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Beschlußempfehlung und Bericht - bundestag.de - Deutscher ...

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Drucksache 12/7600 <strong>Deutscher</strong> B<strong>und</strong>estag —12. Wahlperio<strong>de</strong><br />

gelegt wor<strong>de</strong>n war, hat er auch diesen Termin aufgehoben.<br />

Die Entscheidung, ob <strong>de</strong>r Zeuge Geißel zu einem<br />

späteren Zeitpunkt vor <strong>de</strong>n Untersuchungsausschuß<br />

gela<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r am Krankenbett befragt<br />

wer<strong>de</strong>n sollte, ist vom Ergebnis einer amtzärztlichen<br />

Nachuntersuchung abhängig gemacht wor<strong>de</strong>n. Aufgr<strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>r im August 1993 durchgeführten Untersuchung<br />

hat <strong>de</strong>r Untersuchungsausschuß entschie<strong>de</strong>n,<br />

<strong>de</strong>n Zeugen durch beauftragte Ausschußmitglie<strong>de</strong>r in<br />

Stuttgart vernehmen zu lassen.<br />

Auch im Fall <strong>de</strong>s Zeugen Waradin Dimitroff hat <strong>de</strong>r<br />

Untersuchungsausschuß einen zu seiner Vernehmung<br />

anberaumten Sitzungstermin aufgehoben,<br />

nach<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Zeuge seine Vernehmungsunfähigkeit<br />

mit einem privatärztlichen Attest nachgewiesen<br />

hatte. Wegen einer schweren chronischen Erkrankung<br />

ist <strong>de</strong>ssen Vernehmung zurückgestellt wor<strong>de</strong>n.<br />

Eine erneute Ladung sollte erst bei hinreichen<strong>de</strong>r<br />

Besserung <strong>de</strong>s Ges<strong>und</strong>heitszustan<strong>de</strong>s erfolgen. Diese<br />

ist, wie vorauszusehen war, nicht eingetreten.<br />

Nach Vorlage eines privatärztlichen Attests ist die ursprünglich<br />

am 8. Oktober 1992 vorgesehen gewesene<br />

Vernehmung <strong>de</strong>s Zeugen Jürgen Stange auf <strong>de</strong>n 29.<br />

Oktober verschoben wor<strong>de</strong>n. Wegen einer zu diesem<br />

Zeitpunkt andauern<strong>de</strong>n stationären Behandlung <strong>de</strong>s<br />

Zeugen ist <strong>de</strong>r Termin erneut verschoben wor<strong>de</strong>n <strong>und</strong><br />

hat dann schließlich am 29. April 1993 durchgeführt<br />

wer<strong>de</strong>n können.<br />

Die für <strong>de</strong>n 24. März 1993 anberaumte Vernehmung<br />

<strong>de</strong>s Zeugen Peter Dimitroff ist nach Vorlage eines privatärztlichen<br />

Attests auf <strong>de</strong>n 21. Ap ril 1993 verlegt<br />

wor<strong>de</strong>n.<br />

Der Zeuge Manfred Wünsche hat krankheitsbedingt<br />

mehrere Vernehmungstermine nicht wahrnehmen<br />

können. Ein zur Entschuldigung für das Fernbleiben<br />

von <strong>de</strong>m zweiten anberaumten Termin eingereichtes<br />

Attest, das lediglich die Arbeitsunfähigkeit <strong>de</strong>s Zeugen<br />

bescheinigt hatte, ist vom Untersuchungsausschuß<br />

als unzureichend zurückgewiesen wor<strong>de</strong>n. Mit<br />

einem weiteren, amtsärztlichen Attest hat <strong>de</strong>r Zeuge<br />

Wünsche sodann seine Vernehmungsunfähigkeit an<br />

diesem Termin nachgewiesen. Der Untersuchungsausschuß<br />

hat ihn davon in Kenntnis gesetzt, daß er ein<br />

Fernbleiben von einer weiteren Vernehmungssitzung<br />

aus Krankheitsgrün<strong>de</strong>n nur akzeptieren wer<strong>de</strong>, wenn<br />

ein vom Untersuchungsausschuß ausgewählter Amtsarzt<br />

entsprechen<strong>de</strong> Feststellungen treffe. Dies wur<strong>de</strong><br />

nicht mehr erfor<strong>de</strong>rlich, da die Vernehmung <strong>de</strong>s Zeugen<br />

