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Beschlußempfehlung und Bericht - bundestag.de - Deutscher ...

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ches <strong>de</strong>s Betrags betrug, <strong>de</strong>n er selbst für <strong>de</strong>n Erwerb<br />

seiner Unternehmensanteile zahlte.<br />

Wie hoch <strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>n zum Nachteil <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland durch diese Manipulationen war,<br />

konnte <strong>de</strong>r Untersuchungsausschuß nicht klären.<br />

Die Treuhandanstalt äußerte sich in ihrem <strong>Bericht</strong> an<br />

<strong>de</strong>n Untersuchungsausschuß vom 11. Februar 1994<br />

dazu nicht. Sie vertrat allerdings die Auffassung, daß<br />

bereits bei <strong>de</strong>r Veräußerung <strong>de</strong>s Unternehmens im<br />

Jahr 1990 ein erheblich zu niedriger Betrag, nämlich<br />

1,5 Mio. DM anstelle von fünf Mio. DM, angesetzt<br />

wor<strong>de</strong>n war.<br />

Zu <strong>de</strong>n in diesem Zusammenhang <strong>de</strong>utlich gewor<strong>de</strong>nen<br />

Schwierigkeiten erklärte die Treuhandanstalt, es<br />

sei ihr nicht gelungen, „<strong>de</strong>n gerichtlich anzuerkennen<strong>de</strong>n<br />

Beweis zu erbringen, daß die Vertragsparteien<br />

... bewußt zum Nachteil <strong>de</strong>r Anstalt Unisped gehan<strong>de</strong>lt<br />

haben" .<br />

Verkauf <strong>de</strong>r Deutschen Han<strong>de</strong>lsbank AG<br />

Am 13. November 1990 verkaufte die Staatsbank Berlin<br />

ihre 64prozentige Beteiligung an <strong>de</strong>r Deutschen<br />

Han<strong>de</strong>lsbank AG (DHB) mit Zustimmung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esministeriums<br />

<strong>de</strong>r Finanzen an die Bank für Gemeinwirtschaft<br />

(BfG) AG. Der Kaufpreis betrug<br />

225,28 Mio. DM. Kurze Zeit später erhöhte die BfG ihren<br />

Anteil um fünf Prozent.<br />

In <strong>de</strong>r Öffentlichkeit wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Vorwurf laut, die<br />

Treuhandanstalt habe die Bewertung <strong>de</strong>r DHB bei <strong>de</strong>ren<br />

Verkauf zum Scha<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland zu niedrig angesetzt. Dies betreffe insbeson<strong>de</strong>re<br />

die Anteile, die die DHB an Unternehmen<br />

<strong>de</strong>s früheren Bereichs Kommerzielle Koordinierung<br />

mittelbar o<strong>de</strong>r unmittelbar halte.<br />

Dr. Joachim Grünewald, Parlamentarischer Staatssekretär<br />

beim B<strong>und</strong>esministerium <strong>de</strong>r Finanzen, hat dazu<br />

vor <strong>de</strong>m Untersuchungsausschuß festgestellt, daß<br />

als Gr<strong>und</strong>lage für die schwierige Kaufpreisfindung<br />

ein Gutachten <strong>de</strong>r Düsseldorfer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Wollert & Elmendorff gedient habe. Bei<br />

<strong>de</strong>r Bewertung hätten unter an<strong>de</strong>rem Ausgleichsfor<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>de</strong>r DHB gegen Unternehmen <strong>de</strong>s Bereichs<br />

Kommerzielle Koordinierung <strong>und</strong> Ausgleichsfor<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>de</strong>s Ausgleichsfonds Währungsumstellung<br />

gegen die DHB berücksichtigt wer<strong>de</strong>n müssen.<br />

Staatssekretär Grünewald hat folgen<strong>de</strong>s weiter ausgeführt:<br />

„Die Prüfer kamen mit ihrem Gutachten zu<br />

<strong>de</strong>m Ergebnis, daß bei Berücksichtigung <strong>de</strong>r Risiken<br />

<strong>de</strong>r Nominalwert <strong>de</strong>s Kapitals <strong>de</strong>r DHB als eine angemessene<br />

Größe für die Ermittlung <strong>de</strong>s Kaufpreises <strong>de</strong>r<br />

Aktien erscheint. "<br />

Der Untersuchungausschuß hat darüber hinausgehen<strong>de</strong><br />

Ermittlungen zu diesem Vorgang nicht angestellt.<br />

b) Ermittlungen <strong>de</strong>r Unabhängigen Kommission<br />

zur Überprüfung <strong>de</strong>s Vermögens <strong>de</strong>r Parteien <strong>und</strong><br />

Massenorganisationen <strong>de</strong>r DDR (UKPV)<br />

Angesichts <strong>de</strong>r über viele Jahre andauern<strong>de</strong>n Verflechtung<br />

zwischen <strong>de</strong>r SED, <strong>de</strong>n Blockparteien <strong>und</strong><br />

Massenorganisationen in <strong>de</strong>r DDR sowie <strong>de</strong>m Staat<br />

<strong>und</strong> zur Prüfung <strong>de</strong>r Frage, welches Vermögen recht-<br />

<strong>Deutscher</strong> B<strong>und</strong>estag — 12. Wahlperio<strong>de</strong> Drucksache 12/7600<br />

-<br />

mäßig <strong>de</strong>n Parteien <strong>und</strong> Massenorganisationen <strong>de</strong>r<br />

