht im Wege <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong>nregelung getroffen<br />

wer<strong>de</strong>n. Sie müsse vielmehr <strong>de</strong>r Ausschußentscheidung<br />

vorbehalten bleiben. Der Untersuchungsausschuß<br />

hat daraufhin die Auswahl <strong>de</strong>r Personen, auf<br />

die die Aktenvorlage zu <strong>de</strong>n o.g. Beschlüssen beschränkt<br />

wer<strong>de</strong>n sollte, geson<strong>de</strong>rt beschlossen.<br />

Vorlage von BND-Unterlagen durch <strong>de</strong>n Generalb<strong>und</strong>esanwalt<br />

Zur Erfüllung <strong>de</strong>s Beweisbeschlusses 12-370 vom 22.<br />

September 1993 hat <strong>de</strong>r Generalb<strong>und</strong>esanwalt auf<br />

Drängen <strong>de</strong>s Untersuchungsausschusses im Hinblick<br />

auf eine kurz bevorstehen<strong>de</strong> Zeugenvernehmung einen<br />

umfangreichen Aktenbestand zugeleitet, von<br />

<strong>de</strong>m zwölf Bän<strong>de</strong> VS-Vertraulich <strong>und</strong> VS-Geheim eingestuft<br />

waren. Unter letzteren haben sich auch BND-<br />

Unterlagen bef<strong>und</strong>en.<br />

Nach<strong>de</strong>m sich herausgestellt hatte, daß <strong>de</strong>r BND <strong>de</strong>r<br />

Überlassung seiner Unterlagen durch <strong>de</strong>n GBA an<br />

<strong>de</strong>n Untersuchungsausschuß nicht zugestimmt hatte,<br />

hat <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong> am 3. Dezember 1993 die inzwi<br />

schen in die Geheimschutzstelle verbrachten VS-Vertraulich<br />

<strong>und</strong> VS-Geheim eingestuften Akten gegen<br />

eine Einsichtnahme gesperrt.<br />

Durch informatorische Anhörungen von Angehörigen<br />

<strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esanwaltschaft <strong>und</strong> Vertretern <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>eskanzleramtes<br />

sowie <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums <strong>de</strong>r Justiz<br />

am 3. <strong>und</strong> 8. Dezember 1993 hat sich herausgestellt,<br />

daß die in <strong>de</strong>n Akten <strong>de</strong>s GBA enthaltenen Unterlagen<br />

<strong>de</strong>s BND <strong>de</strong>m Untersuchungsausschuß versehentlich<br />

zur Verfügung gestellt wor<strong>de</strong>n waren. Der<br />

BND hatte seinerseits <strong>de</strong>m Untersuchungsausschuß<br />

diese Unterlagen mit Rücksicht auf <strong>de</strong>n Quellenschutz<br />

bisher vorenthalten <strong>und</strong> <strong>de</strong>m GBA nur unter<br />

<strong>de</strong>r Bedingung zur Verfügung gestellt, diese nicht<br />

weiterzugeben.<br />

Nach<strong>de</strong>m das B<strong>und</strong>esministerium <strong>de</strong>r Finanzen im<br />

Rahmen seiner Koordinierungsfunktion für die B<strong>und</strong>esregierung<br />

mit Schreiben vom 6. Dezember 1993<br />

mitgeteilt hatte, welche <strong>de</strong>r bislang gesperrten Akten<br />

nicht von <strong>de</strong>r Absprache <strong>de</strong>s Generalb<strong>und</strong>esanwalts<br />

mit <strong>de</strong>m BND berührt seien, hat <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong> am 7.<br />

Dezember 1993 die Sperrung <strong>de</strong>r erwähnten, in <strong>de</strong>r<br />

Geheimschutzstelle befindlichen Aktenbän<strong>de</strong> aufgehoben<br />

mit Ausnahme von zwei VS-Vertraulich eingestuften<br />

Aktenbän<strong>de</strong>n, die Quellenmeldungen enthalten.<br />

Deren weitere Behandlung hat <strong>de</strong>r Untersuchungsausschuß<br />

in seiner 172. Sitzung am 8. Dezember 1993<br />

mit Vertretern <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>eskanzleramtes, <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums<br />

<strong>de</strong>r Justiz <strong>und</strong> <strong>de</strong>s Generalb<strong>und</strong>esanwalts<br />

erörtert. Der Vertreter <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>eskanzleramtes<br />

erklärte hierzu, daß die bislang noch gesperrten bei<strong>de</strong>n<br />

Aktenbän<strong>de</strong> vom Untersuchungsausschuß -<br />

eingesehen<br />

wer<strong>de</strong>n dürften. Daraufhin hat <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong><br />

auch insoweit die Sperre aufgehoben.<br />

c) Sonstige Akten<br />

Archiv beim Partei -Vorstand <strong>de</strong>r PDS<br />

Die Bereitstellung <strong>de</strong>r beim Archiv beim Partei-Vorstand<br />

<strong>de</strong>r PDS beigezogenen Akten ist durch <strong>de</strong>n Partei-Vorstand<br />

<strong>de</strong>r PDS verzögert wor<strong>de</strong>n. Der PDS-Parteivorstand<br />

hat <strong>de</strong>n Standpunkt vertreten, <strong>de</strong>r Beiziehungsbeschluß<br />

vom 26. September 1991, 12-104, beziehe<br />

auch Akten ein, die keinen Bezug zum Untersuchungsauftrag<br />

aufwiesen, erfasse aber an<strong>de</strong>rerseits<br />

die untersuchungsrelevanten Akten <strong>de</strong>s Büros Mittag<br />

nicht. Die Verwaltung <strong>de</strong>s Parteiarchivs hat anfänglich<br />

Akten nur in kopierter Form herausgeben wollen.<br />

Aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Klarstellung hat <strong>de</strong>r Untersuchungsausschuß<br />

zusätzlich am 6. November 1991 <strong>de</strong>n<br />

Beweisbeschluß 12-116 gefaßt, wonach alle sich auf<br />

<strong>de</strong>n Untersuchungsauftrag beziehen<strong>de</strong>n Akten <strong>de</strong>s<br />

Zentralkomitees <strong>de</strong>r SED, insbeson<strong>de</strong>re auch die Akten<br />

<strong>de</strong>s persönlichen Büros <strong>de</strong>s ZK-Sekretärs <strong>de</strong>r SED<br />

für Wirtschaft, Dr. Günter Mittag, beigezogen wur<strong>de</strong>n.<br />

Diesem Beschluß ist das Archiv beim Parteivorstand<br />

nachgekommen.<br />

Akten aus <strong>de</strong>m Bereich <strong>de</strong>r Evangelischen Kirche in<br />

Deutschland (EKD)<br />

Anfänglich sind Probleme bei <strong>de</strong>r Anfor<strong>de</strong>rung von<br />

Akten zu <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Finanzierung kirchenbaulicher

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