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Beschlußempfehlung und Bericht - bundestag.de - Deutscher ...

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Drucksache 12/7600 <strong>Deutscher</strong> B<strong>und</strong>estag —12. Wahlperio<strong>de</strong><br />

lichen Teil <strong>de</strong>s Untersuchungsauftrags, bezüglich <strong>de</strong>r<br />

Mittel, die an die DKP gelangt seien, noch völlig unaufgeklärt<br />

sei.<br />

Auch in <strong>de</strong>r Beugehaftsache Fritsch hat <strong>de</strong>r Untersuchungsausschuß<br />

<strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Fragenkatalog<br />

vorgelegt <strong>und</strong> erläutert, warum die Aussage dieses<br />

Zeugen von wesentlicher Be<strong>de</strong>utung sei.<br />

Abschluß <strong>de</strong>r Beugehaftsache<br />

Sowohl in <strong>de</strong>m Nachverfahren zur Beugehaftsache<br />

Mies als auch in <strong>de</strong>r Beugehaftsache Fritsch hat das<br />

Landgericht Bonn am 12. Ap ril 1994 die Entscheidungen<br />

verkün<strong>de</strong>t (Dokument-Nr. 18-19).<br />

Der Tenor in <strong>de</strong>r Beugehaftsache Fritsch lautet:<br />

„Der Beschluß <strong>de</strong>s Amtsgerichts Bonn vom 15. Februar<br />

1994 - 50 Gs 65/94 - wird aufgehoben.<br />

Die Kosten <strong>de</strong>s Beschwer<strong>de</strong>verfahrens einschließlich<br />

<strong>de</strong>r notwendigen Auslagen <strong>de</strong>s Beschwer<strong>de</strong>führers<br />

wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>skasse auferlegt."<br />

Im Tenor <strong>de</strong>r Beugehaftentscheidung Mies heißt es:<br />

„Der Beschluß <strong>de</strong>r Kammer vom 18. Februar 1994<br />

wird bestätigt."<br />

Zur Begründung seiner Entscheidungen hat sich das<br />

Landgericht auf <strong>de</strong>n Standpunkt gestellt, daß bei<strong>de</strong><br />

Zeugen vor <strong>de</strong>m Untersuchungsausschuß ein Auskunftsverweigerungsrecht<br />

gemäß § 55 StPO in <strong>de</strong>r<br />

hierzu erfor<strong>de</strong>rlichen hinreichend substantiierten<br />

Weise geltend gemacht hätten.<br />

Im Fall <strong>de</strong>s Zeugen Fritsch sei dies durch folgen<strong>de</strong> Erklärung<br />

geschehen:<br />

„Unter solchen diskriminieren<strong>de</strong>n Bedingungen,<br />

vor allem <strong>de</strong>r weiteren Kriminalisierung meiner<br />

Partei, <strong>de</strong>r DKP, wie auch meiner Person bin ich<br />

nicht bereit, hier <strong>und</strong> heute als Zeuge o<strong>de</strong>r gar als<br />

Kronzeuge vor <strong>de</strong>m Untersuchungsausschuß auszusagen.<br />

Ich möchte mich aber daher auf <strong>de</strong>n § 55<br />

<strong>de</strong>r Strafprozeßordnung berufen <strong>und</strong> vom umf as<br />

chen. "<br />

Der Zeuge Mies habe diese Voraussetzungen durch<br />

folgen<strong>de</strong> Ausführungen erfüllt:<br />

„Ich möchte aus Protest <strong>und</strong> mit Berufung auf § 55<br />

Strafprozeßordnung von meinem Recht auf Aussageverweigerung<br />

Gebrauch machen.<br />

Neuerdings wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Presse An<strong>de</strong>utungen gemacht,<br />

daß eines <strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>de</strong>r Arbeit dieses<br />

Untersuchungsausschusses darin bestehen könnte,<br />

in <strong>de</strong>r kommen<strong>de</strong>n Zeit eine Reihe von Ermittlungs<strong>und</strong><br />

Strafverfahren einzuleiten. Es versteht sich,<br />

daß ich, wie auch immer das gewertet wird, mich<br />

nicht in <strong>de</strong>n Stru<strong>de</strong>l von konstruierten Belastungen<br />

meiner Partei o<strong>de</strong>r meiner selbst begeben wer<strong>de</strong>."<br />

Den bei<strong>de</strong>n Zeugen stehe auch jeweils das geltend<br />

gemachte Auskunftsverweigerungsrecht zu. Es bestehe<br />

aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r bekannten Umstän<strong>de</strong> ein ausreichen<strong>de</strong>r<br />

