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Beschlußempfehlung und Bericht - bundestag.de - Deutscher ...

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Drucksache 12/7600 <strong>Deutscher</strong> B<strong>und</strong>estag —12. Wahlperio<strong>de</strong><br />

Deutschen B<strong>und</strong>esbank eingezahlte DM über eine<br />

Verrechnungseinheit in eine Mark <strong>de</strong>r DDR für <strong>de</strong>n<br />

östlichen Zahlungsempfänger <strong>und</strong> umgekehrt. Im<br />

Verrechnungswege wur<strong>de</strong> zwar eine DM einer Mark<br />

<strong>de</strong>r DDR gleichgesetzt, das Verrechnungsverhältnis<br />

von 1:1 war aber letztlich nur ein Clearing-Wert, <strong>de</strong>r<br />

nicht die DM <strong>de</strong>r Mark <strong>de</strong>r DDR währungsmäßig<br />

gleichsetzte. Auch die DDR war sich <strong>de</strong>ssen bewußt.<br />

Durch das Hinzurechnen eines Ausgleichsfaktors,<br />

<strong>de</strong>s sog. Richtungskoeffizienten, <strong>de</strong>r sich in <strong>de</strong>n 80er<br />

Jahren stark erhöhte <strong>und</strong> seit Anfang 1988 <strong>de</strong>n Wert<br />

4,4 hatte, versuchte die DDR intern <strong>de</strong>n realen Währungsunterschie<strong>de</strong>n<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>m Wertverfall <strong>de</strong>r Mark<br />

<strong>de</strong>r DDR gerecht zu wer<strong>de</strong>n. Durch diese interne Verrechnungspraxis<br />

<strong>de</strong>r DDR entsprach eine Valuta-<br />

Mark, allgemein eine Einheit einer frem<strong>de</strong>n Währung<br />

<strong>und</strong> hier speziell eine Verrechnungseinheit bzw. eine<br />

DM, <strong>de</strong>m Wert von 4,40 Mark <strong>de</strong>r DDR.<br />

Zu <strong>de</strong>n Merkmalen <strong>de</strong>s inner<strong>de</strong>utschen Han<strong>de</strong>ls<br />

zählte, daß gr<strong>und</strong>sätzlich nur in <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r DDR produzierte Waren ausgetauscht<br />

wer<strong>de</strong>n durften (Ursprungslandbindung);<br />

<strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>l mit ausländischen Produkten mußte beson<strong>de</strong>rs<br />

genehmigt wer<strong>de</strong>n. Das bekannteste Beispiel<br />

für <strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>l mit Auslandsgütern waren die Lieferungen<br />

von Erdöl in die DDR <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Bezug von dort<br />

hergestellten Mineralölprodukten vor allem zu Beginn<br />

<strong>de</strong>r 80er Jahre.<br />

Da die Verordnungen <strong>de</strong>r Alliierten vom Verbotsprinzip<br />

mit Erlaubnisvorbehalt ausgingen, also alle Geschäfte<br />

<strong>de</strong>s inner<strong>de</strong>utschen Wirtschafts- <strong>und</strong> Zahlungsverkehrs<br />

verboten waren, es sei <strong>de</strong>nn, sie wur<strong>de</strong>n<br />

ausdrücklich erlaubt, waren zur Realisierung <strong>de</strong>r<br />

von <strong>de</strong>n Geschäftspartnern in <strong>de</strong>r DDR <strong>und</strong> <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland abgeschlossenen Verträge<br />

jeweils Bezugsgenehmigungen <strong>und</strong> Warenbegleitscheine<br />

beizubringen. Seit 1967 wur<strong>de</strong> das Verfahren<br />

mehr <strong>und</strong> mehr vereinfacht <strong>und</strong> liberalisiert. Die b<strong>und</strong>es<strong>de</strong>utschen<br />

