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Beschlußempfehlung und Bericht - bundestag.de - Deutscher ...

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Drucksache 12/7600 <strong>Deutscher</strong> B<strong>und</strong>estag — 12. Wahlperio<strong>de</strong><br />

richte wur<strong>de</strong>n vom Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Kommission<br />

<strong>und</strong> zwei Beratern geprüft. Außer<strong>de</strong>m wur<strong>de</strong>n Mitarbeiter<br />

vom Ministerium <strong>de</strong>r Finanzen zur Prüfung<br />

eingegangener <strong>Bericht</strong>e freigestellt. Insgesamt fielen<br />

in die Zuständigkeit <strong>de</strong>r Kommission 61 registrierte<br />

Parteien <strong>und</strong> Vereinigungen. Außer<strong>de</strong>m lagen <strong>de</strong>r<br />

Kommission Anträge zur Genehmigung von Vermögensverän<strong>de</strong>rungen<br />

aus Gemein<strong>de</strong>n, Städten, Landkreisen,<br />

Lan<strong>de</strong>sverbän<strong>de</strong>n von Parteien <strong>und</strong> Betrieben<br />

vor.<br />

Nach vier Arbeitssitzungen legte die UKPV am 20. Juli<br />

1990 Ministerpräsi<strong>de</strong>nt <strong>de</strong> Maizière einen ersten <strong>Bericht</strong><br />

vor. Dieser <strong>Bericht</strong> wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Volkskammer zugeleitet<br />

(Bt-Drucksache 12/622, S. 25f.).<br />

-<br />

Nach <strong>de</strong>n in diesem <strong>Bericht</strong> <strong>de</strong>r Kommission getroffenen<br />

Feststellungen ließ vor allem die Rechnungsführung<br />

bei einigen Organisationen zu wünschen übrig.<br />

Oftmals seien Wertangaben brutto erfolgt <strong>und</strong> Vermischungen<br />

von jeweiligem Eigentum <strong>und</strong> Volkseigentum<br />

in Rechtsträgerschaft <strong>de</strong>r Parteien <strong>und</strong> Vereinigungen<br />

entstan<strong>de</strong>n. Als weiteres Problem erwies sich<br />

<strong>de</strong>m <strong>Bericht</strong> zufolge, daß die Parteien <strong>und</strong> Vereinigungen<br />

sog. Vereinigungen organisationseigener Betriebe<br />

(VOB) verwalteten, bei <strong>de</strong>nen bereits vor Einsetzung<br />

<strong>de</strong>r Anstalt zur Verwaltung <strong>de</strong>s treuhän<strong>de</strong>rischen<br />

Volkseigentums, <strong>de</strong>m Vorläufer <strong>de</strong>r Treuhandanstalt,<br />

am 1. März 1990, Vermögensverän<strong>de</strong>rungen<br />

stattfan<strong>de</strong>n. Oftmals waren <strong>de</strong>ra rtige „Parteibetriebe"<br />

in Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewan<strong>de</strong>lt<br />

wor<strong>de</strong>n, bevor die Treuhandanstalt am 17.<br />

Juni 1990 gegrün<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>. Nach diesem Treuhandgesetz<br />

war über Vermögensverän<strong>de</strong>rungen bei VOB<br />

durch die Treuhandanstalt zu entschei<strong>de</strong>n.<br />

Beson<strong>de</strong>re Probleme ergaben sich bei <strong>de</strong>r Klärung <strong>de</strong>r<br />

