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Beschlußempfehlung und Bericht - bundestag.de - Deutscher ...

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Im Verlauf <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Wochen erhielten die Ermittlungen<br />

beim Generalstaatsanwalt eine an<strong>de</strong>re<br />

Ausrichtung. Es wur<strong>de</strong> nicht mehr personenbezogen<br />

ermittelt, son<strong>de</strong>rn nach Komplexen. Es gab z.B. Komplexe,<br />

die sich mit Freizeitobjekten o<strong>de</strong>r Konsumgütereinfuhren<br />

beschäftigten o<strong>de</strong>r mit an<strong>de</strong>ren übergreifen<strong>de</strong>n<br />

Themen, die Privilegierungen <strong>de</strong>r Staats<strong>und</strong><br />

Parteiführung zum Gegenstand hatten.<br />

Diese Art <strong>de</strong>r Ermittlungen führte nach Ansicht von<br />

Staatsanwalt Berthold zu einer „objektiven Ve rtuschung<br />

<strong>de</strong>r wahren individuellen Vorwürfe". Deshalb<br />

wur<strong>de</strong>n die Ermittlungen dann wie<strong>de</strong>r mehr auf die<br />

einzelnen Personen konzentriert. Der Generalstaatsanwalt<br />

ermittelte gegen Dr. Schalck-Golodkowski<br />

<strong>und</strong> Manfred Sei<strong>de</strong>l im wesentlichen unter <strong>de</strong>m Gesichtspunkt<br />

<strong>de</strong>r Untreue zum Nachteil sozialistischen<br />

Eigentums gemäß §§ 161a, 162 DDR-StGB <strong>und</strong> <strong>de</strong>s<br />

Vertrauensmißbrauchs gemäß § 165 DDR-StGB.<br />

Ein weiteres Ermittlungsverfahren wur<strong>de</strong> bereits am<br />

4. Dezember 1989 noch von <strong>de</strong>r Militärstaatsanwaltschaft<br />

gegen Unbekannt wegen <strong>de</strong>s Verdachts <strong>de</strong>s<br />

Beiseiteschaffens von Waffen <strong>und</strong> Sprengmitteln gemäß<br />

§ 207 Abs. 1 <strong>und</strong> 2 DDR-StGB eingeleitet.<br />

Ausgangspunkt waren die im Lager Kavelstorf <strong>de</strong>r<br />

IMES GmbH gef<strong>und</strong>enen größeren Mengen Handfeuerwaffen<br />

<strong>und</strong> Munition. Es ergab sich <strong>de</strong>r Verdacht,<br />

daß unbekannte Täter Waffen <strong>und</strong> Munition<br />

unbefugt an<strong>de</strong>ren überlassen o<strong>de</strong>r auf an<strong>de</strong>re Weise<br />

beiseite geschafft hatten (Dokument-Nr. 754).<br />

Der Vorwurf illegaler Waffengeschäfte konnte jedoch<br />

nach <strong>de</strong>n Ermittlungen nicht aufrechterhalten wer<strong>de</strong>n.<br />

In <strong>de</strong>r Rechtsordnung <strong>de</strong>r DDR gab es keine Gesetze,<br />

die <strong>de</strong>n Im- <strong>und</strong> Export von Waffen regelten,<br />

begrenzten o<strong>de</strong>r kontrollierten. Es gab keine gesetzlichen<br />

Verbote o<strong>de</strong>r Strafbestimmungen.<br />

Daher konnte die Han<strong>de</strong>lstätigkeit <strong>de</strong>r IMES GmbH<br />

auch nicht als rechtswidrig <strong>und</strong> damit strafbar beurteilt<br />

wer<strong>de</strong>n. Die Tatbestandsvoraussetzungen <strong>de</strong>s<br />

§ 207 DDR-StGB waren nicht erfüllt, da infolge dieses<br />

Ergebnisses keine Anhaltspunkte für ein Han<strong>de</strong>ln<br />

von Nichtberechtigten bzw. eine Überschreitung von<br />

Befugnissen durch Berechtigte im Umgang mit Waffen<br />

<strong>und</strong> Sprengmitteln gegeben waren.<br />

Im Verlauf <strong>de</strong>r Ermittlungen ergab sich auch <strong>de</strong>r Verdacht<br />

<strong>de</strong>r Waffenlieferungen an Konfliktstaaten während<br />

<strong>de</strong>s iranisch-irakischen Krieges. Die Uberprüfung<br />

dieses Sachverhalts unter <strong>de</strong>m Gesichtspunkt<br />

<strong>de</strong>s § 86 Abs.1 DDR-StGB (Vorbereitung <strong>und</strong> Durchführung<br />

von Agressionsakten in <strong>de</strong>r Alternative <strong>de</strong>r<br />

„Mitwirkung" bzw. „För<strong>de</strong>rung"), begangen durch<br />

die politischen Verantwortlichen, brachte jedoch<br />

ebenfalls kein positives Ergebnis. Es fehlte an <strong>de</strong>r für<br />

die strafrechtliche Verantwortung erfor<strong>de</strong>rlichen völkerrechtlich<br />

anerkannten Feststellung <strong>de</strong>s Vorliegens<br />

eines Agressionsaktes bezüglich <strong>de</strong>s Iran-Irak-Krieges<br />

durch <strong>de</strong>n UN-Sicherheitsrat. Das Verfahren wur<strong>de</strong><br />

gemäß § 148 Abs. 1 DDR-StGB eingestellt (Dokument-Nr.<br />

755).<br />

Schließlich wur<strong>de</strong> am 19. März 1990 ein Verfahren gegen<br />

Unbekannt eingeleitet wegen <strong>de</strong>s dringen<strong>de</strong>n<br />