Wünsche in <strong>de</strong>r Sitzung am 24. Juni 1993 hat<br />

durchgeführt wer<strong>de</strong>n können.<br />

Der Zeuge Günther Forgber hat mit Schreiben seines<br />

Rechtsbeistan<strong>de</strong>s vom 19. Oktober 1993 mitteilen lassen,<br />

daß er <strong>de</strong>n Vernehmungstermin am 20. Oktober<br />

1993 krankheitsbedingt nicht wahrnehmen könne<br />

<strong>und</strong> seine fehlen<strong>de</strong> Reisefähigkeit mit einem privat-<br />

ärztlichen Attest nachgewiesen. Der Untersuchungsausschuß<br />

hat dieses Fernbleiben als entschuldigt bewertet<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>m Rechtsbeistand <strong>de</strong>s Zeugen Forgber<br />

mit Schreiben <strong>de</strong>s Ausschußsekretariats vom 2. November<br />

1993 mitteilen lassen, daß er eine Vernehmung<br />

<strong>de</strong>s Zeugen noch im November 1993 beabsichtige.<br />

Von einer Vernehmung könne er nur bei Vorlage<br />

eines entsprechen<strong>de</strong>n amtsärztlichen Attests Abstand<br />

nehmen. Dieses Attest müsse darüber Aufschluß geben,<br />

ob <strong>de</strong>r Zeuge Forgber lediglich nicht reisefähig<br />

sei o<strong>de</strong>r ob sein ges<strong>und</strong>heitlicher Zustand eine Vernehmung<br />

durch <strong>de</strong>n Untersuchungsausschuß gänzlich<br />

ausschließe. Der Feststellung bedürfe ferner, ob<br />

<strong>de</strong>r Zeuge durch eine Ausschuß<strong>de</strong>legation vernommen<br />

wer<strong>de</strong>n könne sowie wann mit einer Besserung<br />

seines ges<strong>und</strong>heitlichen Zustan<strong>de</strong>s zu rechnen sei. In<br />

Ansehung <strong>de</strong>r Art <strong>de</strong>r Erkrankung ist <strong>de</strong>r Untersuchungsausschuß<br />

in <strong>de</strong>r Beratungssitzung am 3. Dezember<br />

1993 zu <strong>de</strong>r Überzeugung gelangt, daß <strong>de</strong>r<br />

Zeuge Forgber in <strong>de</strong>r für die Beweisaufnahme durch<br />

Zeugeneinvernahme noch zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n<br />

Zeit nicht mehr vernommen wer<strong>de</strong>n könne.<br />

In seiner für <strong>de</strong>n 25. November 1993 anberaumten<br />

Vernehmung ist <strong>de</strong>r Zeuge Simon Gol<strong>de</strong>nberg infolge<br />

einer Erkrankung nicht erschienen. Der Untersuchungsausschuß<br />

ist in seiner Beratungssitzung am 3.<br />

Dezember 1993 zu <strong>de</strong>r Auffassung gelangt, daß sich<br />

die Vernehmung <strong>de</strong>s Zeugen nicht nachholen lasse.<br />

Die Zeugen Kurt Fritsch <strong>und</strong> Herbert Mies haben sich<br />

mit Vorlage eines privatärztlichen Attests für <strong>de</strong>n zum<br />

1. Dezember 1993 anberaumten Vernehmungstermin<br />

entschuldigt. Der Auffor<strong>de</strong>rung, ein amtsärztliches<br />

Attest mit qualifizierten Angaben vorzulegen, das die<br />

Beurteilung darüber ermögliche, ob <strong>und</strong> in welcher<br />

Weise eine zukünftige Vernehmung in Betracht<br />

komme, sind bei<strong>de</strong> Zeugen nicht nachgekommen. Sie<br />

sind sodann zu ihrer Vernehmung am 19. Januar 1994<br />

erschienen.<br />

Der Zeuge Michael Wischniewski hat mit Schreiben<br />

vom 23. November 1993 ein privatärztliches Attest<br />

übermittelt, aus <strong>de</strong>m hervorging, daß er als Zeuge in<br />

<strong>de</strong>r für die Beweisaufnahme durch Zeugeneinvernahme<br />

zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n Zeit nicht mehr genesen<br />

wer<strong>de</strong>. Der Untersuchungsausschuß hat daraufhin<br />

in seiner 170. Sitzung am 3. Dezember 1993 die<br />

Nachholung dieser Vernehmung als aussichtslos erachtet.<br />

9. Befreiung von <strong>de</strong>r Schweigepflicht <strong>und</strong> Aussagegenehmigung<br />

Folgen<strong>de</strong> Zeugen- <strong>und</strong> Anhörpersonen sind, um ihnen<br />

eine Aussage vor <strong>de</strong>m Untersuchungsausschuß<br />

zu ermöglichen, von ihrer Schweigepflicht befreit<br />

wor<strong>de</strong>n:

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