09.05.2013 Aufrufe

Beschlußempfehlung und Bericht - bundestag.de - Deutscher ...

Beschlußempfehlung und Bericht - bundestag.de - Deutscher ...

Beschlußempfehlung und Bericht - bundestag.de - Deutscher ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Drucksache 12/7600 <strong>Deutscher</strong> B<strong>und</strong>estag —12. Wahlperio<strong>de</strong><br />

Untersuchungsausschuß von <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Botschaft<br />

im Iran über das Auswärtige Amt eine Stellungnahme<br />

eingeholt. In dieser wird im wesentlichen ausgeführt,<br />

daß <strong>de</strong>r Begriff <strong>de</strong>s Staatsgeheimnisses in <strong>de</strong>m die<br />

iranischen Staatsschutz<strong>de</strong>likte kodifizieren<strong>de</strong>n<br />

„Ta'Zirat" - Gesetz vom 9. August 1983 (18.05.1362;<br />

Amtsblatt <strong>de</strong>r islamischen Republik Iran Nr. 11 278<br />

vom 23. August 1983) sehr weit gefaßt <strong>und</strong> es <strong>de</strong>shalb<br />

nicht auszuschließen sei, daß die in <strong>de</strong>r Vernehmung<br />

Alimoradians vorgesehenen Themen als Staatsgeheimnisse<br />

bewertet wer<strong>de</strong>n könnten. Eine Verletzung<br />

dieser Strafnormen könnte drakonische Strafen zur<br />

Folge haben. Im übrigen ließe sich eine diese Folgen<br />

ausschließen<strong>de</strong> Aussagegenehmigung bei <strong>de</strong>n zuständigen<br />

iranischen Behör<strong>de</strong>n nicht mehr rechtzeitig<br />

für einen baldigen Vernehmungstermin einholen. Anhand<br />

<strong>de</strong>r beim Max-Planck-Institut für ausländisches<br />

<strong>und</strong> internationales Strafrecht beschafften Übersetzung<br />

<strong>de</strong>r einschlägigen Teile <strong>de</strong>s „Ta' Zirat" -Gesetzes<br />

hat sich dieses Genehmigungserfor<strong>de</strong>rnis <strong>und</strong> damit<br />

eine strafrechtliche Verfolgung im Falle einer Aussage<br />

vor <strong>de</strong>m Untersuchungsausschuß nicht ausschließen<br />

lassen. Wegen einer Reihe von Staatsschutz<strong>de</strong>likten<br />

können <strong>de</strong>m Gesetz zufolge unkalkulierbare<br />

Sanktionsfolgen beliebig verhängt wer<strong>de</strong>n. Dazu zählen<br />

„ 1. Tötung, 2. Kreuzigung, 3. Abhacken erst <strong>de</strong>r<br />

rechten Hand <strong>und</strong> dann <strong>de</strong>s linken Fußes, 4. Verbannung".<br />

Um gleichwohl diesen Zeugen zu seiner Vermittlertätigkeit<br />

für Geschäfte <strong>de</strong>s Bereichs Kommerzielle<br />

Koordinierung mit iranischen Stellen vernehmen<br />

zu können, hat <strong>de</strong>r Untersuchungsausschuß die<br />

als Gr<strong>und</strong>lage hierfür von seinem Rechtsbeistand erbetenen<br />

Sicherheitsvorkehrungen akzeptiert. Dem<br />

Zeugen Alimoradian ist zugesichert wor<strong>de</strong>n, daß seine<br />

Befragung in nichtöffentlicher Sitzung erfolgt. Zu<strong>de</strong>m<br />

wer<strong>de</strong> sichergestellt, daß er auf <strong>de</strong>m Wege in <strong>de</strong>n<br />

Sitzungssaal unerkannt bleibe <strong>und</strong> die Tatsache sowie<br />

<strong>de</strong>r Termin <strong>de</strong>r Vernehmung in <strong>de</strong>r Öffentlichkeit,<br />

insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>n Medien, nicht bekannt wer<strong>de</strong>n<br />

wür<strong>de</strong>. Angesichts <strong>de</strong>r Bekanntgabe <strong>de</strong>r vorgesehenen<br />

