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Datenreport 2002

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wird für den Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen gewährt;<br />

es wird je zur Hälfte als Zuschuss bzw. unverzinsliches Darlehen geleistet. In<br />

bestimmten Fällen wurde seit August 1996 beim Besuch der zuletzt genannten<br />

Ausbildungsstätten anstelle von Zuschuss und unverzinslichen Darlehen ein verzinsliches<br />

Darlehen gewährt, so z. B. nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer.<br />

Im Schulbereich wird die Ausbildungsförderung dagegen vollständig als<br />

Zuschuss gewährt.<br />

559 000 Schüler/innen und Studierende erhielten im Jahr 2000 Leistungen nach<br />

dem BAföG. Da sich die Förderung jedoch zum Teil nicht über ein ganzes Jahr<br />

erstreckte, wurden im Durchschnitt je Monat nur 359 000 Personen unterstützt.<br />

Von den durchschnittlich 127 000 geförderten Schülerinnen und Schülern besuchten<br />

rund 67 000 eine Berufsfachschule (einschl. aller Formen der beruflichen<br />

Grundbildung) und 23 000 eine Fachschule; unter den durchschnittlich<br />

232 000 geförderten Studierenden waren 147 000 an Universitäten (einschl. Pädagogischer<br />

und Theologischer Hochschulen sowie Gesamthochschulen) und<br />

78 000 an Fachhochschulen eingeschrieben.<br />

1,3 Mrd. Euro wurden für die Ausbildungsförderung nach dem BAföG im Jahr 2000<br />

ausgegeben, 368 Mill. Euro für die Schüler- und 907 Mill. Euro für die Studentenförderung.<br />

Im Durchschnitt erhielt ein geförderter Schüler 241 Euro je Monat, ein<br />

geförderter Student 326 Euro. Die Ausbildungsförderung nach dem BAföG wurde<br />

ab dem 1. Januar 1991 auch in den neuen Ländern geleistet. Wegen der niedrigeren<br />

Lebenshaltungskosten gelten dort jedoch nach wie vor niedrigere Bedarfssätze.<br />

Ein geförderter Schüler in den neuen Ländern erhielt 2000 durchschnittlich<br />

220 Euro (früheres Bundesgebiet: 256 Euro), ein geförderter Student 297 Euro<br />

(früheres Bundesgebiet: 335 Euro).<br />

Die durchschnittliche Zahl der Geförderten lag 2000 um 33 % – davon bei den<br />

Studenten um 43 % – niedriger als 1993. Im gleichen Zeitraum verringerte sich<br />

der Finanzaufwand um 30 %.<br />

2.11 Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG)<br />

Die Aufstiegsförderung soll Nachwuchskräften helfen, ihre Ausbildung für einen<br />

Fortbildungsabschluss zu finanzieren, der einen beruflichen Aufstieg ermöglicht.<br />

Die Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) wurde<br />

zum 1. Januar 1996 eingeführt. Das AFBG – auch »Meister-BAföG« genannt – gewährt<br />

erstmals allen Fachkräften einen gesetzlich verankerten Rechtsanspruch auf<br />

staatliche Unterstützung für alle Formen der beruflichen Aufstiegsfortbildung. Der<br />

angestrebte Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen-,<br />

Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachabschlusses liegen. Damit erstreckt sich die<br />

Förderung auf alle Bildungsmaßnahmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft,<br />

der freien Berufe, der Hauswirtschaft und der Landwirtschaft, die gezielt auf aner-<br />

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