Behör<strong>de</strong>n verzichteten teilweise auf die<br />

Einzelgenehmigung je<strong>de</strong>s Han<strong>de</strong>lsgeschäftes <strong>und</strong><br />

wickelten <strong>de</strong>n Warenaustausch auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage<br />

vereinbarter Warenlisten ab, in <strong>de</strong>nen die allgemein<br />

genehmigten Waren <strong>und</strong> Warengruppen festgehalten<br />

waren. Zu <strong>de</strong>n han<strong>de</strong>lsför<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Maßnahmen, die<br />

seit 1967 in Kraft traten, gehörten neben <strong>de</strong>r Dynamisierung<br />

<strong>de</strong>s Swing auch eine günstigere Mehrwertsteuerregelung<br />

sowie die Zulassung <strong>und</strong> die staatliche<br />

Garantie von Lieferantenkrediten. B<strong>und</strong>es<strong>de</strong>utschen<br />

Unternehmen, die Waren aus <strong>de</strong>r DDR bezogen,<br />

wur<strong>de</strong>n ein Kürzungsanspruch bei <strong>de</strong>r Mehrwertsteuer<br />

<strong>und</strong> die Möglichkeit eingeräumt, eine Umsatzsteuerrückvergütung<br />

geltend machen zu können.<br />

Die Lieferungen <strong>de</strong>r DDR in die B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland waren von belasten<strong>de</strong>n Zöllen <strong>und</strong> Abschöpfungsbeträgen<br />

freigestellt. Die DDR konnte ihre<br />

Industriewaren zollfrei in die B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland liefern.<br />

International ist <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rstatus <strong>de</strong>s inner<strong>de</strong>utschen<br />

Han<strong>de</strong>ls durch eine Ergänzung <strong>de</strong>s Torquay-Protokolls<br />

zum Allgemeinen Zoll- <strong>und</strong> Han<strong>de</strong>lsabkommen<br />

(GATT) von 1951 anerkannt wor<strong>de</strong>n. Die Grün<strong>de</strong>rstaaten<br />

<strong>de</strong>r Europäischen Gemeinschaft bestätigten<br />

in einem beson<strong>de</strong>ren Protokoll als Anhang zu <strong>de</strong>n Römischen<br />

Verträgen zur Gründung <strong>de</strong>r EWG („Proto<br />

koll über <strong>de</strong>n inner<strong>de</strong>utschen Han<strong>de</strong>l <strong>und</strong> die damit<br />

zusammenhängen<strong>de</strong>n Fragen” vom 25. März 1957)<br />

die damals bestehen<strong>de</strong>n Regelungen <strong>de</strong>s inner<strong>de</strong>utschen<br />

Han<strong>de</strong>ls. Daraus ergaben sich verschie<strong>de</strong>ne<br />

Konsequenzen für <strong>de</strong>n <strong>de</strong>utsch-<strong>de</strong>utschen Warenaustausch.<br />

Der gemeinsame EG-Außenzoll kam für die<br />

Bezüge <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland aus <strong>de</strong>r<br />

DDR nicht zur Anwendung. Die Agrarimporte blieben<br />

abschöpfungsfrei. An<strong>de</strong>rerseits durften - an<strong>de</strong>rs als<br />

bei <strong>de</strong>n Agrarexporten in Drittlän<strong>de</strong>r - für die Lieferungen<br />

im Rahmen <strong>de</strong>s inner<strong>de</strong>utschen Han<strong>de</strong>ls<br />

keine Ausfuhrerstattungen verlangt wer<strong>de</strong>n. Ferner<br />

mußten Vorkehrungen getroffen wer<strong>de</strong>n, damit <strong>de</strong>r<br />

inner<strong>de</strong>utsche Wirtschaftsverkehr nicht zu Lasten <strong>de</strong>r<br />

west<strong>de</strong>utschen EG-Partner ging. Es bestan<strong>de</strong>n Reexportverbote<br />

