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Beschlußempfehlung und Bericht - bundestag.de - Deutscher ...

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Drucksache 12/7600 <strong>Deutscher</strong> B<strong>und</strong>estag —12. Wahlperio<strong>de</strong><br />

Zahlungen an Vertretergesellschaften in <strong>de</strong>r DDR:<br />

Solche Zahlungen durften nur mit einer Einzelgenehmigung<br />

durch die zuständige Lan<strong>de</strong>swirtschaftsbehör<strong>de</strong><br />

erfolgen. Diese konnte nur versagt wer<strong>de</strong>n,<br />

wenn nachgewiesen wer<strong>de</strong>n konnte, daß keine tatsächliche<br />

Vertreterleistung erbracht wor<strong>de</strong>n war. Dieser<br />

Nachweis gelang nur selten. Die Zahlungen mußten<br />

in Verrechnungseinheiten (VE) geleistet wer<strong>de</strong>n<br />

(Dokument-Nr. 480).<br />

Zahlungen an Vertreter in <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland:<br />

Die Zahlung von Vertreterprovisionen an Vertretergesellschaften,<br />

die ihren Sitz in <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland hatten, wur<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Deutschen B<strong>und</strong>esbank<br />

allgemein genehmigt (Dokument-Nr. 480).<br />

Zahlungen an Vertreter im Ausland:<br />

Diese Zahlungen mußten von <strong>de</strong>r Deutschen B<strong>und</strong>esbank<br />

einzeln genehmigt wer<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>r Regel wur<strong>de</strong>n<br />

diese Genehmigungen versagt, weil vermutet wur<strong>de</strong>,<br />

daß es sich bei <strong>de</strong>n sog. Domizilfirmen im Ausland um<br />

DDR-Firmen han<strong>de</strong>lte. Auch hier konnten Zahlungen<br />

nur auf <strong>de</strong>m Verrechnungsweg geleistet wer<strong>de</strong>n (Do<br />

kument-Nr. 480).<br />

Der Untersuchungsausschuß ist zu <strong>de</strong>r Einschätzung<br />

gekommen, daß die Dunkelziffer <strong>de</strong>r illegalen Provisionszahlungen<br />

im inner<strong>de</strong>utschen Han<strong>de</strong>l sehr hoch<br />

war, da es für west<strong>de</strong>utsche Han<strong>de</strong>lspa rtner wichtig<br />

war, im Geschäft zu bleiben, <strong>und</strong> die Provisionen sowieso<br />

in <strong>de</strong>n Verkaufspreis einkalkuliert wur<strong>de</strong>n.<br />

Das Verfahren gegen die noha HGmbH<br />

Der Untersuchungsausschuß hat sich eingehen<strong>de</strong>r<br />

mit einem Fall beschäftigt, in <strong>de</strong>m Provisionszahlungen<br />

zu Steuerhinterziehungen benutzt wur<strong>de</strong>n. Auslöser<br />

dafür war ein Vermerk, <strong>de</strong>n Waltraud Lisowski<br />

an Dr. Schalck-Golodkowski am 8. März 1984 schrieb.<br />

In diesem Vermerk erklärte Waltraud Lisowski, daß<br />

„durch systematische Arbeit an <strong>de</strong>r Verbesserung <strong>de</strong>r<br />

Provisionsökonomie erreicht (wur<strong>de</strong>), daß die Valutaeinnahmen<br />

aus Provisionen von <strong>de</strong>n P-Firmen kontinuierlich<br />

anstiegen. " (Erster Teilbericht, BT-Drucksache<br />

12/3462, Dokument-Nr. 150, S. 1156) Dies galt<br />

auch für die noha HGmbH in Bochum.<br />

Die noha HGmbH war ein Unternehmen <strong>de</strong>s Bereichs<br />

Kommerzielle Koordinierung. Eigentümer <strong>de</strong>r noha<br />

HGmbH , die aus <strong>de</strong>r Nolte KG <strong>de</strong>s ehemaligen KPD<br />

Funktionärs Fritz Nolte hervorgegangen war, war die<br />

liechtensteinische Briefkastenfirma Refinco Establishment.<br />

Die Refinco wur<strong>de</strong> vom Bereich Kommerzielle<br />

Koordinierung kontrolliert. Dies ergibt sich z.B. aus einem<br />

Vermerk am 8. März 1984 von Waltraud Lisowski<br />

für Dr. Schalck-Golodkowski, in <strong>de</strong>m sie um die Bereitstellung<br />

von 12.000 DM bittet, die an Josef Höfermeier<br />

für seine Tätigkeit bei <strong>de</strong>r Refinco Establishment<br />

gezahlt wer<strong>de</strong>n sollten (Dokument-Nr. 499). Die<br />

Refinco hatte lediglich die Aufgabe, die Geschäftsanteile<br />

<strong>de</strong>r noha HGmbH zu halten <strong>und</strong> <strong>de</strong>ren Gewinne<br />

an <strong>de</strong>n Bereich Kommerzielle Koordinierung abzuführen.<br />

Dazu zahlte die noha HGmbH ihre Gewinne<br />

entwe<strong>de</strong>r direkt auf ein Konto <strong>de</strong>r Refinco bei <strong>de</strong>r<br />

Central-, Wechsel- <strong>und</strong> Creditbank AG, Wien, unter<br />

<strong>de</strong>r Referenz „584" ein, o<strong>de</strong>r indirekt über die Verwaltungs-<br />