Vernehmung <strong>de</strong>s Zeugen am 30. April 1993 in <strong>de</strong>r<br />

an diesem Tage erschienenen Ausgabe <strong>de</strong>r Zeitung<br />

„taz" konnten diese Sicherheitszusagen nicht eingehalten<br />

wer<strong>de</strong>n. Der Untersuchungsausschuß hat <strong>de</strong>n<br />

Vernehmungstermin <strong>de</strong>shalb abgesetzt. Der erneuten<br />

Vorladung zur Sitzung am 27. Oktober 1993 ist <strong>de</strong>r<br />

Zeuge Alimoradian nachgekommen, nach<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r<br />

Untersuchungsausschuß sich bereit erklärt hatte,<br />

zahlreiche <strong>de</strong>r von seinem Rechtsbeistand wie<strong>de</strong>rum<br />

als Bedingung für sein Erscheinen genannten Sicherheitsvorkehrungen<br />

zu treffen. Der Untersuchungsausschuß<br />

hat sichergestellt, daß nur ein begrenzter<br />

<strong>und</strong> namentlich erfaßter Personenkreis im Vorfeld von<br />

diesem Termin <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Tatsache <strong>de</strong>r Zeugenvernehmung<br />

Kenntnis erhielt. Außer<strong>de</strong>m ist die Person Alimoradians<br />

vor, während <strong>und</strong> nach <strong>de</strong>r Sitzung vor <strong>de</strong>r<br />

Öffentlichkeit durch geeignete Maßnahmen abgeschirmt<br />

wor<strong>de</strong>n. Der Untersuchungsausschuß hat<br />

<strong>de</strong>m Anwalt <strong>de</strong>s Zeugen Alimoradian hingegen nicht<br />

zugesichert, daß die Tatsache <strong>de</strong>r Vernehmung auch<br />

im nachhinein nicht bekannt wer<strong>de</strong>.<br />

Der Zeuge Dafermos ist zu <strong>de</strong>r Ausschußsitzung am<br />

22. April 1993 gela<strong>de</strong>n wor<strong>de</strong>n. Mit Schreiben seines<br />

Rechtsbeistan<strong>de</strong>s vom 1.April1993 hat er erklären lassen,<br />

daß er Dr. Schalck-Golodkowski we<strong>de</strong>r person-<br />

lich kenne noch über <strong>de</strong>ssen Aktivitäten <strong>und</strong> Beteiligungen<br />

am internationalen Waffenhan<strong>de</strong>l Auskunft<br />

geben könne. Außer<strong>de</strong>m hat er angekündigt, daß er<br />

zu <strong>de</strong>m vorgesehenen Vernehmungstermin nicht erscheinen<br />

wer<strong>de</strong>. In seiner 128. Sitzung am 21. April<br />

1993 hat <strong>de</strong>r Untersuchungsausschuß daraufhin beschlossen,<br />

von <strong>de</strong>r Vernehmung <strong>de</strong>s Zeugen Dafermos<br />

abzusehen, <strong>und</strong> davon <strong>de</strong>ssen Rechtsbeistand in<br />

Kenntnis gesetzt.<br />

Der Zeuge Jochheim hat die Bestätigung <strong>de</strong>s Zugangs<br />

seiner ihm an seine Berliner Adresse zugestellten<br />

Ladung vom 18. Oktober 1993 unter Berufung auf<br />

seine schwedische Staatsbürgerschaft verweigert.<br />

Auf Anfrage <strong>de</strong>s Untersuchungsausschusses hat das<br />

Auswärtige Amt <strong>de</strong>ssen schwedische Adresse mitgeteilt.<br />

Mit Schreiben vom 28. Oktober 1993 hat <strong>de</strong>r Zeuge<br />

Jochheim mitgeteilt, daß er zum vorgesehenen<br />

Termin nicht erscheinen wer<strong>de</strong>, daß er keine <strong>de</strong>utsche<br />

