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Datenreport 2002

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den kann, gilt dies für die Freizeitgestaltung nur unter Vorbehalt. Das ist vor allem<br />

durch die bereits erwähnten inhaltlichen Abgrenzungsschwierigkeiten bedingt.<br />

Hilfsweise können aber einige messbare Tatbestände herangezogen werden, wie<br />

Arbeitszeiten, Urlaubstage oder Ausgaben für Freizeitgüter.<br />

6.2 Arbeitszeit und Urlaubstage<br />

Die durchschnittlich geleistete Arbeitszeit ist in den vergangenen 20 Jahren ständig<br />

zurückgegangen. Damit hat sich der Spielraum für Freizeitaktivitäten vergrößert.<br />

Wurden von Erwerbstätigen im früheren Bundesgebiet 1975 durchschnittlich<br />

40 Wochenstunden geleistet, waren es 2000 nur noch rund 36,7 Stunden.<br />

Dabei lagen die Arbeitszeiten in den neuen Bundesländern höher als im<br />

früheren Bundesgebiet. Während in den neuen Ländern durchschnittlich 38,7<br />

Stunden in der Woche gearbeitet wurde, betrug die Arbeitszeit in den elf alten<br />

Ländern durchschnittlich nur noch 36,7 Stunden. Im Jahr 2000 gab es rund 5,5<br />

Mill. Erwerbstätige in Deutschland (14,9 %), die normalerweise 41 Stunden oder<br />

Tab. 1: Tariflich vereinbarte Urlaubsdauer<br />

Wochen Betroffene Arbeitnehmer<br />

in % aller von Tarifverträgen erfassten Arbeitnehmer<br />

Früheres Bundesgebiet Neue Länder u. Berlin-Ost<br />

1998 2000 1998 2000<br />

3 bis unter 4 – – – –<br />

4 bis unter 5 1 1 1 1<br />

5 bis unter 6 19 19 44 44<br />

6 oder mehr 80 80 55 55<br />

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung.<br />

mehr wöchentlich an ihrem Arbeitsplatz verbrachten. Hierin unterscheiden sich<br />

die neuen Bundesländer (11,2 %) vom früheren Bundesgebiet (15,7 %). Auch war<br />

der Anteil der Erwerbstätigen, die weniger als 21 Stunden in der Woche arbeiteten,<br />

in den elf alten Ländern deutlich höher (15,5 %) als in den neuen Ländern<br />

(6,2 %).<br />

Nach dem Bundesurlaubsgesetz steht heute allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern<br />

ein Mindesturlaub von 24 Werktagen (4 Wochen) zu. In den Tarifverträgen<br />

sind jedoch zumeist weit längere Zeiten vereinbart. Die Tarifabschlüsse zu Beginn<br />

der 80er-Jahre brachten vielen Erwerbstätigen zusätzliche Urlaubstage ein. Der<br />

Anteil der tariflich bezahlten Arbeitnehmer mit sechs oder mehr Wochen Urlaubsanspruch<br />

nahm im früheren Bundesgebiet von 35 % im Jahr 1981 auf 62 % im<br />

Jahr 1985 und bis 1990 nochmals leicht auf 70 % zu. Im Jahr 2000 erhielten 80 %<br />

aller von Tarifverträgen erfassten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den al-<br />

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