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Datenreport 2002

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Das Kindergeld für das erste, zweite und dritte Kind beträgt seit dem 1. Januar<br />

<strong>2002</strong> jeweils 154 Euro, für jedes weitere Kind 179 Euro pro Monat. Es wird bis<br />

zur Vollendung des 18. Lebensjahres für alle Kinder gezahlt. Volljährige junge<br />

Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Vollendung des<br />

27. Lebensjahres weiter Kindergeld erhalten, z. B. wenn sie sich noch in der<br />

Schul- oder Berufsausbildung befinden.<br />

8,9 Mill. Berechtigte bezogen im Jahr 2000 Kindergeld für 14,8 Mill. Kinder. Hinzu<br />

kommen die Angehörigen des öffentlichen Dienstes, die das etwaige Kindergeld<br />

von ihren Arbeitgebern direkt erhalten. Von den Empfangsberechtigten (ohne<br />

öffentlichen Dienst) besaßen 7,9 Mill. die deutsche (89 %) und 0,9 Mill. (11 %) eine<br />

ausländische Staatsangehörigkeit.<br />

Die Höhe des Kindergeldes ist, wie erwähnt, gestaffelt nach der Zahl der Kinder.<br />

Von den Kindern, für die im Jahr 2000 Kindergeld gezahlt wurde, waren 59 %<br />

Erstkinder, 30 % Zweitkinder, 8 % Drittkinder und 3 % vierte und weitere Kinder.<br />

Das Geld stammt aus Bundesmitteln. Für das Jahr 2000, als für das erste und<br />

zweite Kind noch je 138,05 Euro (270 DM), für das dritte 153,39 Euro (300 DM)<br />

und für jedes weitere Kind 178,95 Euro (350 DM) Kindergeld gezahlt wurden, belief<br />

sich der ausgezahlte Betrag auf 25,6 Mrd. Euro.<br />

9.9 Erziehungsgeld und Elternzeit<br />

Erziehungsgeld und Elternzeit (früher: »Erziehungsurlaub«) geben Eltern die Möglichkeit,<br />

ihr(e) Kind/er während der ersten Lebensphase bei vollständigem oder<br />

zumindest weitgehendem Verzicht auf Erwerbstätigkeit zu betreuen. Seit Januar<br />

1986 können Mütter und Väter Erziehungsgeld und Erziehungszeit erhalten.<br />

Das Erziehungsgeld betrug bis Ende 2001 in den ersten sechs Lebensmonaten<br />

je Kind 306,78 Euro (600 DM) monatlich. Danach werden einkommensabhängig<br />

Abzüge vorgenommen. Erziehungsgeld gibt es höchstens 24 Monate. Ausländische<br />

Eltern haben ebenso Anspruch auf Erziehungsgeld, sofern sie im Besitz<br />

einer gültigen Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis sind.<br />

Für Eltern, deren Kinder ab dem 1. Januar 2001 geboren oder mit dem Ziel der<br />

Adoption in Obhut genommen wurden, gilt das neue Erziehungsgeldgesetz. Neu<br />

ist dabei das Angebot eines höheren monatlichen Erziehungsgeldes in Höhe von<br />

460,16 Euro (900 DM) bei einer kürzeren Laufzeit von bis zu maximal einem Jahr,<br />

die Möglichkeit einer gemeinsamen Elternzeit von Mutter und Vater, die mögliche<br />

Übertragung einer restlichen Elternzeit auf die Zeit zwischen der Vollendung des<br />

dritten Lebensjahres und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes,<br />

der grundsätzliche Anspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit und die Anspruchsberechtigung<br />

nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (ab 1. August 2001)<br />

für Lebenspartner. Einen Anspruch auf Erziehungsgeld haben nun auch anerkannte<br />

Asylberechtigte und Flüchtlinge.<br />

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