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Beschlußempfehlung und Bericht - bundestag.de - Deutscher ...

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Sinne <strong>de</strong>s Schreibens vom 21.08.1973 <strong>de</strong>s Ministers<br />

<strong>de</strong>r Finanzen anzusehen. " (Fünfter Teil, C.IV., RG 63)<br />

Bei seiner Übersiedlung in die B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland im Jahre 1976 konnte er - ebenfalls entgegen<br />

<strong>de</strong>r in an<strong>de</strong>ren Fällen geübten Praxis - Teile<br />

seiner Kunstsammlung, u.a. hochwertiges Kulturgut<br />

<strong>de</strong>r sog. Kategorie I aus <strong>de</strong>r DDR mitnehmen. Unter<br />

<strong>de</strong>n ausgeführten Kunstgegenstän<strong>de</strong>n soll sich ein<br />

Gemäl<strong>de</strong> von Tintoretto „Seeschlacht bei Lepanto"<br />

bef<strong>und</strong>en haben, <strong>de</strong>ssen Wert von einem Gutachter<br />

mit ca. 30 bis 50 Mio. DM beziffert wur<strong>de</strong>.<br />

Auf dieses Gutachten wird auch in <strong>de</strong>r Begründung<br />

<strong>de</strong>s Haftbefehls <strong>de</strong>s Amtsgerichts München vom 4.<br />

März 1993 gegen Dr. Lefmann wegen <strong>de</strong>s dringen<strong>de</strong>n<br />

Tatverdachts <strong>de</strong>r Steuerhinterziehung Bezug genommen.<br />

(Fünfter Teil, C.IV., RG 63)<br />

Welchen Wert <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r DDR verbliebene Teil <strong>de</strong>r<br />

Kunst- <strong>und</strong> Antiquitätensammlung von Dr. Lefmann<br />

hatte, konnte <strong>de</strong>r Untersuchungsausschuß nicht feststellen.<br />

Dr. Lefmann unterhielt nach Unterlagen <strong>de</strong>s MfS mit<br />

Wissen <strong>und</strong> Duldung <strong>de</strong>s Ministeriums für Kultur eine<br />

eigene Ankaufsorganisation für Kunstgegenstän<strong>de</strong><br />

<strong>und</strong> Antiquitäten aus <strong>de</strong>r DDR. Ihm gelang es danach,<br />

durch Zahlung hoher Ankaufspreise an die Anbieter<br />

von Kunstgegenstän<strong>de</strong>n einen umfangreichen Warenbestand<br />

aufzubauen.<br />

Dr. Lefmann hat in seiner Stellungnahme im Rahmen<br />

<strong>de</strong>s rechtlichen Gehörs bestritten, daß er in <strong>de</strong>r DDR<br />

eine eigene Ankaufsorganisation für Kunstgegenstän<strong>de</strong><br />

<strong>und</strong> Antiquitäten unterhalten habe. Er sei lediglich<br />

Sammler gewesen <strong>und</strong> habe kein Gewerbe<br />

betrieben.<br />

An<strong>de</strong>rerseits beklagte <strong>de</strong>r Generaldirektor <strong>de</strong>r Kunst<br />

<strong>und</strong> Antiquitäten GmbH, Schuster, daß die von Dr.<br />

Lefmann in <strong>de</strong>r DDR entfalteten Han<strong>de</strong>lsaktivitäten<br />

in Konkurrenz gestan<strong>de</strong>n hätten zu <strong>de</strong>n Bemühungen<br />

<strong>de</strong>r Kunst <strong>und</strong> Antiquitäten GmbH, sich Kunstgegenstän<strong>de</strong><br />

für Exportzwecke zu beschaffen; dadurch sei<br />

die Ankaufstätigkeit <strong>de</strong>r Gesellschaft stark beeinträchtigt<br />

gewesen.<br />

Zu einer genauen Klärung <strong>de</strong>r aufgeworfenen Fragen<br />

war <strong>de</strong>r Untersuchungsausschuß nicht in <strong>de</strong>r Lage.<br />

Der Untersuchungsausschuß hat nicht mit letzter Gewißheit<br />

feststellen können, warum Dr. Lefmann im<br />

Vergleich zu an<strong>de</strong>ren Kunstbesitzern P rivilegien genießen<br />

konnte.<br />

Ein Gr<strong>und</strong> für die bevorzugte Behandlung von Dr.<br />

Lefmann ist nach Ansicht <strong>de</strong>s Untersuchungsausschusses<br />

darin zu sehen, daß mit seiner Hilfe ein größeres<br />

Geschäft mit einem japanischen Interessenten<br />

abgewickelt wor<strong>de</strong>n ist, <strong>de</strong>ssen Name <strong>de</strong>m Untersuchungsausschuß<br />

nicht bekanntgewor<strong>de</strong>n ist. Der aus<br />

<strong>de</strong>m Geschäft nicht näher bezifferte erzielte Devisengegenwert<br />

floß an die Notenbank <strong>de</strong>r DDR.<br />

Die <strong>de</strong>m Untersuchungsausschuß vorliegen<strong>de</strong>n Dokumente<br />

legen darüber hinaus die Vermutung nahe,<br />

daß Dr. Lefmann über kompromittieren<strong>de</strong>s Tatsachenwissen<br />

verfügte, das einem bestimmten Personenkreis<br />

in <strong>de</strong>r DDR gefährlich wer<strong>de</strong>n konnte.<br />

<strong>Deutscher</strong> B<strong>und</strong>estag —12. Wahlperio<strong>de</strong> Drucksache 12/7600<br />