Tatverdachts <strong>de</strong>r vorsätzlichen, rechtswidrigen Ausfuhr<br />

von Kulturgut <strong>de</strong>r DDR durch die Kunst <strong>und</strong> Anti-<br />

<strong>Deutscher</strong> B<strong>und</strong>estag —12. Wahlperio<strong>de</strong> Drucksache 12/7600<br />

quitäten GmbH Berlin sowie <strong>de</strong>n VEB (K) Antikhan<strong>de</strong>l<br />

Pirna. Rechtsgr<strong>und</strong>lage war § 12 <strong>de</strong>s Kulturgutschutzgesetzes<br />

<strong>de</strong>r DDR (Dokument-Nr. 756). Bei<strong>de</strong><br />

Unternehmen gehörten zum Bereich Kommerzielle<br />

Koordinierung.<br />

Die noch nicht abgeschlossenen, während <strong>de</strong>r Regierungszeit<br />

von Ministerpräsi<strong>de</strong>nt Dr. Modrow eingeleiteten<br />

Verfahren <strong>de</strong>r Generalstaatsanwaltschaft <strong>de</strong>r<br />

DDR wur<strong>de</strong>n während <strong>de</strong>r Amtszeit von Ministerpräsi<strong>de</strong>nt<br />

<strong>de</strong> Maizière nach <strong>de</strong>r Volkskammerwahl am<br />

18. März 1990 fortgeführt.<br />

III. Entwicklung unter <strong>de</strong>r Regierung<br />

<strong>de</strong> Maizière<br />

1. Entscheidungen auf Regierungsebene<br />

Am 18. März 1990 fan<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r DDR die ersten freien,<br />

allgemeinen, gleichen, direkten <strong>und</strong> geheimen Wahlen<br />

zur Volkskammer statt. Die neue Volkskammer beauftragte<br />

am 5. April 1990 <strong>de</strong>n Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r CDU<br />

<strong>de</strong>r DDR, Lothar <strong>de</strong> Maizière, mit <strong>de</strong>r Regierungsbildung.<br />

Er wur<strong>de</strong> am 12. April 1990 zum Ministerpäsi<strong>de</strong>nten<br />

gewählt. Dr. Modrow übergab am selben Tag<br />

die Regierungsgeschäfte an seinen Nachfolger.<br />

Die Annäherung zwischen bei<strong>de</strong>n <strong>de</strong>utschen Staaten<br />

vollzog sich in <strong>de</strong>n nächsten Monaten in raschen<br />

Schritten. Die Vorbereitung <strong>und</strong> Durchführung <strong>de</strong>r<br />

Wie<strong>de</strong>rvereinigung wur<strong>de</strong> zur Hauptaufgabe <strong>de</strong>r<br />

neuen Regierung.<br />

Am 5. Mai 1990 begannen in Bonn die sog. „2+4"-Gespräche<br />

zwischen <strong>de</strong>n Außenministern <strong>de</strong>r vier Siegermächte<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n <strong>de</strong>utschen Staaten über<br />

die außenpolitischen Aspekte <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Einheit.<br />

Am 18. Mai 1990 wur<strong>de</strong> in Bonn <strong>de</strong>r Staatsvertrag<br />

zwischen <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland <strong>und</strong> <strong>de</strong>r<br />

DDR zur Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts<strong>und</strong><br />

Sozialunion unterzeichnet; er trat am 1. Juli 1990<br />

in Kraft. Am 23. August beschloß die Volkskammer<br />

<strong>de</strong>n Beitritt <strong>de</strong>r DDR zum Geltungsbereich <strong>de</strong>s<br />

Gr<strong>und</strong>gesetzes <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland. Der<br />

<strong>de</strong>utsch-<strong>de</strong>utsche Einigungsvertrag wur<strong>de</strong> am 31.<br />

August 1990 in Berlin (Ost) unterzeichnet <strong>und</strong> am 20.<br />

September 1990 vom Deutschen B<strong>und</strong>estag <strong>und</strong> <strong>de</strong>r<br />

Volkskammer verabschie<strong>de</strong>t. Am 3. Oktober 1990<br />

schließlich trat die DDR <strong>de</strong>m Geltungsbereich <strong>de</strong>s<br />

Gr<strong>und</strong>gesetzes <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland bei.<br />

Die umrissenen politischen Aufgaben ließen <strong>de</strong>r Regierung<br />

<strong>de</strong> Maizière wenig Spielraum, sich in <strong>de</strong>n<br />

knapp sechs Monaten ihrer Amtszeit mit <strong>de</strong>r weiteren<br />

Entwicklung <strong>de</strong>s ehemaligen Bereichs Kommerzielle<br />

Koordinierung zu befassen.<br />

Ministerpräsi<strong>de</strong>nt <strong>de</strong> Maizière hatte noch aus seiner<br />

Zeit als Stellvertreter <strong>de</strong>s Ministerratsvorsitzen<strong>de</strong>n Dr.<br />

Modrow Kenntnis über die Gründung <strong>de</strong>r Berliner<br />

Han<strong>de</strong>ls- <strong>und</strong> Finanzierungsgesellschaft mbH<br />

(BHFG) als Nachfolgeholding <strong>de</strong>s Bereichs. Er war am<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Beschluß <strong>de</strong>s Ministerrats vom 15.<br />

März 1990 beteiligt. Ebenso kannte er die Zuordnung<br />

<strong>de</strong>r BHFG zur Treuhandanstalt. Außer<strong>de</strong>m hatte Ministerpräsi<strong>de</strong>nt<br />

<strong>de</strong> Maizière <strong>de</strong>n früheren Minister für<br />

Außenwirtschaft, Dr. Gerhard Beil, zu seinem wirt-

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