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Beschlußempfehlung und Bericht - bundestag.de - Deutscher ...

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Drucksache 12/7600 <strong>Deutscher</strong> B<strong>und</strong>estag —12. Wahlperio<strong>de</strong><br />

nierung tätig war, die weitreichendsten Verbindungen<br />

zum MfS <strong>und</strong> <strong>de</strong>ssen Unterglie<strong>de</strong>rungen. So unterhielt<br />

Uhlig alias IMS bzw. HIM „Henry" neben seiner<br />

Anbindung an die Hauptabteilung (HA) XVIII<br />

<strong>und</strong> die AG BKK seit 1981 persönliche Kontakte zur<br />

HVA/SWT. Diese Kontakte fan<strong>de</strong>n in seinem Büro unter<br />

gelegentlicher Einbeziehung von IMES-Mitarbeitern<br />

statt (Dokument-Nr. 208). Des weiteren unterhielt<br />

er Kontakte zum Leiter <strong>de</strong>r Abteilung XXII (Terrorabwehr)<br />

<strong>de</strong>s MfS, Günter Jäckel. Damit war <strong>de</strong>r<br />

Leiter <strong>de</strong>r Abteilung Han<strong>de</strong>lspolitik außerhalb seiner<br />

funktionsbezogenen offiziellen Verbindungen zu an<strong>de</strong>ren<br />

Ministerien <strong>und</strong> Einrichtungen (Ministerium<br />

für Auswärtige Angelegenheiten, Botschaften, Ministerium<br />

für Nationale Verteidigung) in <strong>de</strong>r Lage, geheimdienstliche<br />

Hintergr<strong>und</strong>informationen zu Partnern<br />

<strong>und</strong> Risiken geplanter Rüstungsgeschäfte zu erhalten<br />

<strong>und</strong> seinerseits <strong>de</strong>n Informationsbedarf <strong>de</strong>s<br />

MfS zu befriedigen (vgl. Zweiter Teil, B. II. 1. <strong>und</strong> B. II.<br />

4., Verflechtung mit <strong>de</strong>m Ministerium für Staatssicherheit,<br />

Zusammenarbeit mit an<strong>de</strong>ren Stellen <strong>de</strong>s<br />

Staatsapparats <strong>de</strong>r DDR).<br />

Die Arbeitsgruppe 10, die zu Beginn <strong>de</strong>r Waffenhan<strong>de</strong>lsaktivitäten<br />

eingerichtet wur<strong>de</strong> <strong>und</strong> von Januar<br />

1980 bis Dezember 1981 bestand, war nach außen <strong>de</strong>r<br />

Transinter GmbH zugeordnet. Sie wur<strong>de</strong> aber direkt<br />

von Dieter Uhlig <strong>und</strong> <strong>de</strong>m Mitarbeiter <strong>de</strong>r Abteilung<br />

Han<strong>de</strong>lspolitik, Wolfgang Kotz alias IMS „Walter<br />

Schiller" , geschäftsführend geleitet. Detaillie rte Regelungen<br />

zur Kontrolle <strong>und</strong> Anleitung <strong>de</strong>r Geschäftstätigkeit<br />

<strong>de</strong>r Arbeitsgruppe 10 waren damit entbehrlich.<br />

Durch Gründung <strong>de</strong>r IMES GmbH mit Wirkung vom<br />

1. Januar 1982 wur<strong>de</strong> ein nach außen selbständiges<br />

Unternehmen auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>s Waffenhan<strong>de</strong>ls errichtet.<br />

Zur Ausgestaltung <strong>de</strong>s Innenverhältnisses<br />

zwischen <strong>de</strong>m Bereich Kommerzielle Koordinierung<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>r IMES GmbH <strong>und</strong> <strong>de</strong>r WITRA GmbH wur<strong>de</strong>n<br />

zahlreiche generelle Weisungen durch <strong>de</strong>n Bereich<br />

Kommerzielle Koordinierung erlassen (Dokument-Nr.<br />

209-210), die ihrerseits durch Betriebsorganisationsanweisungen<br />

<strong>de</strong>s Generaldirektors <strong>de</strong>r IMES GmbH<br />

ergänzt wur<strong>de</strong>n (Dokument-Nr. 211) .<br />

Die äußeren Geschäftsaktivitäten <strong>de</strong>r IMES <strong>und</strong> <strong>de</strong>r<br />

WITRA GmbH unterlagen zunächst <strong>de</strong>n staatlichen<br />

Gr<strong>und</strong>satzregelungen, u. a. <strong>de</strong>r „Regelung für die<br />

Durchführung von Expo rten spezieller Technik in das<br />

NSW" vom 26. November 1982, <strong>de</strong>r „Ordnung für die<br />

Durchfuhr von militärischen Kampfmitteln durch das<br />

Gebiet <strong>de</strong>r Deutschen Demokratischen Republik"<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>r „Speziellen Exportordnung" vom 30. September<br />

1986, die für alle mit Rüstungsexporten befaßten<br />

staatlichen Stellen <strong>und</strong> Betriebe galten.<br />

Im Verhältnis zwischen <strong>de</strong>n Waffenhan<strong>de</strong>lsunternehmen<br />

IMES/WITRA <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Abteilung Han<strong>de</strong>lspolitik<br />

waren im Bereich <strong>de</strong>s „operativen" Geschäfts folgen<strong>de</strong><br />

