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Beschlußempfehlung und Bericht - bundestag.de - Deutscher ...

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<strong>und</strong> zinslose Kreditvergabe an bestimmte Personen<br />

(zu <strong>de</strong>ren Bef riedigung von materiellen Bedürfnissen);<br />

dieser Vorwurf richtete sich gegen Sei<strong>de</strong>l;<br />

- ungerechtfertigte sachbezogene Zuwendungen<br />

von Wert- <strong>und</strong> Kunstgegenstän<strong>de</strong>n, Geld <strong>und</strong> Antiquitäten<br />

an bestimmte Personen <strong>und</strong> Institutionen<br />

(u.a. ehemalige leiten<strong>de</strong> Partei- <strong>und</strong> Staatsfunktionäre)<br />

durch <strong>de</strong>n Bereich Kommerzielle Koordinierung;<br />

- Verdacht <strong>de</strong>r kostenlosen Gewährung von Leistungen<br />

ohne erfor<strong>de</strong>rliche Rechnungslegung;<br />

- Herkunft <strong>de</strong>r in Dr. Schalck-Golodkowskis Wohnung<br />

aufgef<strong>und</strong>enen Kunstgegenstän<strong>de</strong>, Verdacht<br />

<strong>de</strong>r eigenen Bevorteilung Dr. Schalck-Golodkowskis<br />

aus Bestän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Bereichs Kommerzielle Koordinierung<br />

<strong>und</strong> nachgeordneter Unternehmen;<br />

- Bau <strong>und</strong> Vermietung von Häusern <strong>und</strong> Bungalows<br />

durch <strong>de</strong>n Bereich Kommerzielle Koordinierung.<br />

Bei sämtlichen weiteren Ermittlungen sollte das „arbeitsteilige<br />

Zusammenwirken" <strong>de</strong>r Beschuldigten im<br />

Vor<strong>de</strong>rgr<strong>und</strong> stehen (Dokument-Nr. 779).<br />

Der Untersuchungsausschuß hat jedoch festgestellt,<br />

daß es in dieser Zeit keine zusammenhängen<strong>de</strong>n Ermittlungen<br />

zur Tätigkeit <strong>de</strong>s Bereichs Kommerzielle<br />

Koordinierung gab. In <strong>de</strong>r Leitverfügung <strong>de</strong>s Generalstaatsanwalts<br />

vom Mai 1990 hieß es dazu ausdrücklich:<br />

„Die Zweckbestimmung <strong>de</strong>s Bereichs Kommerzielle<br />

Koordinierung <strong>und</strong> <strong>de</strong>ssen geschäftliche Tätigkeit<br />

an sich sind ... nicht Gegenstand <strong>de</strong>r Ermittlungen"<br />

. (Dokument-Nr. 779) Staatsanwalt Manfred Jürgen<br />

Berthold machte in seiner Aussage vor <strong>de</strong>r Staatsanwaltschaft<br />

bei <strong>de</strong>m Kammergericht Berlin <strong>de</strong>utlich,<br />

daß generelle Ermittlungen zum Bereich Kommerzielle<br />

Koordinierung aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r organisatorischen<br />

<strong>und</strong> personellen Situation nicht möglich gewesen seien.<br />

Der <strong>Bericht</strong> <strong>de</strong>r sog. Lin<strong>de</strong>mann-Kommission habe<br />

ergeben, daß <strong>de</strong>r Bereich Kommerzielle Koordinierung<br />

ein großer Wirtschaftskomplex gewesen sei, <strong>de</strong>r<br />

mit geheim-dienstlichen Mitteln gearbeitet habe. Er<br />

I. Entwicklung nach <strong>de</strong>r Vereinigung Deutschlands<br />

Mit <strong>de</strong>m Beitritt <strong>de</strong>r DDR zur B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland am 3. Oktober 1990 ging die Verantwortung<br />

für die weitere Umsetzung <strong>de</strong>s Beschlusses <strong>de</strong>r<br />