Staatsbürgerschaft besitze <strong>und</strong> seinen Wohnsitz in<br />

Schwe<strong>de</strong>n habe. Der Untersuchungsausschuß hat<br />

aufgr<strong>und</strong> dieser Sachlage keine Möglichkeit gesehen,<br />

sein Erscheinen vor <strong>de</strong>m Untersuchungsausschuß<br />

zu erzwingen. Wegen <strong>de</strong>s zu erwarten<strong>de</strong>n Zeitaufwands<br />

für die Vorbereitung <strong>und</strong> Durchführung <strong>de</strong>r<br />

Vernehmung dieses Zeugen in Schwe<strong>de</strong>n - ein<br />

Rechtsanspruch aus einem Rechtshilfeabkommen gegenüber<br />

<strong>de</strong>n schwedischen Behör<strong>de</strong>n auf Durchführung<br />

einer solchen besteht nicht - hat sich <strong>de</strong>r Untersuchungsausschuß<br />

in seiner Beratungssitzung am 10.<br />

November 1993 darauf verständigt, keine weiteren<br />

Versuche mehr zu unternehmen, an die Aussage <strong>de</strong>s<br />

Zeugen zu gelangen.<br />

Der Zeuge Johannesson ist unter <strong>de</strong>r vom Auswärtigen<br />

Amt mitgeteilten Heimatadresse mit Schreiben<br />

vom 12. März 1993 zur Sitzung am 22. April 1993 gela<strong>de</strong>n<br />

wor<strong>de</strong>n. Zu diesem Termin ist er nicht erschienen.<br />

In seinem an <strong>de</strong>n Untersuchungsausschuß gerichteten<br />

Schreiben vom 9. Mai 1993 hat er mitgeteilt,<br />

daß er die Folgen einer schweren Operation auskuriere<br />

<strong>und</strong> mit ärztlichem Attest seine Vernehmungsunfähigkeit<br />

belegen könne. Der Untersuchungsausschuß<br />

hat daraufhin auf die Aussage <strong>de</strong>s Zeugen verzichtet.<br />

Eine ladungsfähige Adresse <strong>de</strong>s Zeugen Nicola Beshara<br />

Nicola hat sich auch auf <strong>de</strong>m Wege <strong>de</strong>r Amtshilfe<br />

<strong>de</strong>s Auswärtigen Amtes nicht ermitteln lassen. Aufgr<strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>r gegebenen Aktenlage hat Anlaß für die<br />

Vermutung bestan<strong>de</strong>n, daß <strong>de</strong>ssen Aufenthaltsort in<br />

Griechenland sei. Die zuständigen griechischen Behör<strong>de</strong>n<br />

haben <strong>de</strong>r Deutschen Botschaft in Athen mitgeteilt,<br />

daß Nicolas Anschrift nicht zu ermitteln sei.<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Mitteilung <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>n griechischen<br />

Behör<strong>de</strong>n eingeschalteten Fachdienststelle, daß Nicola<br />

nicht mehr in Griechenland ansässig sei, hat die<br />

Deutsche Botschaft in Athen keine weitere Möglichkeit<br />

gesehen, <strong>de</strong>ssen Aufenthaltsort zu ermitteln. Der<br />

Untersuchungsausschuß war aufgr<strong>und</strong> dieses Umstan<strong>de</strong>s<br />

nicht in <strong>de</strong>r Lage, eine Vernehmung <strong>de</strong>s Zeugen<br />

Nicola durchzuführen.<br />

Der Zeuge Proenca ist zur Vernehmung vor <strong>de</strong>m Untersuchungsausschuß<br />

zum 21. April 1993 gela<strong>de</strong>n<br />

wor<strong>de</strong>n. Er hat <strong>de</strong>n Zugang <strong>de</strong>s in seine Lan<strong>de</strong>ssprache<br />

übersetzten Ladungsschreibens vom 12. März<br />

1993 bestätigt, ist jedoch nicht zum Vernehmungstermin<br />

erschienen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!