DDR zustand, wur<strong>de</strong> am 31. Mai 1990 das Parteiengesetz<br />

<strong>de</strong>r DDR geän<strong>de</strong>rt <strong>und</strong> die Unabhängige Kommission<br />

zur Überprüfung <strong>de</strong>s Vermögens <strong>de</strong>r Parteien<br />

<strong>und</strong> Massenorganisationen <strong>de</strong>r DDR (UKPV) gebil<strong>de</strong>t.<br />

Dem Gesetz zufolge mußte <strong>de</strong>r Ministerpräsi<strong>de</strong>nt die<br />

unabhängige Kommission einsetzen, die das Vermögen<br />

von Parteien <strong>und</strong> mit ihnen verb<strong>und</strong>enen Organisationen,<br />

juristischen Personen <strong>und</strong> Massenorganisationen<br />

feststellen <strong>und</strong> erfassen sollte.<br />

Zum Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Kommission bestimmte Ministerpräsi<strong>de</strong>nt<br />

<strong>de</strong> Maizière am 8. Juni 1990 <strong>de</strong>n Rechtsanwalt<br />

Georg Reincke. Am 25./26. Juni 1990 wur<strong>de</strong>n<br />

die neun weiteren Mitglie<strong>de</strong>r, überwiegend Abgeordnete<br />

<strong>de</strong>r DDR-Volkskammer, berufen. Die konstituieren<strong>de</strong><br />

Sitzung <strong>de</strong>r Kommission fand am 27. Juni 1990<br />

statt. (vgl. Zwischenbericht <strong>de</strong>r UKPV, Stand März<br />

1991, BT-Drucksache 12/622, S. 5)<br />

Die Rechte <strong>de</strong>r Kommission waren in dieser Phase wie<br />

folgt beschrieben: „alle Parteien <strong>und</strong> sonstigen Institutionen<br />

bzw. <strong>de</strong>ren Rechtsnachfolger nach § 20 Abs.<br />

2 Parteiengesetz-DDR (PartG-DDR) (sind) verpflichtet,<br />

Rechenschaft zu legen. Sie haben<br />

- eine Vermögensübersicht nach <strong>de</strong>m Stand vom<br />

7. Oktober 1989 darzustellen,<br />

- die Entwicklung <strong>de</strong>s Vermögens seit <strong>de</strong>m 8. Mai<br />

1945 bis zum 7. Oktober 1989 darzustellen,<br />

- über die seit <strong>de</strong>m 7. Oktober 1989 erfolgten Verän<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>de</strong>s Vermögens zu berichten. "<br />

T- (Zwischenbericht <strong>de</strong>r UKPV, Stand März 1991, B<br />

Drucksache 12/622, S. 6)<br />

Die UKPV hatte bis November 1990 keine Haushaltsmittel<br />

für die Unterhaltung eines Sekretariats o<strong>de</strong>r für<br />

die Vergabe von Prüfaufträgen. Nach <strong>de</strong>m ersten <strong>Bericht</strong><br />

<strong>de</strong>r Kommission gab es keine Koordinierung zwischen<br />

ihr, <strong>de</strong>m Ministerium <strong>de</strong>r Finanzen <strong>und</strong> <strong>de</strong>r<br />

Treuhandanstalt. (Vgl. Zwischenbericht <strong>de</strong>r UKPV,<br />

Stand März 1991, BT-Drucksache 12/622, S. 5 <strong>und</strong> 25)<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rschaft <strong>de</strong>r UKPV galt vom 1. Juni 1990<br />

(Inkrafttreten <strong>de</strong>s § 20 b PartG-DDR) bis zum Inkrafttreten<br />

<strong>de</strong>s Einigungsvertrages am 3. Oktober 1990.<br />

Seit<strong>de</strong>m übte die Treuhandanstalt im Einvernehmen<br />

mit <strong>de</strong>r UKPV die Treuhän<strong>de</strong>rschaft aus. Der Zustimmungsvorbehalt<br />

<strong>de</strong>s Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r UKPV (§ 20 b<br />

Abs. 1 PartG-DDR), <strong>de</strong>r zuvor bei <strong>de</strong>r treuhän<strong>de</strong>rischen<br />

Verwaltung, bei <strong>de</strong>r Rückführung <strong>de</strong>s Vermögens<br />

an die früher Berechtigten <strong>und</strong> bei <strong>de</strong>r Freigabe<br />

<strong>de</strong>s Vermögens bestand, wur<strong>de</strong> damit be<strong>de</strong>utungslos.<br />

(Vgl. Zwischenbericht <strong>de</strong>r UKPV, Stand März 1991,<br />

BT-Drucksache 12/622). Ein großer Teil <strong>de</strong>r sog. Parteifirmen<br />

<strong>und</strong> ihrer Beteiligungen war allerdings bereits<br />

im Mai 1990 verkauft wor<strong>de</strong>n, bevor die UKPV<br />

eingesetzt war.<br />

Nach § 20 a Abs. 4 PartG-DDR konnte die UKPV im<br />

Rahmen <strong>de</strong>r Beweisaufnahme gemäß <strong>de</strong>n Regeln <strong>de</strong>r<br />

Strafprozeßordnung Zeugen vernehmen, Hausdurchsuchungen<br />

<strong>und</strong> sonstige Durchsuchungen sowie Beschlagnahmen<br />

vornehmen lassen.<br />

Um einen Überblick zu gewinnen, for<strong>de</strong>rte die UKPV<br />

zunächst von <strong>de</strong>n registrierten Parteien <strong>und</strong> Institu<br />

tionen in <strong>de</strong>r DDR <strong>Bericht</strong>e an. Die eingereichten Be-

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