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Beschlußempfehlung und Bericht - bundestag.de - Deutscher ...

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Drucksache 12/7600 <strong>Deutscher</strong> B<strong>und</strong>estag —12. Wahlperio<strong>de</strong><br />

- um 40 % <strong>de</strong>s Jahresüberschusses <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

für das Jahr 1990<br />

- um 20 % <strong>de</strong>s Jahresüberschusses <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

für das Jahr 1991<br />

- um 10 % <strong>de</strong>s Jahresüberschusses <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

für das Jahr 1992.<br />

Infolge dieser Klausel erhöhte sich <strong>de</strong>r Kaufpreis um<br />

1,867 Mio. DM auf insgesamt 4,867 Mio. DM.<br />

Anhaltspunkte über <strong>de</strong>n tatsächlichen Wert <strong>de</strong>s Unternehmens<br />

in einer Größenordnung von über neun Mio.<br />

DM ergaben sich nicht nur aus <strong>de</strong>r Eröffnungsbilanz <strong>de</strong>r<br />

Effect zum 1. Januar 1990, son<strong>de</strong>rn auch aus einer Über-<br />

-<br />

sicht über die Entwicklung <strong>de</strong>r Beteiligung <strong>de</strong>r Anstalt<br />

Befimo an <strong>de</strong>r Wittenbecher & Co. HGmbH per 31. Dezember<br />

1989/1. Januar 1990 (Dokument-Nr. 767).<br />

Nach dieser Übersicht war es zwischen 1983 <strong>und</strong> 1989<br />

zu einer Veräußerung von Geschäftsanteilen <strong>de</strong>s Unternehmens<br />

Wittenbecher durch die Gesellschafter<br />

Walter Welker <strong>und</strong> Dr. Wilhelm Schwettmann an die<br />

Anstalt Befimo gekommen.<br />

Welker veräußerte<br />

- am 19. Dezember 1983 Geschäftsanteile in Höhe<br />

von nominal 150.050 DM für 450.000 DM<br />

- am 21. Dezember 1987 Geschäftsanteile in Höhe<br />

von 300.000 DM nominal für 1.056.000 DM <strong>und</strong><br />

- am 15. Dezember 1988 Geschäftsanteile in Höhe<br />

von 412.450 DM nominal für 2.268.475 DM an die<br />

Anstalt Befimo.<br />

Welker erzielte bei <strong>de</strong>r Veräußerung von Geschäftsanteilen<br />

in Höhe von nominal 862.500 DM einen Gesamterlös<br />

von 3.774.475 DM.<br />

Dr. Schwettmann veräußerte<br />

- am 19. Dezember 1983 Geschäftsanteile in Höhe<br />

von 150.050 DM nominal für 450.000 DM<br />

- am 21. Dezember 1987 Geschäftsanteile in Höhe<br />

von 300.000 DM nominal für 1.056.000 DM <strong>und</strong><br />

- am 24. Juli 1989 Geschäftsanteile in Höhe von<br />

412.450 DM nominal für 2.300.000 DM an die Anstalt<br />

Befimo.<br />

Dr. Schwettmann erzielte bei <strong>de</strong>r Veräußerung von<br />

Geschäftsanteilen in Höhe von 862.500 DM nominal<br />

einen Erlös von 3.806.000 DM.<br />

Aus <strong>de</strong>r zuletzt am 24. Juli 1989 erfolgten Veräußerung<br />

ergibt sich, daß die Anstalt Befimo im Juli 1989<br />

bereit war, für Geschäftsanteile <strong>de</strong>s Unternehmens einen<br />

Preis zu zahlen, <strong>de</strong>r in etwa <strong>de</strong>m 5 1/2fachen Nominalwert<br />

<strong>de</strong>s Anteils entsprach. Auf das gesamte<br />

Stammkapital in Höhe von drei Mio. DM bezogen,<br />

hätte <strong>de</strong>mnach <strong>de</strong>r Wert <strong>de</strong>s Unternehmens tatsächlich<br />

ca. 16,5 Mio. DM betragen.<br />

Die Festsetzung <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>s Preises zum Verkauf<br />

<strong>de</strong>s Unternehmens an die ehemaligen leiten<strong>de</strong>n Mitarbeiter<br />

in Höhe von drei Mio. DM, d.h. nur zu einem<br />

Bruchteil <strong>de</strong>s tatsächlichen Unternehmenswertes, erfolgte<br />

unter Hinzuziehung eines Bewertungsgutachtens<br />

<strong>de</strong>r Rechtsanwälte Murawo, Häusler <strong>und</strong> Pa rt<br />

-ner, Berlin (West). Auffallend war, daß das Gutachten<br />

unterschrieben wur<strong>de</strong> von Rechtsanwalt Rodloff, <strong>de</strong>r<br />

anschließend <strong>de</strong>n Kaufvertrag als Notar beurk<strong>und</strong>ete<br />

(Dokument-Nr. 768). Auftraggeber <strong>de</strong>s Gutachtens<br />

war Bert Günzburger, <strong>de</strong>r im Namen <strong>de</strong>r Anstalt Befimo<br />

um eine Bewertung <strong>de</strong>s Unternehmens gebeten<br />

hatte.<br />

Entschei<strong>de</strong>nd für das Vorgehen bei <strong>de</strong>r Veräußerung<br />