<strong>und</strong> Privat-Bank AG, Vaduz, bzw. über die<br />

Bank für Han<strong>de</strong>l <strong>und</strong> Effekten in Zü rich (Dokument-<br />

Nr. 500.) Von Wien wur<strong>de</strong> das Geld auf das Konto<br />

0584-60-011-022 bei <strong>de</strong>r Deutschen Han<strong>de</strong>lsbank in<br />

Berlin (Ost), <strong>de</strong>m sog. Disponiblen Parteifonds, transferiert<br />

(Dokument-Nr. 501).<br />

Die noha HGmbH war hauptsächlich im inner<strong>de</strong>utschen<br />

Han<strong>de</strong>l aktiv. Sie vermittelte Geschäfte zwischen<br />

west<strong>de</strong>utschen Unternehmen <strong>und</strong> ost<strong>de</strong>utschen<br />

Außenhan<strong>de</strong>lsbetrieben. Dafür erhielt sie Provisionen.<br />

Gleichzeitig mußte die noha HGmbH Provisionen<br />

an die Simpex GmbH in Berlin (Ost) zahlen,<br />

die ebenfalls <strong>de</strong>m Bereich Kommerzielle Koordinierung<br />

unterstand. Die Simpex GmbH erhielt diese Zahlungen<br />

für angebliche Vermittlungstätigkeiten zwischen<br />

<strong>de</strong>r noha HGmbH <strong>und</strong> Außenhan<strong>de</strong>lsbetrieben<br />

<strong>de</strong>r DDR.<br />

Da die noha HGmbH im Laufe <strong>de</strong>r Zeit immer größere<br />

Gewinne erzielte <strong>und</strong> <strong>de</strong>mentsprechend höhere Steuern<br />

zahlen mußte, wur<strong>de</strong> sie von Waltraud Lisowski<br />

angewiesen, höhere Provisionszahlungen an die Simpex<br />

GmbH zu leisten. Diese Provisionen wur<strong>de</strong>n von<br />

<strong>de</strong>r noha HGmbH als Betriebsausgaben geltend gemacht<br />

<strong>und</strong> verringerten so <strong>de</strong>ren Steuerlast. Im<br />

1. Nachtrag zur Vereinbarung zwischen <strong>de</strong>r noha<br />

HGmbH <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Simpex GmbH vom 13. Dezmber<br />

1983 wur<strong>de</strong>n die Provisionssätze im Vergleich zur ursprünglichen<br />

Vereinbarung um bis zu 300 % erhöht<br />

(Dokument-Nr. 496). So wur<strong>de</strong>n 1984 nach <strong>de</strong>r neuen<br />

Vereinbarung 2.690.119,84 DM an die Simpex GmbH<br />

bezahlt, während es nach <strong>de</strong>r alten Vereinbarung nur<br />

1.245.707,75 DM gewesen<br />

-<br />

wären (Dokument-Nr.<br />

502). Für das Jahr 1985 wur<strong>de</strong>n durch <strong>de</strong>n erhöhten<br />

Provisionssatz 1.824.947,77 DM mehr abgeführt. In<br />

<strong>de</strong>m Zeitraum bis 1989 wur<strong>de</strong>n die Provisionszahlungen<br />

kontinuierlich durch gesteigerte Provisionssätze<br />

<strong>und</strong> Son<strong>de</strong>rprovisionen erhöht.<br />

Diese erhöhten Zahlungen waren aus steuerrechtlicher<br />

Sicht problematisch. Die noha HGmbH wur<strong>de</strong><br />

durch <strong>de</strong>n Bereich Kommerzielle Koordinierung<br />

kontrolliert, d.h. <strong>de</strong>r Bereich Kommerzielle Koordinierung<br />

konnte als Alleingesellschafter <strong>de</strong>r noha<br />

HGmbH angesehen wer<strong>de</strong>n. So wur<strong>de</strong>n die Zahlungen<br />

<strong>de</strong>r noha HGmbH an die Simpex auf das Konto<br />

Nr. 0584 DHB <strong>de</strong>s Bereichs Kommerzielle Koordinierung<br />

geleistet, auf das die Simpex keinen Zugriff<br />

hatte. Die Erhöhung <strong>de</strong>r Provisionssätze wur<strong>de</strong> nicht<br />

aus betriebswirtschaftlichen Grün<strong>de</strong>n vorgenommen,<br />

da die Simpex keine zusätzliche Leistung erbracht<br />

hatte. Auch wur<strong>de</strong> die Erhöhung nicht von<br />

<strong>de</strong>r Simpex verlangt, son<strong>de</strong>rn von <strong>de</strong>r Leiterin <strong>de</strong>r<br />

Abteilung Firmen, Waltraud Lisowski, angeordnet.<br />

Darum han<strong>de</strong>lte es sich bei <strong>de</strong>r Erhöhung <strong>de</strong>r Provisionssätze<br />

um keine betriebswi rtschaftliche Maßnahme,<br />

son<strong>de</strong>rn um eine illegale ver<strong>de</strong>ckte Gewinnausschüttung<br />

<strong>de</strong>r noha HGmbH an ihren tatsächlichen<br />

Eigentümer, <strong>de</strong>n Bereich Kommerzielle Koordinierung.<br />

Auf diese Weise wur<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland in <strong>de</strong>n Jahren 1986 bis 1989<br />

317.342 DM Umsatzsteuer, 974.263 DM Gewerbesteuer,<br />

1.586.706 DM Kapitalertragssteuer <strong>und</strong><br />

1.121.770 DM Körperschaftssteuer vorenthalten.

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