Aktivitäten genehmigungspflichtig:<br />

- die Errichtung von Zweigbüros im „nichtsozialistischen"<br />

Ausland<br />

- alle Geschäfte, die nicht bereits mit <strong>de</strong>r jeweils<br />

durch <strong>de</strong>n Bereich Kommerzielle Koordinierung erstellten<br />

Planauflage nebst Führungskonzeption genehmigt<br />

waren, im einzelnen,<br />

• die Aufnahme von Geschäftsverhandlungen<br />

` <strong>de</strong>r Vertragsabschluß<br />

• die Einschaltung von Vertretern, Vermittlern <strong>und</strong><br />

Händlern<br />

' die Zahlung von Schmiergel<strong>de</strong>rn<br />

' Unter- bzw. Überfakturierungen auf Wunsch <strong>de</strong>r<br />

Geschäftspartner<br />

• die beabsichtigte Unterschreitung <strong>de</strong>s vorgegebe<br />

nen Min<strong>de</strong>stgewinnes von drei Prozent <strong>de</strong>s Warenwertes<br />

' Zwischenfinanzierungen langer Dauer<br />

` die Gewährung von Zahlungszielen bei Exportgeschäften<br />

(Dokument-Nr. 209-211 <strong>und</strong> Erster Teilbericht,<br />

BT-Drucksache 12/3462, Dokument-Nr. 128,<br />

S. 1029 <strong>und</strong> Dokument-Nr. 170, S. 1333).<br />

Im Antrag auf Verhandlungsgenehmigung waren Angaben<br />

zum Unternehmen, zu Kontaktpersonen, zum<br />

Verhandlungsgegenstand, zum Verhandlungsführer<br />

auf seiten <strong>de</strong>r IMES GmbH, zum Terminvorschlag,<br />

zum Verhandlungsort, zu <strong>de</strong>n Umstän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Kontaktaufnahme<br />

<strong>und</strong> zu <strong>de</strong>n bisherigen Kontakten zu<br />

machen. Darüber hinaus erwartete <strong>de</strong>r Bereich Kommerzielle<br />

Koordinierung von <strong>de</strong>r IMES GmbH Informationen<br />

über Geschäftsberichte, Bankauskünfte,<br />

die Anzahl <strong>de</strong>r Mitarbeiter, <strong>de</strong>n Jahresumsatz, Kontakte<br />

zu an<strong>de</strong>ren Außenhan<strong>de</strong>lsbetrieben <strong>de</strong>r DDR,<br />

Kontakte zu Institutionen am Sitz <strong>de</strong>s Unternehmens<br />

u.ä. hinsichtlich <strong>de</strong>r IMES-Verhandlungspartner (Dokument-Nr.<br />

212). In <strong>de</strong>m Antragsformular zur Geschäftsgenehmigung<br />

waren Angaben über <strong>de</strong>n Geschäftspartner,<br />

<strong>de</strong>n Geschäftsgegenstand,<br />

-<br />

das Bestimmungsland,<br />

<strong>de</strong>n überprüfbaren „Enduser", <strong>de</strong>n<br />

zu erwarten<strong>de</strong>n Gewinn, <strong>de</strong>n Realisierungszeitraum,<br />

die Abwicklung <strong>de</strong>s Geschäftes, über die einschätzbaren<br />

Risiken, sonstige Informationen über <strong>de</strong>n Geschäftspartner,<br />

das Datum <strong>de</strong>r Verhandlungsgenehmigung<br />

<strong>und</strong> sonstige Bemerkungen vorgesehen (Dokument-Nr.<br />

213).<br />

Durch <strong>de</strong>n Untersuchungsausschuß sind keine Dokumente<br />

gesichtet wor<strong>de</strong>n, die Regelungen darüber enthalten,<br />

in welchen Fällen Dieter Uhlig die Genehmigung<br />

persönlich erteilen konnte bzw. wann er gegenüber<br />

Dr. Schalck-Golodkowski vorlagepflichtig war.<br />

Ebensowenig wur<strong>de</strong>n spezielle Anweisungen an <strong>de</strong>n<br />

Bereich Kommerzielle Koordinierung gef<strong>und</strong>en, die<br />

eine Vorlagepflicht von Dr. Schalck-Golodkowski gegenüber<br />

<strong>de</strong>m ZK-Sekretär für Wi rtschaft, Dr. Günter<br />

Mittag, regelten. Dr. Mittag legte seinerseits häufig<br />

<strong>de</strong>n Geschäftsgenehmigungsantrag Erich Honecker<br />

zur Entscheidung vor. Offenbar blieb es <strong>de</strong>r Einschätzung<br />

<strong>de</strong>r jeweiligen Entscheidungsträger überlassen,<br />

ob sie sich in Einzelgeschäften unter Abwägung <strong>de</strong>r<br />

politischen <strong>und</strong> wirtschaftlichen Risiken an ihren Vorgesetzten<br />

wandten. Alle Entscheidungsträger neigten<br />

aber dazu, im Zweifelsfall ihre persönliche Verantwortung<br />

durch Vorlage <strong>de</strong>s Genehmigungsantrags<br />

an <strong>de</strong>n Vorgesetzten zu begrenzen. Durch <strong>de</strong>n<br />

Untersuchungsausschuß sind keine Rüstungsgeschäfte<br />

<strong>de</strong>s Bereichs Kommerzielle Koordinierung<br />

festgestellt wor<strong>de</strong>n, die außerhalb <strong>de</strong>s geschil<strong>de</strong>rten<br />

Genehmigungsweges realisiert wur<strong>de</strong>n.

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