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Beschlußempfehlung und Bericht - bundestag.de - Deutscher ...

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Drucksache 12/7600 <strong>Deutscher</strong> B<strong>und</strong>estag —12. Wahlperio<strong>de</strong><br />

schäftstätigkeit zu trennen. Der Zeuge Krüger hat in<br />

seiner Vernehmung betont, die Initiative zur Unternehmensgründung<br />

habe <strong>de</strong>r Generaldirektor Wiechert<br />

von <strong>de</strong>r IMES GmbH ergriffen, um die Importgeschäfte<br />

von <strong>de</strong>n Exporten „spezieller Technik" abzukoppeln.<br />

Die WITRA GmbH sollte sich auf das Impo rt<br />

-geschäftsfeld konzentrieren <strong>und</strong> dabei auch Beschaffungsaufträge<br />

für das MfS erfüllen. Zu <strong>de</strong>n Hauptaufgaben,<br />

so hat <strong>de</strong>r Zeuge Husemann vor <strong>de</strong>m Untersuchungsausschuß<br />

bestätigt, gehörte die Beschaffung<br />

von westlichen Erzeugnissen für <strong>de</strong>n Expo rt <strong>und</strong> von<br />

Technologie für die DDR-Industrie.<br />

Die Beweiserhebung <strong>de</strong>s Untersuchungsausschusses<br />

hat ergeben, daß an zwei Beschaffungsaufträgen <strong>de</strong>r<br />

WITRA GmbH neben Krüger <strong>und</strong> Husemann die<br />

IMES-Mitarbeiter Schütte <strong>und</strong> Galan<strong>de</strong>r beteiligt waren.<br />

Im Hinblick auf die Abwicklung <strong>de</strong>r Geschäftsvorgänge<br />

war die WITRA GmbH <strong>de</strong>r IMES GmbH angeglie<strong>de</strong>rt.<br />

Die für die IMES GmbH bestätigten Vollmachten<br />

sowie Kosten- <strong>und</strong> Investitionspläne <strong>und</strong> die<br />

gelten<strong>de</strong>n Weisungen besaßen auch Gültigkeit für<br />

die WITRA GmbH. Als zusätzliche Festlegung galt<br />

die Eröffnung eines Lorokontos für die WITRA<br />

GmbH, die von Dr. Schalck-Golodkowski vorgeschlagen<br />

wur<strong>de</strong>, bei <strong>de</strong>r Deutschen Han<strong>de</strong>lsbank AG in<br />

Berlin (Ost) durch das Ministerium <strong>de</strong>r Finanzen (Dokument-Nr.<br />

237). Zahlungsvorschüsse für die Durchführung<br />

von Transaktionen waren beim Bereich Kommerzielle<br />

Koordinierung zu beantragen.<br />

Nach Feststellung <strong>de</strong>s Untersuchungsausschusses<br />

hatte die WITRA GmbH keinen großen geschäftlichen<br />

Aktionsradius <strong>und</strong> spielte eher eine untergeordnete<br />

Rolle im Waffenhan<strong>de</strong>l <strong>de</strong>r DDR.<br />

f) Waffenhan<strong>de</strong>l <strong>de</strong>s Außenhan<strong>de</strong>lsbetriebs (AHB)<br />

Ingenieur-Technischer Außenhan<strong>de</strong>l (ITA) <strong>und</strong> <strong>de</strong>r<br />

sog. HVA-Firma Ca rnet - Kooperationen mit <strong>de</strong>r<br />

<strong>und</strong> Abgrenzung zur IMES GmbH<br />

Der AHB ITA wur<strong>de</strong> mit seiner Gründung im Jahre<br />

1966 das offizielle Waffenhan<strong>de</strong>lsunternehmen <strong>de</strong>r<br />

