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Beschlußempfehlung und Bericht - bundestag.de - Deutscher ...

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erschienenen Artikels „Aufklärung ganz geheim...",<br />

in <strong>de</strong>m die Umstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Ladung <strong>und</strong> in einigen<br />

Details <strong>de</strong>r Gegenstand <strong>de</strong>r geplanten Vernehmung<br />

dargestellt wor<strong>de</strong>n sind, nicht einhalten können. Er<br />

hat <strong>de</strong>shalb die Vernehmung <strong>de</strong>s Zeugen Alimoradian<br />

abgesetzt.<br />

Diesem Vorfall sind einige Indiskretionen vorausgegangen.<br />

Sowohl in <strong>de</strong>n Ausgaben <strong>de</strong>s Nachrichtenmagazins<br />

„Spiegel" vom 1. <strong>und</strong> 22. März 1993 als<br />

auch in einem am 16. Juni 1993 in <strong>de</strong>r „taz" erschienenen<br />

Artikel ist aus - teilweise VS-NfD eingestuften -<br />

Materialien <strong>de</strong>s Untersuchungsausschusses berichtet<br />

wor<strong>de</strong>n, die im Zusammenhang mit Gegenstän<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>r beabsichtigten Vernehmung <strong>de</strong>s Zeugen Alimoradian<br />

stan<strong>de</strong>n. Der Untersuchungsausschuß hat sich<br />

wegen dieser Vorfälle in seinen Aufklärungsbemühungen<br />

behin<strong>de</strong>rt gesehen, da sich Zeugen über die<br />

Medien einen Eindruck vom Kenntnisstand <strong>de</strong>s Untersuchungsausschusses<br />

verschaffen <strong>und</strong> sich auf die<br />

bevorstehen<strong>de</strong>n Vernehmungen vorbereiten konnten.<br />

In <strong>de</strong>r 144. Sitzung am 6. Juli 1993 hat <strong>de</strong>r Untersuchungsausschuß<br />

mit <strong>de</strong>r Mehrheit <strong>de</strong>r Stimmen <strong>de</strong>r<br />

Koalitionsfraktionen beschlossen, <strong>de</strong>m Ältestenrat<br />

durch <strong>de</strong>n Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Sachverhalt vorzutragen<br />

<strong>und</strong> um Abhilfe zu bitten. Er hat weiter beschlossen,<br />

bis zum Eingang <strong>de</strong>r Antwort die Beweiserhebung<br />

durch Zeugenvernehmungen, abgesehen von <strong>de</strong>n in<br />

<strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Woche vorgesehenen Terminen, zu unterbrechen.<br />

Der Vorsitzen<strong>de</strong> hat diesen Beschluß <strong>de</strong>r<br />

Präsi<strong>de</strong>ntin <strong>de</strong>s Deutschen B<strong>und</strong>estages mit einem<br />

Schreiben vom 30. Juni 1993 mitgeteilt.<br />

Abg. Dr. Andreas von Bülow hat sich seinerseits am<br />

11. August 1993 an die Präsi<strong>de</strong>ntin <strong>de</strong>s Deutschen<br />

B<strong>und</strong>estages mit <strong>de</strong>r Bitte gewandt, auf <strong>de</strong>n Ältestenrat<br />

dahingehend einzuwirken, daß dieser <strong>de</strong>r Ausschußmehrheit<br />

nahelege, die Vertagung bereits vorgesehener<br />

Zeugenvernehmungen rückgängig zu machen<br />

<strong>und</strong> eine rasche Fortsetzung <strong>de</strong>r Beweisaufnahme<br />

zu ermöglichen.<br />

In seiner 64. Sitzung am 9. September 1993 hat <strong>de</strong>r Ältestenrat<br />

diese Anträge behan<strong>de</strong>lt. Er hat an alle Beteiligten<br />

appelliert, im Interesse <strong>de</strong>s Untersuchungsauftrages<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>s Ansehens <strong>de</strong>s Parlaments, die Geheimhaltungsvorschriften<br />

in Zukunft strikt zu beachten.<br />

Nach auftragsgemäßer schriftlicher Darlegung<br />

<strong>de</strong>r in diesem Zusammenhang klärungsbedürftigen<br />

Fragen durch Abg. Joachim Hörster hat <strong>de</strong>r Ältestenrat<br />

<strong>de</strong>n Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität <strong>und</strong><br />

Geschäftsordnung um eine Prüfung <strong>und</strong> Stellungnahme<br />

zu <strong>de</strong>n insoweit offenen Rechts- <strong>und</strong> Verfahrensfragen<br />

ersucht.<br />

In seiner 147. Sitzung am 28. September 1993 hat <strong>de</strong>r<br />

Untersuchungsausschuß beschlossen, die Beweisaufnahme<br />

durch Zeugeneinvernahme bereits vor <strong>de</strong>r<br />

noch ausstehen<strong>de</strong>n Entscheidung <strong>de</strong>s Ausschusses<br />

für Wahlprüfung, Immunität <strong>und</strong> Geschäftsordnung<br />

wie<strong>de</strong>r aufzunehmen.<br />

Auf Veranlassung <strong>de</strong>s Untersuchungsausschusses ist<br />

auch die Verwaltung <strong>de</strong>s Deutschen B<strong>und</strong>estages tätig<br />

gewor<strong>de</strong>n, um <strong>de</strong>n Urheber <strong>de</strong>r Indiskretionen zu<br />

ermitteln. Die Ermittlungen sind ohne Erfolg geblieben.<br />

<strong>Deutscher</strong> B<strong>und</strong>estag —12. Wahlperio<strong>de</strong> Drucksache 12/7600<br />