<strong>de</strong>s Unternehmens war die Frage, nach welcher Metho<strong>de</strong><br />

sein Wert ermittelt wur<strong>de</strong>. Die Höhe <strong>de</strong>s für <strong>de</strong>n<br />

Kauf zu zahlen<strong>de</strong>n Betrags hing davon ab, ob das Unternehmen<br />

auf <strong>de</strong>r Basis <strong>de</strong>s Liquidationswerts, <strong>de</strong>s<br />

Ertragswertes o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Substanzwerts beurteilt wur<strong>de</strong>.<br />

Die Wahl <strong>de</strong>r jeweiligen Beurteilungsvariante<br />

mußte sich allerdings daran orientieren, was aus <strong>de</strong>m<br />

Unternehmen wer<strong>de</strong>n sollte.<br />

Während die Anwendung <strong>de</strong>r Ertrags- <strong>und</strong> Substanzwertmetho<strong>de</strong><br />

eine Fortsetzung <strong>de</strong>s Unternehmens<br />

voraussetzt, geht die Liquidationswertmetho<strong>de</strong> davon<br />

aus, daß das Unternehmen durch Veräußerung <strong>de</strong>s<br />

gesamten Betriebsvermögens aufgelöst wird. Diese<br />

Bewertungsmetho<strong>de</strong> stellt die für <strong>de</strong>n Verkäufer ungünstigste<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>m Käufer günstigste Variante für<br />

die Festlegung <strong>de</strong>s Unternehmenswertes dar. Das ist<br />

darauf zurückzuführen, daß sich regelmäßig ein höherer<br />

Kaufpreis ergibt, wenn ein Unternehmen en<br />

bloc veräußert wird. Bei einer Veräußerung von einzelnen<br />

Unternehmensteilen, wie es bei einer Liquidation<br />

<strong>de</strong>r Fall ist, ist <strong>de</strong>r Verkaufserlös in <strong>de</strong>r Regel geringer.<br />

Der Liquidationswert <strong>de</strong>s Unternehmens errechnet<br />

sich aus <strong>de</strong>m Betrag, <strong>de</strong>r sich nach Abzug <strong>de</strong>r<br />

Verbindlichkeiten aus <strong>de</strong>r Differenz zwischen <strong>de</strong>m<br />

Veräußerungserlös <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Liquidationskosten ergibt.<br />

Rechtsanwalt Rodloff entschied sich dafür, das Unternehmen<br />

auf <strong>de</strong>r Basis <strong>de</strong>s Liquidationswerts zu bewerten.<br />

Das be<strong>de</strong>utete eine Bewe rtung auf <strong>de</strong>r geringsten<br />

Höhe. Die Anwendung dieser Bewertungsmetho<strong>de</strong><br />

begrün<strong>de</strong>te Rechtsanwalt Rodloff mit <strong>de</strong>m Argument,<br />

angesichts <strong>de</strong>r politischen Entwicklung <strong>und</strong> <strong>de</strong>r damit<br />

verb<strong>und</strong>enen ökonomischen Konsequenzen sei es völlig<br />

ungewiß, ob es <strong>de</strong>m Unternehmen gelingen wer<strong>de</strong>,<br />

eine neue wirtschaftliche Funktion zu fin<strong>de</strong>n.<br />

Bei <strong>de</strong>r Beweiserhebung durch <strong>de</strong>n Untersuchungsausschuß<br />

wur<strong>de</strong>n im Zusammenang mit <strong>de</strong>r Begründung<br />

für diese Bewertungsmetho<strong>de</strong> allerdings Zweifel<br />

<strong>de</strong>utlich, weil eine Fortführung <strong>de</strong>s Unternehmens<br />

gera<strong>de</strong> nicht ausgeschlossen war, so wie es diese<br />

Theorie vorausgesetzt hätte. Aus § 4 <strong>de</strong>s notariellen<br />

Vertrags ergab sich nämlich, daß zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r<br />

Veräußerung <strong>de</strong>s Unternehmens <strong>de</strong>ssen Liquidation<br />

noch nicht feststand. In dieser Vertragsklausel wur<strong>de</strong><br />

für <strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>r Fortführung <strong>de</strong>s Unternehmens je<strong>de</strong>nfalls<br />

eine Anpassung <strong>de</strong>s Kaufpreises vereinbart.<br />

Tatsächlich kam es dann nach <strong>de</strong>m Verkauf an die<br />

neuen Eigentümer, die ehemaligen leiten<strong>de</strong>n Mitarbeiter,<br />

auch nicht zu einer Liquidation <strong>de</strong>r Wittenbecher<br />

& Co. HGmbH, Berlin. 1990 erzielte das Unternehmen<br />

vor Abzug <strong>de</strong>r Körperschaftssteuer sogar einen<br />

Jahresüberschuß von knapp fünf Mio. DM. Auch<br />

nach Steuern verblieb immerhin noch ein Bilanzgewinn<br />

von knapp 2,5 Mio. DM.<br />

Auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r von ihm gewählten Liquidati<br />

onswertmetho<strong>de</strong> kam Rechtsanwalt Rodloff zu <strong>de</strong>m

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