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Beschlußempfehlung und Bericht - bundestag.de - Deutscher ...

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Drucksache 12/7600 <strong>Deutscher</strong> B<strong>und</strong>estag —12. Wahlperio<strong>de</strong><br />

werte einen unberechtigten Gewinn von mehr als<br />

100% erzielt.<br />

Am 4. Juni 1992 wur<strong>de</strong> aus <strong>de</strong>m Vorprüfungsverfahren<br />

ein Ermittlungsverfahren eingeleitet (2 Js 944/92).<br />

Während die Ermittlungen <strong>de</strong>n ursprünglichen Verdacht,<br />

daß die Abführungen an das Ministerium für<br />

Finanzen nur erfolgten, um unter Anwendung <strong>de</strong>s<br />

sog. „Richtungskoeffizienten" <strong>de</strong>n 4,4 fachen Betrag<br />

in Mark <strong>de</strong>r DDR zu erhalten <strong>und</strong> infolge <strong>de</strong>r Währungsumstellung<br />

im Werte 2,- Mark <strong>de</strong>r DDR zu 1,-<br />

DM einen unberechtigten Währungsgewinn zu erzielen,<br />

gegen die Verantwortlichen <strong>de</strong>r BIEG <strong>und</strong> forum<br />

nicht bestätigten, ergab sich bei <strong>de</strong>n Verantwortlichen<br />

<strong>de</strong>r Intrac insoweit <strong>de</strong>r Verdacht <strong>de</strong>s Betruges<br />

bzw. <strong>de</strong>r Beihilfe zum Betrug zum Nachteil <strong>de</strong>s Staatshaushaltes.<br />

Nach Angaben <strong>de</strong>r AG Regierungskriminalität <strong>de</strong>klarierten<br />

die Verantwortlichen <strong>de</strong>r Intrac „Zinsrückzahlungen"<br />

in Höhe von 18.766.423,58 DM für einen<br />

vom ehemaligen Bereich Kommerzielle Koordinierung<br />

ausgereichten Kredit als angebliche Gewinnabführungen<br />

für das zweite Quartal 1990 <strong>und</strong> erreichten<br />

dadurch die Rücküberweisung von 82.572.263,75<br />

Mark <strong>de</strong>r DDR <strong>und</strong> infolge <strong>de</strong>r Währungsumstellung<br />

damit <strong>de</strong>n Erhalt von 41.286.131,87 DM, erzielten mithin<br />

einen Währungsgewinn von 22.519.708,29 DM.<br />

Gegen die Verantwortlichen <strong>de</strong>r Berliner Han<strong>de</strong>ls<strong>und</strong><br />

Finanzierungsgesellschaft mbH als Nachfolgeorganisation<br />

<strong>de</strong>s Bereichs Kommerzielle Koordinierung,<br />

die die Abführungen weiterleiteten, hier insbeson<strong>de</strong>re<br />

Meta Bleßing, besteht daneben <strong>de</strong>r Anfangsverdacht<br />

zumin<strong>de</strong>st einer Beihilfe zum Betrug. Die Ermittlungen<br />

sind noch nicht abgeschlossen. (Fünfter<br />

Teil, C. I. 2. g)<br />

- „Giralgeldschöpfung" (6 AR 183/91)<br />

Beschuldigte sind hier Verantwortliche <strong>de</strong>r Deutschen<br />

Han<strong>de</strong>lsbank <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Staatsbank <strong>de</strong>r ehemaligen<br />

DDR. Im Hinblick auf das zuvor geschil<strong>de</strong>rte<br />

Überprüfungsverfahren „Doppelumstellung" prüft<br />

die Staatsanwaltschaft, ob im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r<br />

Währungsunion bei Guthaben auf einem Konto <strong>de</strong>r<br />

Deutschen Han<strong>de</strong>lsbank bei <strong>de</strong>r Staatsbank strafrechtlich<br />

relevante Giralgeldschöpfungen <strong>und</strong> damit<br />

eine Geldmengenvermehrung dadurch bewirkt wur<strong>de</strong>n,<br />

daß die fraglichen aus Mark <strong>de</strong>r DDR bestehen<strong>de</strong>n<br />

Guthaben zweimal umgestellt wur<strong>de</strong>n. Der Vorgang<br />

ist mittlerweile abgeschlossen. Da sich nach<br />

Auskunft <strong>de</strong>r AG Regierungskriminalität keine konkreten<br />

Anhaltspunkte für ein solches strafrechtlich relevantes<br />

Verhalten ergaben, wur<strong>de</strong> ein Ermittlungsverfahren<br />

gemäß § 152 Absatz 2 StPO nicht eingeleitet.<br />

(Fünfter Teil, C. I. 2. g)<br />

Strafverfahren im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r<br />

„Privilegiertenversorgung Wandlitz"<br />

In diesem Bereich ist ein Verfahren gegen Dr.<br />

Schalck-Golodkowski <strong>und</strong> Manfred Sei<strong>de</strong>l (24/2 Js<br />

1243/92) anhängig. Ihnen wird die Bereitstellung von<br />

staatlichen Valutamitteln zur Finanzierung <strong>de</strong>r Privilegiertenversorgung<br />

in Wandlitz unter <strong>de</strong>m Gesichtspunkt<br />

<strong>de</strong>r Untreue <strong>und</strong> <strong>de</strong>s Vertrauensmißbrauchs<br />

vorgeworfen. Die AG Regierungskriminalität geht für<br />

<strong>de</strong>n Zeitraum von 1980 bis 1989 von einem Scha<strong>de</strong>n<br />

in Höhe von 60 Mio. DM aus. Das Verfahren ist inzwischen<br />

durch eine entsprechen<strong>de</strong> Anklageerhebung<br />

abgeschlossen wor<strong>de</strong>n (Fünfter Teil, C. I. 2.g).<br />

Weiterhin wird gegen Sig rid Schalck-Golodkowski<br />

wegen <strong>de</strong>s Verdachts <strong>de</strong>r Untreue gemäß §§. 161a, 162<br />