DDR. Er hatte die Aufgabe, für die NVA <strong>und</strong> die sonstigen<br />

bewaffneten Organe vorgesehene Rüstungsbeschaffungen<br />

innerhalb <strong>de</strong>r DDR (Rüstungsbetriebe)<br />

<strong>und</strong> mit <strong>de</strong>n zuständigen Rüstungshan<strong>de</strong>lsorganen<br />

<strong>de</strong>r Warschauer-Pakt-Staaten zu realisieren. Zugleich<br />

oblag ihm die Ausfuhr von in <strong>de</strong>r DDR produziertem<br />

Rüstungsgut innerhalb <strong>de</strong>s staatlichen Planexports<br />

in Teilnehmerstaaten <strong>de</strong>s Warschauer Paktes<br />

<strong>und</strong> an offiziell befre<strong>und</strong>ete Län<strong>de</strong>r <strong>und</strong> Organisationen<br />

im „Nichtsozialistischen Wirtschaftsgebiet" .<br />

Mit Aufnahme <strong>de</strong>s Waffenhan<strong>de</strong>ls durch <strong>de</strong>n Bereich<br />

Kommerzielle Koordinierung bil<strong>de</strong>te sich folgen<strong>de</strong><br />

Arbeitsteilung zwischen <strong>de</strong>r IMES GmbH <strong>und</strong> <strong>de</strong>m<br />

AHB ITA heraus: Der AHB ITA war weiterhin zuständig<br />

für <strong>de</strong>n staatlichen Planimport aus <strong>und</strong> <strong>de</strong>n staatlichen<br />

Planexport in Warschauer-Pakt-Staaten, er exportierte<br />

weiterhin in offiziell befre<strong>und</strong>ete Län<strong>de</strong>r im<br />

sog. NSW. Seine Rüstungsexportpalette beschränkte<br />

sich auf die DDR-Neuproduktion <strong>und</strong> auf Lagerbestän<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>r NVA, <strong>de</strong>s MdI, <strong>de</strong>s MfS <strong>und</strong> <strong>de</strong>r „Staatsreserve"<br />

aus eigener Herstellung bzw. auf Produkte<br />

an<strong>de</strong>rer RGW-Staaten, für die Zustimmungen <strong>de</strong>s Li<br />

zenzgebers bzw. Reexportgenehmigungen vorhan<strong>de</strong>n<br />

o<strong>de</strong>r nicht erfor<strong>de</strong>rlich waren. Ferner nahm <strong>de</strong>r<br />

AHB ITA auch Transportaufgaben für die IMES<br />

GmbH auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r DDR wahr.<br />

Die IMES GmbH übernahm <strong>de</strong>n Rüstungsexport außerhalb<br />

<strong>de</strong>s Staatsplanes. Sie konnte - bei Vorliegen<br />

entsprechen<strong>de</strong>r Einzelgenehmigungen <strong>de</strong>s Bereichs<br />

Kommerzielle Koordinierung bzw. von Dr. Günter<br />

Mittag o<strong>de</strong>r Erich Honecker - Waffen <strong>und</strong> Munition<br />

exportieren, für die we<strong>de</strong>r Reexportgenehmigungen<br />

noch Lizenzgeberzustimmungen vorlagen. Sie war<br />

ausschließlich zu Zwecken <strong>de</strong>s Reexports ermächtigt,<br />

Importverträge mit Lieferanten aus <strong>de</strong>m sozialistischen<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>m sog. NSW abzuschließen. Hinsichtlich<br />

<strong>de</strong>s Imports von westlicher Rüstungstechnologie wur<strong>de</strong>n<br />

durch die IMES GmbH bzw. nach <strong>de</strong>ren Gründung<br />

durch die WITRA GmbH auch sog. Auftragsimporte<br />

durchgeführt, die für <strong>de</strong>n Verbleib bei <strong>de</strong>n bewaffneten<br />