<strong>und</strong> Verbleibsauflagen für solche Waren<br />

aus <strong>de</strong>r DDR, <strong>de</strong>ren Weiterlieferung in die übrige EG<br />

die wirtschaftlichen Interessen <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren EG-Län<strong>de</strong>r<br />

beeinträchtigte. Die DDR kam durch diese Regelungen<br />

in <strong>de</strong>n Genuß einer Reihe von wirtschaftlichen<br />

Vorteilen.<br />

Bei<strong>de</strong> <strong>de</strong>utsche Staaten waren Mitglie<strong>de</strong>r unterschiedlicher<br />

militärischer Bündnisse. Die B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland war seit Januar 1950 Mitglied <strong>de</strong>s<br />

Coordinating Committee for East-West-Tra<strong>de</strong> Policy<br />

(COCOM) mit Sitz in Paris. Ähnlich wie <strong>de</strong>r gesamte<br />

Außenhan<strong>de</strong>l <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland<br />

(durch die Aufnahme entsprechen<strong>de</strong>r Bestimmungen<br />

in das Außenwirtschaftsgesetz) war auch <strong>de</strong>r inner<strong>de</strong>utsche<br />

Leistungsaustausch von Anfang an in die<br />

Ost-Embargo-Politik <strong>de</strong>r NATO eingebettet. Die Lieferung<br />

von Waren mit militärischer Zweckbestimmung<br />

war gr<strong>und</strong>sätzlich nicht genehmigungsfähig.<br />

Die Lieferung von Embargowaren - <strong>und</strong> die Weitergabe<br />

von entsprechen<strong>de</strong>m Know-how unterlag trotz <strong>de</strong>r<br />

Liberalisierung <strong>de</strong>s inner<strong>de</strong>utschen Warenverkehrs<br />

während <strong>de</strong>s gesamten Zeitraums <strong>de</strong>r Einzelgenehmigungspflicht.<br />

c) Wirtschaftliche <strong>und</strong> politische Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s inner<strong>de</strong>utschen<br />

Han<strong>de</strong>ls<br />

Die B<strong>und</strong>esregierung betrachtete die Interzonenhan<strong>de</strong>lspolitik<br />

immer als Teil ihrer Deutschlandpolitik. So<br />

sollte <strong>de</strong>r inner<strong>de</strong>utsche Han<strong>de</strong>l nicht nur als letzte<br />

Klammer zwischen bei<strong>de</strong>n Teilen Deutschlands die<br />

Versorgung <strong>de</strong>r ost<strong>de</strong>utschen Bevölkerung verbessern<br />

helfen, son<strong>de</strong>rn auch als Hebel zum Schutz <strong>de</strong>s<br />

exponierten Berlin (West) dienen. Im Berliner Abkommen<br />

von 1951/1960 war ausdrücklich vereinbart wor<strong>de</strong>n,<br />

daß „von <strong>de</strong>n Lieferungen <strong>und</strong> Bezügen ein angemessener<br />

Teil auf die Wirtschaft Berlins " entfallen<br />

sollte. Berlin (West) war im inner<strong>de</strong>utschen Han<strong>de</strong>l in<br />

<strong>de</strong>r Regel <strong>de</strong>r wichtigste Abnehmer von Waren aus<br />

<strong>de</strong>r DDR. Die Lieferungen <strong>de</strong>r DDR leisteten einen beachtlichen<br />

Beitrag zur Versorgung <strong>de</strong>r Stadt. Die wirtschaftliche<br />

Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s inner<strong>de</strong>utschen Han<strong>de</strong>ls<br />

insgesamt schätzte die B<strong>und</strong>esregierung jedoch gering<br />

ein, ganz im Gegensatz zur DDR. Dem wi<strong>de</strong>rspricht<br />

allerdings nicht, daß es auch in <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland Vertreter <strong>de</strong>r Wirtschaft gab, die<br />

an einer Ausweitung <strong>und</strong> Liberalisierung <strong>de</strong>s inner<strong>de</strong>utschen<br />

Wirtschaftsverkehrs interessiert waren.<br />

Für die DDR spielte <strong>de</strong>r inner<strong>de</strong>utsche Han<strong>de</strong>l eine<br />

große wirtschaftliche Rolle. Die B<strong>und</strong>esrepublik

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