Vermögensverhältnisse <strong>de</strong>r PDS, da noch zu Zeiten<br />

<strong>de</strong>r SED Verflechtungen zum Bereich Kommerzielle<br />

Koordinierung bestan<strong>de</strong>n. Dem <strong>Bericht</strong> zufolge erklärte<br />

die PDS öffentlich, nicht jedoch gegenüber <strong>de</strong>r<br />

UKPV, daß das von Dr. Schalck-Golodkowski verwaltete<br />

Vermögen, auch das im Ausland, kein SED- o<strong>de</strong>r<br />

PDS-Vermögen sei. Die Kommission schlug in diesem<br />

Fall eine Vereinbarung zwischen <strong>de</strong>m Ministerium<br />

<strong>de</strong>r Finanzen <strong>und</strong> <strong>de</strong>r PDS vor, in <strong>de</strong>r das Vermögen<br />

klar <strong>de</strong>r DDR zugesprochen wer<strong>de</strong>n sollte. Damit<br />

könne das Problem als abgeschlossen betrachtet wer<strong>de</strong>n.<br />

Viele neue Partei-Gruppierungen <strong>und</strong> alle sog. Massenorganisationen<br />

o<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>n Parteien verb<strong>und</strong>ene<br />

Organisationen hätten, so <strong>de</strong>r erste <strong>Bericht</strong> <strong>de</strong>r<br />

UKPV, bis zur Erstellung <strong>de</strong>s <strong>Bericht</strong>s das Parteiengesetz<br />

hinsichtlich <strong>de</strong>r Rechenschaftspflicht ignoriert.<br />

Deswegen regte die UKPV eine Konkretisierung <strong>de</strong>s<br />

Parteien- <strong>und</strong> <strong>de</strong>s Parteienän<strong>de</strong>rungsgesetzes bzw.<br />

<strong>de</strong>n Erlaß einer Durchführungsbestimmung an. Mit<br />

Hilfe dieser Durchführungsverordnung sollten die<br />

Aufgaben klarer abgegrenzt wer<strong>de</strong>n, die jeweils die<br />

UKPV, das Ministerium <strong>de</strong>r Finanzen (Erfassung <strong>de</strong>s<br />

Volkseigentums <strong>und</strong> Einschränkung <strong>de</strong>r Vermögensbefugnisse<br />

<strong>de</strong>r Rechtsträger, soweit diese Parteien<br />

<strong>und</strong> Vereinigungen seien) <strong>und</strong> die Treuhandanstalt<br />

(Entflechtung von Volkseigentum <strong>und</strong> Parteieigenturn<br />

durch eine beson<strong>de</strong>re Abteilung <strong>de</strong>r Treuhandanstalt)<br />

zu erfüllen hätten. Konkreter Anlaß für die<br />

Aufstellung dieser For<strong>de</strong>rungen war die Umwand-<br />

lung <strong>de</strong>s VOB F<strong>und</strong>ament <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Ferienheime <strong>de</strong>r<br />

SED <strong>und</strong> eine Hotel GmbH durch die<br />

PDS. (Zwischenbericht <strong>de</strong>r UKPV, Stand März 1991,<br />

BT-Drucksache 12/622)<br />

Im Einigungsvertrag wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Fortbestand <strong>de</strong>r<br />

UKPV festgeschrieben. (Einigungsvertrag Anlage II<br />

Kapitel II Sachgebiet A Abschnitt III, BGB1. II 1990,<br />

S. 885, 1150). Die erweiterten <strong>und</strong> zum Teil auch auf<br />

die Treuhandanstalt übertragenen gesetzlichen Aufgaben<br />

wur<strong>de</strong>n jedoch verän<strong>de</strong>rt. Mit <strong>de</strong>r gezielteren<br />

Bearbeitung <strong>de</strong>r Frage <strong>de</strong>s Eigentums, auch an <strong>de</strong>n<br />

sog. Parteifirmen, wur<strong>de</strong> ein zusätzlicher Schwerpunkt<br />

neben <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>r Vermögensberichte <strong>de</strong>r<br />

Parteien <strong>und</strong> Massenorganisationen gesetzt (Zweiter<br />

Zwischenbericht <strong>de</strong>r UKPV vom 24. August 1993, BT<br />

Drucksache 12/6515).<br />

3. Aufklärung von Straftaten<br />

Die während <strong>de</strong>r Regierungszeit von Ministerpräsi<strong>de</strong>nt<br />

