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Beschlußempfehlung und Bericht - bundestag.de - Deutscher ...

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Drucksache 12/7600 <strong>Deutscher</strong> B<strong>und</strong>estag —12. Wahlperio<strong>de</strong><br />

(SWT) <strong>de</strong>r HVA <strong>und</strong> zugleich stellvertreten<strong>de</strong>r Leiter<br />

<strong>de</strong>s SWT.<br />

In einem weiteren Verfahren wird u.a. gegen Gottfried<br />

Gietl, ehemaliger Geschäftsführer <strong>de</strong>r Interport<br />

Industrievertretungen <strong>und</strong> Oberstleutnant <strong>de</strong>r HVA,<br />

Klaus Butte, ehemaliger Oberst <strong>de</strong>r HVA <strong>und</strong> Führungsoffizier<br />

<strong>de</strong>s Gietl, sowie Ma rtin Schlaff, österreichischer<br />

Embargohändler, ermittelt (3 BJs 39/92-3).<br />

Dabei wur<strong>de</strong> vom GBA bis jetzt folgen<strong>de</strong>r Sachverhalt<br />

ermittelt:<br />

Der Beschuldigte Schlaff wur<strong>de</strong> im Jahre 1986 von <strong>de</strong>r<br />

HVA <strong>de</strong>s MfS als Partner für die Beschaffung embargobehin<strong>de</strong>rter<br />

Komponenten zum Aufbau einer DDReigenen<br />

Produktion von Festplattenspeichern gewonnen,<br />

da er über ein zur Legendierung, insbeson<strong>de</strong>re<br />

zur Tarnung <strong>de</strong>r „Lieferwege" <strong>und</strong> Geldflüsse, geeignetes<br />

Unternehmensgeflecht in Österreich <strong>und</strong> im<br />

Fürstentum Liechtenstein verfügte. Zwischen <strong>de</strong>m<br />

zum Bereich Kommerzielle Koordinierung gehören<strong>de</strong>n<br />

Unternehmen Berliner Impo rt- Export-Gesellschaft<br />

mbH (BIEG) <strong>und</strong> Schlaff wur<strong>de</strong> ein entsprechen<strong>de</strong>r<br />

Geheimvertrag geschlossen, <strong>de</strong>r bis in das<br />

Jahr 1990 hinein abgewickelt wur<strong>de</strong>. Der Beschuldigte<br />

Schlaff benutzte zur Erfüllung seiner Lieferpflichten<br />

insbeson<strong>de</strong>re Lieferanten in <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland, u.a. das Unternehmen Leybold<br />

AG in Hanau.<br />

Die bis zum März 1990 von <strong>de</strong>r BIEG <strong>und</strong> zusätzlich<br />

von <strong>de</strong>r Interport an Schlaff gezahlten Millionenbeträge<br />

konnten bis zu einem Konto <strong>de</strong>r zu <strong>de</strong>n Schlaff-Firmenmänteln<br />

gehören<strong>de</strong>n Universalkredit AG/Vaduz<br />

bei einer Züricher Bank zurückverfolgt wer<strong>de</strong>n. Um<br />

weiteren Aufschluß über die Verwendung <strong>de</strong>r Gel<strong>de</strong>r,<br />

insbeson<strong>de</strong>re über die Bezahlung weiterer Lieferanten<br />

in <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland, zu erhalten,<br />

beantragte <strong>de</strong>r GBA im Rechtshilfewege die Beschlagnahme<br />

von Kontounterlagen in <strong>de</strong>r Schweiz<br />

<strong>und</strong> in Wien. Die vom bayerischen Lan<strong>de</strong>skriminalamt<br />

in München im Auftrag <strong>de</strong>s GBA geführten Ermittlungen<br />

dauern an.<br />

5. Strafverfahren beim Landgericht Bochum<br />

Die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Bochum hat<br />

in einem Verfahren wegen Steuerhinterziehung im<br />

Zusammenhang mit angeblichen ver<strong>de</strong>ckten Gewinnausschüttungen<br />

<strong>de</strong>s Unternehmens noha Han<strong>de</strong>lsgesellschaft<br />

mbH, einem zur Abteilung Firmen<br />

<strong>de</strong>s Bereichs Kommerzielle Koordinierung gehören<strong>de</strong>n,<br />

in Bochum ansässigen Unternehmen ermittelt.<br />

Beschuldigte waren neben <strong>de</strong>m ehemaligen Ge-<br />

schäftsführer <strong>de</strong>r noha, Heinz Altenhoff, u.a. die Leiterin<br />

