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Beschlußempfehlung und Bericht - bundestag.de - Deutscher ...

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Drucksache 12/7600 <strong>Deutscher</strong> B<strong>und</strong>estag — 12. Wahlperio<strong>de</strong><br />

Ob <strong>und</strong> gegebenenfalls in welchem Maße die Co- te Aufgabenstellungen übertragen, <strong>und</strong> auch die ficom-Exportkontrollpolitik<br />

<strong>de</strong>n west-östlichen Technanziellen Mittel wur<strong>de</strong>n ihm dafür bereitgestellt.<br />

nologietransfer in <strong>de</strong>r Vergangenheit behin<strong>de</strong>rt hat, Aus dieser Arbeitsliste ging nicht unmittelbar he rvor,<br />

läßt sich aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r weitgehen<strong>de</strong>n Geheimhaltung ob es sich um nichtgenehmigungsfähige, genehmi-<br />

<strong>de</strong>r Cocom-Listen, also auch <strong>de</strong>r für indust rielle Gügungspflichtige o<strong>de</strong>r aber um genehmigungsfreie<br />

ter von strategischer Be<strong>de</strong>utung, für diesen Güter- Importprodukte han<strong>de</strong>lt. Nicht genehmigungsfähig<br />

komplex im einzelnen nicht untersuchen. Anhand waren alle Erzeugnisse, die aufgr<strong>und</strong> von Cocom<br />

-Beschlüssen <strong>de</strong>r Ausfuhrentwicklung von nicht Hochtechnologiegüter- in sozialistische Län<strong>de</strong>r einschließgruppen<br />

<strong>de</strong>r Cocom-Län<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Wirtschaftsraum lich <strong>de</strong>r ehemaligen DDR geliefert wer<strong>de</strong>n durften.<br />

<strong>de</strong>s RGW können aber die Wirkungen <strong>de</strong>r Cocom- Genehmigungspflichtige Waren konnten aufgr<strong>und</strong><br />

Kontrollen global analysiert wer<strong>de</strong>n.<br />

nationaler Bestimmungen mit Einzelgenehmigungen<br />

Schra<strong>de</strong>r kommt in einer Wirkungsanalyse <strong>de</strong>r Co-<br />

geliefert wer<strong>de</strong>n, wenn sie nicht von Cocom-Becom-Politik<br />

im Zeitraum 1978-1987 zu <strong>de</strong>m Ergebschlüssen<br />

erfaßt waren. Bei als genehmigungsfrei<br />

nis, daß das politische <strong>und</strong> han<strong>de</strong>lspolitische Klima<br />

eingestuften Hochtechnologiewaren han<strong>de</strong>lte es sich<br />

zwischen Ost <strong>und</strong> West die Cocom-Kontrollen ge-<br />

um solche Erzeugnisse, die von <strong>de</strong>n genannten beiprägt<br />

<strong>und</strong> diese <strong>de</strong>n West-Ost-Technologietransfer<br />

<strong>de</strong>n Warenkatalogen nicht erfaßt wur<strong>de</strong>n.<br />

spürbar beeinflußt haben. Derartige Effekte traten Da das Exportkontrollsystem <strong>de</strong>s Westens nicht<br />

<strong>de</strong>shalb ein, weil die Cocom-Listen neben einem fe- transparent war, mußte seitens <strong>de</strong>s Beschaffungsorsten<br />

Kern strategischer Güter auch Produkte geringans H 4 (wie auch durch die Son<strong>de</strong>rbeschaffungsorgeren<br />

strategischen Werts umfaßten, die von außergane beim MfS) eine Einordnung <strong>de</strong>r zu beschaffenpolitischen<br />

Rahmenbedingungen abhingen <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Technologiewaren in Embargo- <strong>und</strong><br />

quasi eine „politische Verfügungsmasse" darstell- Nicht-Embargoware erfolgen. Das war überaus proten.<br />

20) Cocom-Export-Kontrollen haben <strong>de</strong>mnach <strong>de</strong>n blematisch. Um aber <strong>de</strong>n Impo rt <strong>de</strong>r Hochtechnolo-<br />

Technologieimport <strong>de</strong>r ehemaligen Zentralverwalgiegüter nicht zu gefähr<strong>de</strong>n, war bei diesen Beschaftungswirtschaften<br />

in unterschiedlichem Maße behinfungsmaßnahmen Geheimhaltung das Gr<strong>und</strong>prinzip.<br />

<strong>de</strong>rt. So auch <strong>de</strong>n Technologieimport <strong>de</strong>r DDR.<br />

Deshalb hat sich <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsbereich 4 mit einem<br />

konkreten Importobjekt in <strong>de</strong>r Regel nicht an mehrere<br />

mögliche Lieferanten gewandt, son<strong>de</strong>rn nur an<br />

einen einzigen. Damit hat er sich natürlich diesem<br />

Lieferanten „ausgeliefert" mit <strong>de</strong>r Konsequenz, daß<br />

selbst bei genehmigungsfähigen Technologieimporten<br />

zum Teil erhebliche Preisaufschläge gezahlt wur<strong>de</strong>n.<br />

Das hat man seitens <strong>de</strong>r DDR gewußt, aber auch<br />

bewußt in Kauf genommen bzw. nehmen müssen.<br />

Ronneberger schätzt, daß H 4 häufig auch für nicht<br />

genehmigungspflichtige Waren Preise in Höhe von<br />

30-40 % über <strong>de</strong>m normalen Listenpreis bezahlt<br />

hat. 24) Da die Lieferanten <strong>und</strong> Händler wußten, daß -<br />

die DDR keine Möglichkeit zum Preisvergleich hatte,<br />

schätzt <strong>de</strong>r Oberstaatsanwalt Wulff die Preisaufschläge<br />

sogar noch höher ein; nach seiner Ansicht<br />

lagen die Preise im Durchschnitt um 50 % höher als<br />

die für legale Bezüge. 25 )<br />

Problematisch war <strong>de</strong>r Technologieimport für die<br />

DDR auch <strong>de</strong>shalb, weil man in <strong>de</strong>n Cocom-Län<strong>de</strong>rn<br />