Dr. Modrow vom Generalstaatsanwalt <strong>de</strong>r DDR<br />

eingeleiteten Ermittlungsverfahren wur<strong>de</strong>n unter <strong>de</strong>r<br />

Regierung von Ministerpräsi<strong>de</strong>nt <strong>de</strong> Maizière fortgeführt,<br />

soweit sie nicht bereits eingestellt waren. Sie<br />

wur<strong>de</strong>n zum Teil auch aufgr<strong>und</strong> neuer Erkenntnisse<br />

auf weitere strafwürdige Sachverhalte ausge<strong>de</strong>hnt.<br />

Das betraf vor allem das am 3. Dezember 1989 gegen<br />

Dr. Schalck-Golodkowski eingeleitete Ermittlungsverfahren.<br />

Mit Verfügung vom 25. April 1990 wur<strong>de</strong> auch die<br />

Vergeudung von Valutamitteln sowie an<strong>de</strong>rer sog.<br />

materieller <strong>und</strong> finanzieller Fonds <strong>und</strong> Ressourcen<br />

<strong>de</strong>s Staates für die nicht gerechtfertigte Privilegierung<br />

von ehemaligen Staats- <strong>und</strong> Parteifunktionären,<br />

Mitarbeitern <strong>und</strong> an<strong>de</strong>ren Personen zum Gegenstand<br />

<strong>de</strong>s Verfahrens gegen Dr. Schalck-Golodkowski gemacht<br />

(Dokument-Nr. 778). Die Vorwürfe richteten<br />

sich auch gegen <strong>de</strong>n früheren SED-Generalsekretär<br />

Erich Honecker sowie gegen die Politbüro-Mitglie<strong>de</strong>r<br />

Dr. Günter Mittag <strong>und</strong> Erich Mielke, <strong>de</strong>s weiteren gegen<br />

Manfred Sei<strong>de</strong>l, Stellvertreter von Dr. Schalck-<br />

Golodkowski als Leiter <strong>de</strong>s Bereichs Kommerzielle<br />

Koordinierung.<br />

In einer Leitverfügung <strong>de</strong>s Generalstaatsanwalts <strong>de</strong>r<br />

DDR vom Mai 1990 wur<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Ermittlungsschwerpunkte<br />

genannt:<br />

- die ungerechtfertigte Verwendung von Valutamitteln<br />

zur Befriedigung persönlicher Bedürfnisse <strong>de</strong>r<br />

Staats- <strong>und</strong> Parteiführung sowie die bevorteilen<strong>de</strong><br />

Abgabe von Waren etc. an die ehemaligen Bewohner<br />

von Wandlitz, an<strong>de</strong>re ehemalige leiten<strong>de</strong> Partei-<br />

<strong>und</strong> Staatsfunktionäre, an Mitarbeiter verschie<strong>de</strong>nster<br />

Bereiche (z.B. Bereich Kommerzielle Koordinierung,<br />

Ministerium für Staatssicherheit) <strong>und</strong><br />

weitere Personen;<br />

- <strong>de</strong>r Einsatz von Valutamitteln für <strong>de</strong>n Import von<br />

Kraftfahrzeugen <strong>und</strong> <strong>de</strong>ren unentgeltliche bzw.<br />

entgeltliche Abgabe an bestimmte Personen gegen<br />

Mark <strong>de</strong>r DDR zu willkürlichen, nicht adäquaten<br />

Preisen (Tatbeteiligte hierbei: Honecker, Dr. Mittag,<br />

Sei<strong>de</strong>l, Dr. Schalck-Golodkowski);<br />

- aus <strong>de</strong>m Vermögen <strong>de</strong>s Bereichs Kommerzielle Koordinierung<br />

finanzierte, überwiegend vertrags-

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