DDR-StGB ermittelt (2 Js 17/93). Hintergr<strong>und</strong> ist die<br />

Beschaffung von westlichen Konsumgütern für die<br />

Siedlung Wandlitz durch eine von ihr geführte Kuriergruppe.<br />

Nach <strong>de</strong>n Ermittlungen <strong>de</strong>r Staatsanwaltschaft<br />

wur<strong>de</strong>n die Bestellungen über die Verkaufseinrichtung<br />

Letex <strong>de</strong>s Staatlichen Han<strong>de</strong>lsobjektes an<br />

die Beschuldigte weitergeleitet. Diese beauftragte<br />

dann die ihr unterstellten Kuriere mit <strong>de</strong>m Einkauf<br />

<strong>de</strong>r gewünschten Waren gegen DM in Berlin (West).<br />

Verschie<strong>de</strong>ntlich beschaffte Sigrid Schalck-Golodkowski<br />

<strong>de</strong>rartige Waren auch selbst. Das Geld für die<br />

Einkäufe kam von Manfred Sei<strong>de</strong>l. Die Staatsanwaltschaft<br />

geht davon aus, daß die Bezahlung durch die<br />

Empfänger nach <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>m Unternehmen Letex<br />

unter Nichtanwendung <strong>de</strong>s Richtkoeffizienten festgelegten<br />

Preisen in Mark <strong>de</strong>r DDR erfolgte <strong>und</strong> die DM-<br />

Preise im Verhältnis 1 zu 1 in Mark <strong>de</strong>r DDR zuzüglich<br />

einer Han<strong>de</strong>lsspanne umgerechnet wur<strong>de</strong>n. Bei <strong>de</strong>r<br />

durch Beschluß <strong>de</strong>s Ministerrats vorgeschriebenen<br />

Anwendung <strong>de</strong>s Richtkoeffizienten hätte die Preisbildung<br />

zuletzt durch Umrechnung im Verhältnis 1:4,4<br />

zuzüglich Han<strong>de</strong>lsspanne erfolgen müssen. In Höhe<br />

<strong>de</strong>r Differenz zwischen bei<strong>de</strong>n Summen wur<strong>de</strong>n die<br />

Empfänger <strong>de</strong>r Waren - ggfs. über die Han<strong>de</strong>lseinrichtung<br />

Letex - bereichert. Wenigstens in dieser Höhe<br />

wur<strong>de</strong> gleichzeitig das Vermögen <strong>de</strong>s Bereichs<br />

Kommerzielle Koordinierung geschädigt. Die Staatsanwaltschaft<br />

ist <strong>de</strong>r Auffassung, daß <strong>de</strong>r Beschuldigten<br />

aufgr<strong>und</strong> ihrer Stellung im Bereich <strong>und</strong> <strong>de</strong>r konspirativen<br />

Art <strong>und</strong> Weise <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>r Beschaffungen<br />

dieses auch bewußt war.<br />

Es han<strong>de</strong>lt sich bei diesem Verfahren um ein aus <strong>de</strong>m<br />

Großverfahrenskomplex „Bereich Kommerzielle Koordinierung"<br />

abgetrenntes Verfahren.<br />

Verfahren, die sich auf Unternehmen <strong>de</strong>s<br />

Bereichs Kommerzielle Koordinierung <strong>und</strong> <strong>de</strong>ren<br />

Geschäftstätigkeit beziehen<br />

Die AG Regierungskriminalität ermittelt gegen Waltraud<br />

Lisowski (Abteilung Firmen <strong>de</strong>s Bereichs Kornmerzielle<br />

Koordinierung), Dr. Schalck-Golodkowski<br />

<strong>und</strong> Klaus Wendtland (Geschäftsführer <strong>de</strong>r Simpex<br />

GmbH) (24/2 Js 66/92) wegen <strong>de</strong>s Tatvorwurfs <strong>de</strong>r gemeinschaftlichen<br />

Hinterziehung von Steuern im Zusammenhang<br />

mit angeblich ver<strong>de</strong>ckten Gewinnausschüttungen<br />

<strong>de</strong>s zur Abteilung Firmen <strong>de</strong>s Bereichs<br />

Kommerzielle Koordinierung gehören<strong>de</strong>n Bochumer<br />

Unternehmens noha Han<strong>de</strong>lsgesellschaft mbH.<br />

Es han<strong>de</strong>lt sich um ein Trennverfahren <strong>de</strong>r Staatsanwaltschaft<br />

Bochum. Bei <strong>de</strong>r Staatsanwaltschaft Bochum<br />

verblieben ist <strong>de</strong>r Vorwurf <strong>de</strong>r Steuerhinterziehung<br />

gegen <strong>de</strong>n früheren Geschäftsführer <strong>de</strong>r noha<br />

HGmbH, Heinz Altenhoff. Auf die Anklage <strong>de</strong>r<br />

Staatsanwaltschaft hat das Landgericht Bochum <strong>de</strong>n<br />

Angeklagten Altenhoff auch wegen Steuerhinterziehung<br />

verurteilt. In <strong>de</strong>m sich anschließen<strong>de</strong>n Revisi-

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