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Beschlußempfehlung und Bericht - bundestag.de - Deutscher ...

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Drucksache 12/7600 <strong>Deutscher</strong> B<strong>und</strong>estag —12. Wahlperio<strong>de</strong><br />

dies nach seinen Angaben das Lager Semmelweißstraße<br />

in Berlin (Ost) auf <strong>de</strong>m Gelän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Berliner<br />

Import-Export-Gesellschaft mbH (BIEG).<br />

d) Verschleierung <strong>de</strong>r Herkunft von sog. Embargoware<br />

(„Neutralisierung")<br />

Nach Angaben <strong>de</strong>s Lagerleiters Christian Becker<br />

wur<strong>de</strong>n im Lager Semmelweißstraße überwiegend<br />

Teile aus <strong>de</strong>r Personalcomputer-Technik angeliefert:<br />

komplette Personalcomputer, Festplatten, Drucker<br />

<strong>und</strong> Tastaturen. Je<strong>de</strong> Sendung erhielt einen sogenannten<br />

Eingangsbeleg, <strong>und</strong> die Lagermitarbeiter notierten<br />

auf Karteien <strong>de</strong>n Lieferanten, die Vertragsnummer,<br />

die Positionsnummer <strong>und</strong> die Stückzahl. Bei<br />

wichtigen Importen, beispielsweise VAX-Computern,<br />

überprüfte <strong>de</strong>r zuständige Kontordirektor o<strong>de</strong>r Importkaufmann<br />

selbst die Ware. Das Warenlager war<br />

durch eine Betriebswache gesichert, um Kontakte im<br />

Lager zwischen Lieferanten <strong>und</strong> Empfängern o<strong>de</strong>r<br />

zwischen zwei Lieferanten zu verhin<strong>de</strong>rn.<br />

Im Lager geschah die erste „Neutralisierung". Dies<br />

be<strong>de</strong>utete: Lieferscheine <strong>und</strong> weitere Hinweise wur<strong>de</strong>n<br />

entfernt, <strong>de</strong>nn <strong>de</strong>r Endabnehmer sollte nicht wissen,<br />

von wem <strong>und</strong> auf welchem Weg die Ware geliefert<br />

wur<strong>de</strong>. Damit sollten westliche Lieferanten geschützt<br />

wer<strong>de</strong>n. Vom Lager aus gelangte die Ware einige<br />

St<strong>und</strong>en o<strong>de</strong>r Tage später an die Bet riebe.<br />

In bestimmten Fällen wur<strong>de</strong>n die Waren direkt zu <strong>de</strong>n<br />

„Bedarfsträgern" transportiert, dort aufgestellt <strong>und</strong><br />

von einem Techniker <strong>de</strong>s Lieferunternehmens in Betrieb<br />

genommen. Ausgewählte, zur Geheimhaltung<br />

verpflichtete Mitarbeiter nahmen im Werk die Ware<br />

in Empfang. In einigen Betrieben waren Embargowaren<br />

konzentriert aufgestellt, beispielsweise im Forschungszentrum<br />

Mikroelektronik Dres<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s VEB<br />

Kombinats Carl Zeiss Jena. Dieser Bereich wur<strong>de</strong> zum<br />

beson<strong>de</strong>ren Sicherheitsbereich <strong>de</strong>klariert, <strong>de</strong>n nur<br />

bestimmte Mitarbeiter betreten durften. An<strong>de</strong>re Personen,<br />

selbst <strong>de</strong>r Leiter <strong>de</strong>s Han<strong>de</strong>lsbereichs 4, benötigten<br />

für <strong>de</strong>n Zugang die Genehmigung <strong>de</strong>s Ministeriums<br />

für Elektrotechnik <strong>und</strong> Elektronik.<br />

Die Endabnehmer - beispielsweise die Kombinate<br />

Mikroelektronik, Carl Zeiss Jena <strong>und</strong> Robotron - hatten<br />

Weisung vom Ministerium für Elektrotechnik <strong>und</strong><br />

Elektronik, die Embargoware nach <strong>de</strong>m Eintreffen im<br />

Werk weiter zu „neutralisieren": Sie mußten alle<br />

I<strong>de</strong>ntitätshinweise auf Lieferanten, Transportwege<br />

<strong>und</strong> Hersteller <strong>de</strong>r Erzeugnisse entfernen <strong>und</strong> Typenschil<strong>de</strong>r<br />

im Betrieb unter Verschluß aufbewahren. Mit<br />

dieser Aufgabe waren bestimmte, als Geheimnisträger<br />

verpflichtete Mitarbeiter betraut.<br />

Mit <strong>de</strong>r „Neutralisierung" von Software im Rahmen<br />

von 32-bit-Technik VAX hatten Fachleute <strong>de</strong>s Zentralinstituts<br />

für Kybernetik <strong>und</strong> Informationsprozesse<br />

(ZKI) <strong>de</strong>r Aka<strong>de</strong>mie <strong>de</strong>r Wissenschaften zu tun. Der<br />

Bereich Kommerzielle Koordinierung schuf dafür die<br />

„räumlichen, rechentechnischen <strong>und</strong> ausrüstungsseitigen<br />

Voraussetzungen" .<br />

Die von Wolfram Zahn koordinierten Speziellen Beschaffungsorgane<br />

(SBO) nutzten in wenigen Fällen<br />

das Lager Semmelweißstraße für Son<strong>de</strong>rbeschaffungen.<br />

Ware für die Arbeitsgruppe MAH wur<strong>de</strong> entwe-<br />

<strong>de</strong>r in das Lager <strong>de</strong>r forum-Han<strong>de</strong>lsgesellschaft in die<br />

