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Datenreport 2002

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7.3 Engagement in Berufsverbänden<br />

7.3.1 Das Recht auf Vereinigungsfreiheit<br />

Mit der Freiheit der Meinungsäußerung eng verbunden ist das verfassungsmäßig<br />

verbürgte Grundrecht der Vereinigungsfreiheit. Alle Deutschen haben danach das<br />

Recht, sich in Vereinen und Gesellschaften zusammenzuschließen. Ausdrücklich<br />

gewährleistet ist auch für jedermann und alle Berufe das Recht, zur Wahrung und<br />

Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden.<br />

Diese Koalitionsfreiheit hat zur Gründung einer Vielzahl von Wirtschaftsorganisationen<br />

und Berufsverbänden geführt.<br />

Von besonderer Bedeutung sind die großen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervereinigungen,<br />

die so genannten Tarifpartner, die im Rahmen der verfassungsmäßig<br />

garantierten Tarifautonomie Verträge über Arbeitsentgelte und -bedingungen<br />

abschließen. Ihre Verhandlungsergebnisse beeinflussen sowohl das Wirtschaftsgeschehen<br />

insgesamt als auch die Lebensverhältnisse und die Einkommenssituation<br />

der Erwerbstätigen.<br />

7.3.2 Gewerkschaften<br />

Die Gewerkschaften in der Bundesrepublik Deutschland haben die in der Weimarer<br />

Zeit vorherrschende Zersplitterung in Einzel- und Richtungsgewerkschaften<br />

überwunden. Sie sind so genannte Einheitsgewerkschaften, in denen Arbeitnehmer<br />

aller Parteien und Konfessionen zusammenarbeiten. Es gibt daher in der<br />

Bundesrepublik im Vergleich zu anderen westlichen Ländern nur wenige, aber<br />

mitgliederstarke Gewerkschaftsorganisationen. Die größte ist der Deutsche Gewerkschaftsbund<br />

(DGB) mit rund 8 Mill. Mitgliedern. Er setzt sich Ende 2000 aus<br />

elf Einzelgewerkschaften zusammen. Die DGB Gewerkschaften sind nach dem<br />

Prinzip der Industriegewerkschaft aufgebaut, d. h. in ihnen sind Arbeiter und<br />

Angestellte eines Industriezweiges unabhängig von ihrem Beruf zusammengeschlossen.<br />

Die größte Einzelgewerkschaft des DGB war Ende 2000 die IG Metall<br />

mit rund 2,8 Mill. Mitgliedern.<br />

Neben den Gewerkschaften des DGB waren Ende 2000 als weitere mitgliederstarke<br />

Arbeitnehmerorganisationen die Deutsche Angestelltengewerkschaft (DAG)<br />

mit rund 450 000 Mitgliedern und der Deutsche Beamtenbund (DBB) mit rund<br />

1,2 Mill. Mitgliedern zu nennen. Im Christlichen Gewerkschaftsbund (CGB) sind<br />

etwa 305 000 Männer und Frauen organisiert.<br />

Insgesamt waren Ende 2000 in Deutschland etwa 9,7 Mill. Arbeitnehmerinnen und<br />

Arbeitnehmer gewerkschaftlich organisiert. Setzt man diese Zahl mit der entsprechenden<br />

Gesamtzahl der abhängigen Erwerbstätigen (Mai 2000: 32,6 Mill.) in<br />

Beziehung, ergibt sich ein Organisationsgrad der Arbeitnehmerschaft der Bundesrepublik<br />

Deutschland von rund 30 %.<br />

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