nicht von <strong>de</strong>r üblichen Geheimhaltung abging.<br />

Transparenz bei Cocom-Entscheidungen gab es<br />

nicht, <strong>und</strong> Cocom-Listen waren auch nicht öffentlich<br />

zugänglich. Aufgr<strong>und</strong> dieses nicht transparenten Exportkontrollsystems<br />

wur<strong>de</strong>n auf seiten <strong>de</strong>r DDR wie<br />

auf seiten westlicher Exporteure erhebliche Unsicherheiten<br />

aufgebaut. Zeit- <strong>und</strong> kostenaufwendige<br />

Genehmigungsprozesse mit ungewissem Ausgang<br />

waren die Folge.<br />

Die Cocom-Regelungen wur<strong>de</strong>n durch die DDR auf<br />

zwei Wegen umgangen:<br />

— Der eine Weg waren Embargo-Verstöße im Han<strong>de</strong>lsbereich<br />

4. 21) Der von Ronneberger geleitete<br />

Han<strong>de</strong>lsbereich war kein juristisch selbständiger<br />

Außenhan<strong>de</strong>lsbetrieb, wur<strong>de</strong> jedoch wie ein eigenständiger<br />

Außenhan<strong>de</strong>lsbetrieb geleitet. Die<br />

Verträge wur<strong>de</strong>n unter <strong>de</strong>m Namen <strong>de</strong>s AHB<br />

Elektronik Export-Import abgeschlossen. Der<br />

Han<strong>de</strong>lsbereich war einerseits <strong>de</strong>m Bereich KoKo<br />

<strong>und</strong> an<strong>de</strong>rerseits <strong>de</strong>m Staatssekretär im Ministerium<br />

für Elektrotechnik <strong>und</strong> Elektronik unterstellt.<br />

— Neben <strong>de</strong>r Beschaffung durch <strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>lsbereich<br />

4 wur<strong>de</strong> Embargoware auch durch die speziellen<br />

Beschaffungsorgane (SBO) im Bereich <strong>de</strong>s<br />

MfS importiert. Zu einer guten koordinierten Zusammenarbeit<br />

zwischen <strong>de</strong>n Aktivitäten <strong>de</strong>s Han<strong>de</strong>lsbereichs<br />

4 <strong>und</strong> <strong>de</strong>m Son<strong>de</strong>rbeschaffungsorgan<br />

ist es offenbar nicht gekommen. 22) 1987<br />

wur<strong>de</strong> auf Befehl von Mielke eine Arbeitsgruppe<br />

Embargo geschaffen, 23) die sich mehrfach im Jahr<br />

traf.<br />

Der Han<strong>de</strong>lsbereich 4 erhielt vom Ministerium für<br />

Elektrotechnik <strong>und</strong> Elektronik die sehr spezifizierten<br />

Bedarfsanfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Bedarfsträger vorgegeben.<br />

Jeweils zum Jahresbeginn wur<strong>de</strong>n ihm konkre<br />

Des weiteren war es Gr<strong>und</strong>prinzip, Produktionsausrüstungen<br />

generell nicht von <strong>de</strong>n Herstellern direkt,<br />

son<strong>de</strong>rn über Han<strong>de</strong>lsfirmen zu beziehen. Bei sehr<br />

schwer beschaffbaren Technologiewaren wur<strong>de</strong> unter<br />

Umstän<strong>de</strong>n auch eine sogenannte Doppelbindung<br />

vorgenommen, das heißt für eine zu beschaffen<strong>de</strong><br />

Ausrüstung wur<strong>de</strong>n zwei Verträge mit<br />

verschie<strong>de</strong>nen Lieferanten abgeschlossen. 26 )<br />

Hinsichtlich <strong>de</strong>r Menge o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Wertes <strong>de</strong>r jährlich<br />

von <strong>de</strong>r DDR beschafften Embargowaren sind keine<br />

Aussagen möglich. Man kann <strong>de</strong>n Umfang nicht einmal<br />

ungefähr schätzen, da unbekannt ist, ob das, was<br />

die DDR selbst als Embargoware eingestuft hat, auch<br />

tatsächlich Embargoware war. Aufgr<strong>und</strong> einer Anfrage<br />

<strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rermittlungsgruppe Schalck-Golodkowski<br />

27) an das B<strong>und</strong>esamt für Wirtschaft in Eschborn<br />

sind von 178 geprüften Fällen 63 Fälle als nicht<br />

genehmigungsfähig, 48 Fälle als genehmigungspflichtig<br />

<strong>und</strong> 67 Fälle (über 37 %) als genehmigungsfrei<br />

eingestuft wor<strong>de</strong>n. Zumin<strong>de</strong>stens in diesen 67

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