In einem Vermerk <strong>de</strong>s späteren Generaldirektors <strong>de</strong>r<br />

Kunst <strong>und</strong> Antiquitäten GmbH, Joachim Farken, vom<br />

24. Februar 1975 heißt es u.a.:<br />

„Hauptgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Rücksprache war jedoch, daß Dr.<br />

Lefmann in einem Gespräch gegenüber Dr. P. äußerte,<br />

daß er damit rechne, daß die Kunstschutzverordnung<br />

auf seine Gegenstän<strong>de</strong> nicht zu streng<br />

ausgelegt wer<strong>de</strong>n wür<strong>de</strong>, an<strong>de</strong>renfalls er im Ministerium<br />

<strong>de</strong>s Innern vorstellig wer<strong>de</strong>, um Dinge an<br />

<strong>de</strong>n Tag zu bringen, wonach Gegenstän<strong>de</strong> mit weit<br />

höherem, kunsthistorischem Wert durch eine Gesellschaft<br />

aus <strong>de</strong>r DDR verbracht wer<strong>de</strong>n." (Dokument-Nr.<br />

199)<br />

Dr. Lefmann soll damit ange<strong>de</strong>utet haben, daß er<br />

Kenntnisse über Verstöße <strong>de</strong>r Kunst <strong>und</strong> Antiquitäten<br />

GmbH gegen die einschlägigen Kulturgutschutzbestimmungen<br />

<strong>de</strong>r DDR hatte. Dies wur<strong>de</strong> von Farken<br />

in <strong>de</strong>m erwähnten Vermerk in Abre<strong>de</strong> gestellt.<br />

Aus weiteren Unterlagen ergibt sich, daß Dr. Lefmann<br />

bereit gewesen sein soll, „einen Kampf bis aufs Messer"<br />

zu führen, damit er seine Kunstsammlung ausführen<br />

könne. Dabei habe er einkalkuliert, hohe Persönlichkeiten<br />

<strong>de</strong>r Partei, <strong>de</strong>s Staates <strong>und</strong> <strong>de</strong>r gesellschaftlichen<br />

Oberschicht <strong>de</strong>r DDR schwer zu belasten,<br />

da sie alle „mehr o<strong>de</strong>r weniger tief im Sumpf <strong>de</strong>r<br />

Antiquitätenschieberei stecken" <strong>und</strong> darüber hinaus<br />

politische Äußerungen abgegeben haben, die die Parteiführung<br />

<strong>de</strong>r SED sowie das MfS sehr interessieren<br />

könnten. Näher konkretisiert wer<strong>de</strong>n diese Behauptungen<br />

allerdings nicht (Dokument-Nr. 200).<br />

Aus einem an<strong>de</strong>ren Dokument ergibt sich, daß Dr.<br />

Lefmann in einem Gespräch gegenüber einem IM <strong>de</strong>s<br />

MfS erwähnt habe, er habe politische Mittel in <strong>de</strong>r<br />

Hand, um die DDR zu zwingen, ihn nicht alleine „mit<br />

aller Zuvorkommenheit" gehen zu lassen, son<strong>de</strong>rn<br />

ihm auch jene Antiquitäten mitzugeben, die unter<br />

Kunstschutz stün<strong>de</strong>n. Dieses Druckmittel sei die Bekanntschaft<br />

mit <strong>de</strong>m Sohn <strong>de</strong>s damaligen Generalsekretärs<br />

<strong>de</strong>r Vereinten Nationen, Dr. Waldheim. Dr.<br />

Lefmann erklärte, daß Dr. Waldheim, falls erfor<strong>de</strong>rlich,<br />

während eines Gesprächs mit Außenminister Oskar<br />

Fischer <strong>und</strong> Peter Florin, <strong>de</strong>m stellvertreten<strong>de</strong>n<br />

Außenminister, durchblicken lassen wür<strong>de</strong>, daß ihm<br />

Fälle bekannt seien, wo die Regierung <strong>de</strong>r DDR sich<br />

zu Eigentum <strong>und</strong> Personen, die unter die Schlußakte<br />

von Helsinki fallen, unkorrekt benommen habe <strong>und</strong><br />

ihre eigenen Son<strong>de</strong>rgesetze mit Füßen getreten habe.<br />

Eine solche Bemerkung wür<strong>de</strong> nach seiner Ansicht<br />

genügen, daß für ihn alles nach Wunsch laufe. Nähere<br />

Einzelheiten über das kompromittieren<strong>de</strong> Wissen<br />

sind <strong>de</strong>m Untersuchungsausschuß nicht zur Kenntnis<br />

gelangt (Dokument-Nr. 201).<br />

Je<strong>de</strong>nfalls muß dieses Wissen möglicherweise für einen<br />

bestimmten Personenkreis in <strong>de</strong>r DDR so gefährlich<br />

gewesen sein, daß Dr. Lefmann in die Lage versetzt<br />

wur<strong>de</strong>, Teile seiner Kunstsammlung ohne Beschränkungen<br />

durch staatliche Stellen <strong>de</strong>r DDR in die<br />

B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland auszuführen.<br />

d) Der Fall Bosiak<br />

Der Untersuchungsausschuß hat festgestellt, daß <strong>de</strong>r<br />

Kunsthändler Bosiak, Inhaber <strong>de</strong>s Unternehmens

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