früheren DDR-Regierung zur Auflösung <strong>de</strong>s Bereichs<br />

Kommerzielle Koordinierung auf die B<strong>und</strong>esrepublik<br />

<strong>Deutscher</strong> B<strong>und</strong>estag —12. Wahlperio<strong>de</strong> Drucksache 12/7600<br />

habe daher mit wenigen Kräften nicht sinnvoll aufgeklärt<br />

wer<strong>de</strong>n können.<br />

Am 29. Juni 1990 beschloß die Volkskammer das 6.<br />

Strafrechtsän<strong>de</strong>rungsgesetz (GB1 I, S. 526 ff.), das<br />

durch seinen § 1 in Verbindung mit <strong>de</strong>r Anlage 1 Nr.<br />

46 (GBL I, S. 530-534) das 5. Kapitel <strong>de</strong>s Beson<strong>de</strong>ren<br />

Teils <strong>de</strong>s DDR-StGB (§§ 157-182) neu faßte. Davon betroffen<br />

waren also auch die Tatbestän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Untreue<br />

zum Nachteil sog. sozialistischen Eigentums (§§ 161a,<br />

162 DDR-StGB) <strong>und</strong> <strong>de</strong>s Vertrauensmißbrauchs (§ 165<br />

DDR-StGB), die in <strong>de</strong>m Ermittlungsverfahren gegen<br />

Dr. Schalck-Golodkowski <strong>und</strong> Manfred Sei<strong>de</strong>l geprüft<br />

wur<strong>de</strong>n.<br />

§ 161a DDR-StGB a.F. wur<strong>de</strong> durch § 163 DDR-StGB<br />

ersetzt, <strong>de</strong>r weiterhin <strong>de</strong>n Tatbestand <strong>de</strong>r Untreue unter<br />

Strafe stellte, jedoch die geson<strong>de</strong>rte Regelung <strong>de</strong>s<br />

Schutzes <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Eigentumsformen „sozialistisches"<br />

<strong>und</strong> „persönliches <strong>und</strong> privates" Eigentum beseitigte.<br />

Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelte<br />

aber auch nach Inkrafttreten <strong>de</strong>s Strafrechtsän<strong>de</strong>rungsgesetzes<br />

weiter unter <strong>de</strong>m Gesichtspunkt <strong>de</strong>r<br />

§§ 161a, 162 DDR-StGB a.F. (Dokument-Nr. 780).<br />

§ 165 DDR-StGB a.F. entfiel durch das 6. Strafrechtsän<strong>de</strong>rungsgesetz<br />

ersatzlos. § 10 <strong>de</strong>s 6. Strafrechtsän<strong>de</strong>rungsgesetzes<br />

sah jedoch die Möglichkeit einer<br />

weiteren Verfolgung von Straftaten unter <strong>de</strong>m Gesichtspunkt<br />

<strong>de</strong>s Vertrauensmißbrauchs vor, soweit bereits<br />

vor Inkrafttreten <strong>de</strong>s Strafrechtsän<strong>de</strong>rungsgesetzes<br />

ein Strafverfahren eingeleitet wor<strong>de</strong>n war. Von<br />

dieser Möglichkeit machte die Generalstaatsanwaltschaft<br />

Gebrauch (Dokument-Nr. 780).<br />

Neue Verfahren wur<strong>de</strong>n - soweit ersichtlich - nicht<br />

eingeleitet.<br />

Im Zuge <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rvereinigung wur<strong>de</strong>n die laufen<strong>de</strong>n<br />

Ermittlungsverfahren dann vom Generalstaatsanwalt<br />

<strong>de</strong>r DDR an die Arbeitsgruppe Regierungskriminalität<br />

bei <strong>de</strong>r Staatsanwaltschaft bei <strong>de</strong>m Kammergericht<br />

Berlin abgegeben.<br />

Deutschland über. Für die Verfolgung von im Zusammenhang<br />

mit Aktivitäten <strong>de</strong>s ehemaligen Bereichs<br />

Kommerzielle Koordinierung begangener<br />

Straftaten waren nunmehr die Behör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland zuständig.

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