<strong>de</strong>r Abteilung Firmen <strong>de</strong>s Bereichs Kommerzielle<br />

Koordinierung, Waltraud Lisowski, sowie Dr.<br />

Schalck-Golodkowski.<br />

Hinsichtlich <strong>de</strong>r Beschuldigten Lisowski <strong>und</strong> Dr.<br />

Schalck-Golodkowski wur<strong>de</strong> das Verfahren abgetrennt<br />

<strong>und</strong> an die Staatsanwaltschaft bei <strong>de</strong>m Kammergericht<br />

Berlin abgegeben. Gegen <strong>de</strong>n Beschuldigten<br />

Altenhoff verblieb das Verfahren bei <strong>de</strong>r<br />

Staatsanwaltschaft Bochum. Es erfolgte Anklage<br />

beim Landgericht Bochum. Der Angeklagte Altenhoff<br />

wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>m Gericht u.a. wegen Hinterziehung<br />

von Umsatz-, Gewerbe-, Kapitalertrag- <strong>und</strong> Körperschaftsteuern<br />

verurteilt.<br />

Dem lag folgen<strong>de</strong>r Sachverhalt zugr<strong>und</strong>e:<br />

Das Unternehmen noha HGmbH war eines <strong>de</strong>r west<strong>de</strong>utschen<br />

Unternehmen, die von <strong>de</strong>r DDR in die Abwicklung<br />

<strong>de</strong>s inner<strong>de</strong>utschen Han<strong>de</strong>ls eingeschaltet<br />

waren. Beherrschen<strong>de</strong> Gesellschafterin <strong>de</strong>r noha war<br />

die in Vaduz/Liechtenstein ansässige Refinco Establishment,<br />

ein vom Bereich Kommerzielle Koordinierung<br />

gesteuertes Unternehmen, das die Anteile <strong>de</strong>r<br />

noha HGmbH treuhän<strong>de</strong>risch für diesen hielt.<br />

Das Unternehmen Simpex GmbH/Berlin (Ost) war<br />

ebenfalls als Vermittler in die inner<strong>de</strong>utschen Geschäfte<br />

eingeschaltet.<br />

Die noha HGmbH leistete für alle ihr von Berlin (Ost)<br />

vermittelten Geschäfte Zahlungen, die als Provisionen<br />

an die Simpex GmbH gebucht wur<strong>de</strong>n. Die Zahlungen<br />

erfolgten allerdings auf ein Konto <strong>de</strong>s Bereichs<br />

Kommerzielle Koordinierung bei <strong>de</strong>r Deutschen<br />

Außenhan<strong>de</strong>lsbank (DABA).<br />

En<strong>de</strong> 1983 verlangte Waltraud Lisowski, daß die noha<br />

HGmbH die Provisionen an die Simpex GmbH erhöhen<br />

müßte.<br />

Diese erhöhten Provisionszahlungen wur<strong>de</strong>n vom<br />

Landgericht Bochum als ver<strong>de</strong>ckte Gewinnausschüttungen<br />

im Sinne <strong>de</strong>s § 8 Absatz 2 Körperschaftsteuergesetz<br />

(KStG 1984) gewertet. Die Zahlungen seien<br />

Leistungen an <strong>de</strong>n beherrschen<strong>de</strong>n Alleingesellschafter,<br />

<strong>de</strong>n Bereich Kommerzielle Koordinierung,<br />

gewesen, <strong>de</strong>nn die Erhöhung <strong>de</strong>r Betriebssätze sei<br />

nicht betrieblich veranlaßt gewesen, son<strong>de</strong>rn habe ihren<br />

Gr<strong>und</strong> allein in <strong>de</strong>m Gesellschaftsverhältnis gehabt.<br />

Die Simpex GmbH habe im Zusammenhang mit<br />

<strong>de</strong>n erhöhten Provisionszahlungen keine zusätzlichen<br />

Leistungen erbracht.<br />

Diese Auffassung wur<strong>de</strong> vom B<strong>und</strong>esgerichtshof im<br />

Revisionsurteil (5 StR 546/92) bestätigt.

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