Storkower Straße in Berlin (Ost) o<strong>de</strong>r direkt in die<br />

Wallstraße, <strong>de</strong>m Sitz <strong>de</strong>s Bereichs Kommerzielle Koordinierung,<br />

gebracht <strong>und</strong> eingelagert.<br />

e) Einsatz falscher Dokumente<br />

Im inner<strong>de</strong>utschen Han<strong>de</strong>l mußten die Geschäftspartner<br />

aus <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland bei Lieferungen<br />

embargorelevanter Güter <strong>und</strong> bei <strong>de</strong>r Weitergabe<br />

von nicht allgemein zugänglichen Kenntnissen<br />

über Herstellungsverfahren <strong>und</strong> sonstige Technolo-<br />

gien in Bezug auf Embargowaren Einzelgenehmigungen<br />

beantragen. Genehmigungsbehör<strong>de</strong> war die für<br />

<strong>de</strong>n Sitz <strong>de</strong>s Unternehmens zuständige Lan<strong>de</strong>swirtschaftsbehör<strong>de</strong>.<br />

Das B<strong>und</strong>esamt für Wirtschaft (bzw.<br />

B<strong>und</strong>esamt für gewerbliche Wirtschaft) mußte <strong>de</strong>r Genehmigungserteilung<br />

zustimmen. (vgl. B<strong>und</strong>esamt<br />

für Wirtschaft, Die Ausfuhr von Embargowaren - Ein<br />

Leitfa<strong>de</strong>n für die Praxis -, Eschborn, 2. Auflage, 1988,<br />

S.46)<br />

Die Händler wandten verschie<strong>de</strong>ne Metho<strong>de</strong>n an, um<br />

die Behör<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Lieferung von Embargowaren<br />

zu täuschen. So wur<strong>de</strong>n zum Beispiel Warenbegleitscheine<br />

unter<strong>de</strong>klariert, das heißt, in vielen Fällen<br />

wur<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>n Lieferanten nur mündlich abgesprochen,<br />

was geliefert wer<strong>de</strong>n sollte. Im Schriftverkehr<br />

<strong>und</strong> auf <strong>de</strong>n Rechnungen wur<strong>de</strong>n dann an<strong>de</strong>re Güter<br />

o<strong>de</strong>r technisch niedrigere Werte angegeben, die nicht<br />

unter Embargobestimmungen fielen. Das erschwerte<br />

<strong>de</strong>n Zollorganen die Kontrolle.<br />

Um gegenüber <strong>de</strong>n Behör<strong>de</strong>n Hinweise auf die DDR<br />

zu ver<strong>de</strong>cken, schrieben manche Unternehmen auch<br />

Rechnungen an fingierte Empfänger. Der Händler<br />

Majunke verkaufte zum Beispiel Reinstsilizium angeblich<br />

an einen „Herrn Schmidtmann, 4000 Düsseldorf",<br />

lieferte es aber tatsächlich an <strong>de</strong>n AHB Elektronik<br />

Export-Import in Berlin (Ost). Der Ingenieur Jochheim<br />

gab in <strong>de</strong>n Ausfuhrerklärungen <strong>und</strong> gegenüber<br />

<strong>de</strong>n Unternehmen, von <strong>de</strong>nen er Ware bezog, fälschlicherweise<br />

Schwe<strong>de</strong>n als Exportland an.<br />

f) Mittelbereitstellung durch <strong>de</strong>n Fonds<br />

Mikroelektronik<br />

Die Beweiserhebung durch <strong>de</strong>n Untersuchungsausschuß<br />

hat ergeben, daß sich <strong>de</strong>r Bereich Kommerzielle<br />

Koordinierung verpflichtete, für die Einführung<br />

<strong>de</strong>r Mikroelektronik für die Jahre 1987 bis 1990 zusätzlich<br />

zu <strong>de</strong>m planmäßigen Importfonds 1,05 Mrd.<br />

VM bereitzustellen. Diese Mittel trugen die Bezeichnung<br />

„Fonds 1100" <strong>und</strong> waren ein Teil <strong>de</strong>s „Fonds<br />

Mikroelektronik" . Dr. Schalck-Golodkowski hatte<br />

sich gegenüber <strong>de</strong>m Ministerium für Elektrotechnik<br />

<strong>und</strong> Elektronik verpflichtet, für die Finanzierung aller<br />

zum Fonds gehören<strong>de</strong>n Bestandteile zu sorgen.<br />

Die Hauptabteilung II <strong>de</strong>s Bereichs Kommerzielle Koordinierung<br />

konnte für Zahlungen aus diesem Fonds<br />

selbst Zahlungspläne erstellen. Aufgabe <strong>de</strong>r Hauptabteilung<br />

II war es, zu überwachen, daß <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsbereich<br />

4 <strong>de</strong>n vorgegebenen Jahresetat nicht überschritt.<br />

Außer<strong>de</strong>m mußte die Hauptabteilung II die finanziellen<br />

Mittel in verschie<strong>de</strong>nen Währungen bereitstellen,<br />

wenn <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsbereich 4 Rechnungen<br />

einreichte. Der Han<strong>de</strong>lsbereich 4 war in diesem Fall

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