Organen <strong>de</strong>r DDR bestimmt waren. Die<br />

IMES GmbH beschaffte in ihrem Namen auch Waffentechnik<br />

aus sozialistischen Län<strong>de</strong>rn, die für <strong>de</strong>n<br />

Reexport an befre<strong>und</strong>ete Län<strong>de</strong>r <strong>und</strong> Organisationen<br />

durch <strong>de</strong>n AHB ITA bestimmt waren. In diesen Fällen<br />

übernahm <strong>de</strong>r AHB ITA die Waren ab <strong>de</strong>r jeweiligen<br />

Grenzübergangsstelle in eigene Regie. Die IMES<br />

GmbH war somit für die Waffenausfuhr in solche Län<strong>de</strong>r,<br />

an Organisationen <strong>und</strong> internationale Händler<br />

zuständig, die <strong>de</strong>r internationalen Öffentlichkeit nicht<br />

bekannt wer<strong>de</strong>n sollte. Die IMES GmbH vollzog damit<br />

die Waffengeschäfte, für die es im Sinne <strong>de</strong>r politischen<br />

Doktrin keine „offizielle" Genehmigung geben<br />

konnte. Die Partei- <strong>und</strong> Staatsführung leugnete gegenüber<br />

Demarchen <strong>de</strong>r UdSSR (wegen lizenzwidrigen<br />

Exports bzw. nichtgenehmigten - Reexports) <strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>r USA (wegen Waffenverkaufs an die Abu Nidal-<br />

Gruppe) sowie gegenüber Vorhaltungen <strong>de</strong>r internationalen<br />

Presse folgerichtig stets wi<strong>de</strong>r besserem Wissen<br />

ihre Teilhabe bzw. ihre Kenntnisse über <strong>de</strong>rartige<br />

Waffengeschäfte. Zwischen <strong>de</strong>r IMES GmbH <strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>m AHB ITA bestand folgen<strong>de</strong> nicht abschließen<strong>de</strong><br />

Län<strong>de</strong>raufteilung: ITA war u.a. zuständig für <strong>de</strong>n Irak,<br />

Syrien, Indien, Äthiopien, Angola, Mosambik, Nord<strong>und</strong><br />

Südjemen, Nikaragua, Algerien <strong>und</strong> die PLO I.<br />

Die IMES GmbH unterhielt u.a. Beziehungen zum<br />

Iran, zu Ägypten, Jordanien, Uganda, Botsuana, Nigeria,<br />

Peru, Argentinien sowie zur PLO II <strong>und</strong> III. Für<br />

weitere Län<strong>de</strong>r war lediglich festgelegt, daß gegebenenfalls<br />

vorherige Absprachen zu erfolgen hatten. An<br />

getroffene Län<strong>de</strong>r- <strong>und</strong> sonstige Absprachen hielten<br />

sich diese bei<strong>de</strong>n Waffenexporteure <strong>de</strong>r DDR aus<br />

Konkurrenzgrün<strong>de</strong>n nicht durchgehend. Beispielsweise<br />

verkauften die IMES GmbH <strong>und</strong> die ITA an Botsuana.<br />

Die IMES GmbH verkaufte auch an <strong>de</strong>n Irak<br />

sowie an die Jemenitische Arabische Republik <strong>und</strong><br />

versuchte ebenfalls, in Syrien geschäftlich Fuß zu fassen<br />

(Dokument-Nr. 238-239).<br />

Die Carnet schließlich war zwar ökonomisch <strong>de</strong>m Bereich<br />

Kommerzielle Koordinierung angeglie<strong>de</strong>rt, ihre<br />

Anleitung erfolgte jedoch ausschließlich durch die<br />

Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) <strong>de</strong>s MfS. Dieser<br />

Umstand erklärt auch, warum <strong>de</strong>m Untersuchungsausschuß<br />

zur Tätigkeit dieses Unternehmens nur äußerst<br />

wenige Dokumente vorliegen. Während <strong>de</strong>r<br />

Umbruchphase in <strong>de</strong>r DDR wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r größte Teil <strong>de</strong>r<br />

HVA-Akten vernichtet. Nach <strong>de</strong>n Erkenntnissen, die

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