Anfangsverdacht dafür, daß die Zeugen<br />

- sich als Anstifter o<strong>de</strong>r Gehilfen im Zusammenwir<br />

ken mit <strong>de</strong>m Bereich Kommerzielle Koordinierung<br />

wegen Steuer<strong>de</strong>likten strafbar gemacht hätten,<br />

- durch Beschaffung von Gel<strong>de</strong>rn aus <strong>de</strong>m Ausland<br />

in strafbarer Weise gegen die Außenwirtschaftsverordnung<br />

verstoßen hätten,<br />

- <strong>de</strong>n Tatbestand <strong>de</strong>r geheimdienstlichen Agententätigkeit<br />

nach § 99 StGB erfüllt hätten.<br />

Bei dieser Sachlage dürfe von <strong>de</strong>n Zeugen eine<br />

Glaubhaftmachung <strong>de</strong>r Tatsachen, auf die sie ihre<br />

Auskunftsverweigerung stützen nicht gefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

Da die Zeugen berechtigt seien, auf alle, aus <strong>de</strong>r<br />

Sicht <strong>de</strong>s Untersuchungsausschusses <strong>de</strong>n Kern <strong>de</strong>r<br />

Einvernahme bil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Fragen, die Auskunft zu verweigern,<br />

blieben nur noch Fragen zu Randbereichen<br />

übrig, <strong>de</strong>ren Nichtbeantwortung keine freiheitsentziehen<strong>de</strong>n<br />

Maßnahmen rechtfertigten.<br />

Abgesehen von <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>s Zeugenvortrags<br />

vor <strong>de</strong>m Untersuchungsausschuß als <strong>de</strong>n gesetzlichen<br />

Vorschriften entsprechen<strong>de</strong> Geltendmachung<br />

eines Auskunftsverweigerungsrechts, besteht die tragen<strong>de</strong><br />

Begründung in <strong>de</strong>r Behauptung, es liege in<br />

drei Fel<strong>de</strong>rn ausreichen<strong>de</strong>r Anfangsverdacht dafür<br />

vor, daß sich die Zeugen strafbar gemacht hätten. Für<br />

die Richtigkeit dieser Behauptung wird auf allgemein<br />

bekannte Tatsachen Bezug genommen.<br />

Dem Untersuchungsausschuß ist jedoch bisher nicht<br />

bekannt gewor<strong>de</strong>n, daß die DKP nicht nur aus <strong>de</strong>r<br />

DDR, son<strong>de</strong>rn auch aus <strong>de</strong>m Ausland finanziert wur<strong>de</strong><br />

<strong>und</strong> zwar in strafbarer Weise unter Verstoß gegen<br />

die §§ 59, 70 Außenwirtschaftsverordnung.<br />

-<br />

Auch für eine geheimdienstliche Agententätigkeit<br />

<strong>de</strong>r Zeugen <strong>und</strong> eine Beteiligung an <strong>de</strong>n vom Bochumer<br />

Landgericht abgeurteilten Straftaten im Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>r Führung <strong>de</strong>s Unternehmens noha<br />

Han<strong>de</strong>lsgesellschaft mbH hat <strong>de</strong>r Untersuchungsausschuß<br />

keine Anhaltspunkte.<br />

Das Gericht verfügt offenbar über bessere Informationsquellen.<br />

-sen<strong>de</strong>n Aussageverweigerungsrecht Gebrauch ma-<br />

Auf Beschluß <strong>de</strong>s Untersuchungsausschusses vom 20.<br />

April 1994 hat <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Generalb<strong>und</strong>esanwalt<br />

<strong>und</strong> die Staatsanwaltschaften in Bochum, Braunschweig,<br />

Düsseldorf <strong>und</strong> Mannheim mit Schreiben<br />

vom 26. April 1994 über die Entscheidungen <strong>de</strong>s<br />

Landgerichts Bonn unterrichtet <strong>und</strong> dabei die Schriftsätze<br />

<strong>de</strong>r Beteiligten <strong>und</strong> die Texte aller Amts- <strong>und</strong><br />

Landgerichtbeschlüsse beigefügt. Entscheidungen<br />

über die Eröffnung o<strong>de</strong>r Nichteröffnung von Ermittlungsverfahren<br />

sind noch nicht gefallen. Der Generalb<strong>und</strong>esanwalt<br />

hat sich aber mit Schreiben vom 2. Mai<br />

1994 vorab dahingehend geäußert, daß we<strong>de</strong>r Herbert<br />

Mies noch Ku rt Fritsch in <strong>de</strong>m Ermittlungsverfahren<br />

gegen Dr. Schalck-Golodkowski in einer Weise in<br />

Erscheinung getreten seien, die <strong>de</strong>n Verdacht <strong>de</strong>r geheimdienstlichen<br />

Agententätigkeit gegen sie begrün<strong>de</strong>n<br />

könnten. Insbeson<strong>de</strong>re vermöge <strong>de</strong>r Umstand,<br />

daß Dr. Schalck-Golodkowski unter an<strong>de</strong>rem auch<br />

mit <strong>de</strong>r Finanzierung <strong>de</strong>r DKP befaßt gewesen sei, einen<br />

solchen Tatverdacht gegen Herbert Mies <strong>und</strong><br />

Kurt Fritsch nicht zu stützen.

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