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Datenreport 2002

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20 Deutschland<br />

und die Europäische Union<br />

20.1 Einführung<br />

Die Mitgliedschaft Deutschlands in der Europäischen Union entspricht dem in der<br />

Präambel des Grundgesetzes ausgesprochenen Auftrag »als gleichberechtigtes<br />

Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen« und ist nach der<br />

Wiedervereinigung im neuen Europa-Artikel des Grundgesetzes (Art. 23) konkretisiert<br />

worden. Aber auch die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Verflechtungen<br />

mit den Partnerstaaten der Europäischen Union sind so wichtig, dass in<br />

diesem Kapitel die Europäische Union gesondert betrachtet wird.<br />

Zu zentralen Themenbereichen wie die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion,<br />

EU-Finanzierung, Erweiterung, Bevölkerung und Arbeitsmarkt, allgemeine<br />

Wirtschaftsentwicklung und außenwirtschaftliche Beziehungen sowie zu den Lebensverhältnissen<br />

in den EU-Staaten werden in diesem Abschnitt Vergleichstabellen<br />

kommentiert.<br />

Neben den 15 EU-Mitgliedsländern werden auch die 13 Beitrittskandidaten Bulgarien,<br />

Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, die Slowakei, Slowenien,<br />

die Tschechische Republik, die Türkei, Ungarn und Zypern betrachtet. Damit<br />

wird der in den nächsten Jahren zu erwartenden EU-Erweiterung Rechnung getragen.<br />

Gesamtergebnisse werden für die 15 EU-Staaten sowie – wo dies möglich<br />

ist – für die so genannte Eurozone, d. h. für die elf Mitgliedsländer der am 1. Januar<br />

1999 gegründeten Europäischen Währungsunion, dargestellt. 1<br />

Die Zahlen in den Tabellen stammen vor allem aus den Print- und elektronischen<br />

Veröffentlichungen des Statistischen Amtes der Europäischen Gemeinschaften<br />

(Eurostat) in Luxemburg sowie aus verschiedenen Quellen internationaler Organisationen.<br />

Die Zahlen für Deutschland können aus diesem Grunde von den Angaben in<br />

anderen Abschnitten abweichen, die weitgehend auf bundesstatistischen Ergebnissen<br />

basieren.<br />

Unterschiede der statistischen Begriffe, der Erhebungsverfahren sowie der Bearbeitungsmethoden<br />

beeinträchtigen trotz weitergehender Harmonisierung der<br />

Angaben deren Vergleichbarkeit in Einzelfällen. Folglich können die in diesem<br />

Kapitel verwendeten Zahlenangaben zum Teil nur Größenordnungen vermitteln.<br />

Auch hinsichtlich der Aktualität der Ergebnisse müssen bei einer vergleichenden<br />

Übersicht Einschränkungen in Kauf genommen werden.<br />

1 Griechenland wurde am 1. Januar 2001 als zwölftes Mitglied in die Eurozone aufgenommen.<br />

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