VIII. Zeit- <strong>und</strong> Arbeitsaufwand<br />

Der Untersuchungsausschuß ist insgesamt 189 mal<br />

zusammengetreten.<br />

Er hat 69 nichtöffentliche Beratungssitzungen abgehalten.<br />

120 Sitzungen haben <strong>de</strong>r Beweisaufnahme durch<br />

Vernehmung von Zeugen <strong>und</strong> Anhörpersonen sowie<br />

<strong>de</strong>r Abklärung einzelner Probleme bei <strong>de</strong>r Beschaffung<br />

von Beweismitteln gedient. Von diesen Sitzungen<br />

waren 81 öffentlich, drei nichtöffentlich. Weitere<br />

33 Sitzungen wur<strong>de</strong>n öffentlich begonnen <strong>und</strong> im<br />

Laufe <strong>de</strong>r Sitzung nichtöffentlich fortgesetzt. Vier dieser<br />

Sitzungen wur<strong>de</strong>n eingestuft abgeschlossen; drei<br />

als GEHEIM <strong>und</strong> eine als VS-VERTRAULICH. Drei<br />

weitere Sitzungen waren insgesamt eingestuft, hiervon<br />

zwei GEHEIM <strong>und</strong> eine VS-VERTRAULICH.<br />

Die Vernehmungen <strong>und</strong> Anhörungen haben insgesamt<br />

465 St<strong>und</strong>en gedauert <strong>und</strong> sind auf 19.181 Seiten<br />

Protokollnie<strong>de</strong>rschriften festgehalten.<br />

Zusätzlich hat <strong>de</strong>r Untersuchungsausschuß bei beson<strong>de</strong>ren<br />

Anlässen, beispielsweise im Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>r Entscheidung über die Anerkennung von<br />

Auskunftsverweigerungsrechten, kurze Beratungssitzungen<br />

durchgeführt, die in <strong>de</strong>r Aufzählung nicht berücksichtigt<br />

sind.<br />

IX. Abschlußbericht<br />

1. Entscheidung über die Erstellung <strong>de</strong>s Abschlußberichts<br />

Der Deutsche B<strong>und</strong>estag hat zusätzlich zum Einsetzungsbeschluß<br />

in seiner 163. Sitzung am 17. Juni 1993<br />

mit <strong>de</strong>n Stimmen <strong>de</strong>r Fraktionen <strong>de</strong>r CDU/CSU, <strong>de</strong>r<br />

SPD <strong>und</strong> <strong>de</strong>r F.D.P.- beschlossen, daß <strong>de</strong>r Untersuchungsausschuß<br />

seinen schriftlichen <strong>Bericht</strong> über <strong>de</strong>n<br />

Verlauf <strong>de</strong>s Verfahrens, die ermittelten Tatsachen, das<br />

mit einer Begründung versehene Ergebnis <strong>de</strong>r Untersuchung<br />

<strong>und</strong> etwaige abweichen<strong>de</strong> Auffassungen<br />

<strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>rheit als Schlußbericht so rechtzeitig vorlegen<br />

soll, daß über ihn im Plenum vor <strong>de</strong>r Sommerpause<br />

1994 <strong>de</strong>battiert wer<strong>de</strong>n kann. Der <strong>Bericht</strong> soll<br />

auch Hinweise darauf enthalten, welche Teile <strong>de</strong>s Untersuchungsauftrags<br />

nicht o<strong>de</strong>r nicht vollständig ausgeführt<br />

wor<strong>de</strong>n sind <strong>und</strong> welche offenen Fragen gegebenenfalls<br />

in <strong>de</strong>r nächsten Legislaturperio<strong>de</strong> durch<br />

einen neu eingesetzten Untersuchungsausschuß geklärt<br />

wer<strong>de</strong>n sollten (BT-Drucksache 12/5156).<br />

Um einen Abschlußbericht in <strong>de</strong>m vom Plenum vorgegebenen<br />

Zeitrahmen erstellen zu können, hat <strong>de</strong>r Untersuchungsausschuß<br />

in seiner Beratungssitzung am<br />

22. September 1993 mit <strong>de</strong>n Stimmen <strong>de</strong>r Koalitionsfraktionen<br />

gegen die Stimmen <strong>de</strong>r SPD-Fraktion beschlossen,<br />

seine Beweisaufnahme durch Zeugenvernehmungen<br />

am 3. Dezember 1993 abzuschließen.<br />

2. Rechtliches Gehör zum Abschlußbericht<br />

a) Rechtsgr<strong>und</strong>lage<br />

Für die Gewährung rechtlichen Gehörs gibt es keine<br />

<strong>de</strong>n Untersuchungsausschußgesetzen einiger Bun-

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