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Datenreport 2002

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dem seit Jahresbeginn 2000 geltenden Staatsangehörigkeitsrecht die deutsche<br />

Staatsangehörigkeit. 1999 waren – nach dem bis dahin geltenden Recht – 95 000<br />

ausländische Kinder in Deutschland zur Welt gekommen. In den alten Bundesländern<br />

wurde 1974 mit 108 000 die bisher höchste Zahl ausländischer Kinder<br />

geboren. Bis Mitte der 80er-Jahre halbierte sich diese Zahl (mit einem zwischenzeitlichen<br />

Anstieg 1980 und 1981). Danach stieg sie (mit Ausnahme der Jahre 1994<br />

und 1995) wieder, fällt aber seit 1998 erneut.<br />

Ein Grund für diese Veränderung war die Entwicklung der Zahl der ausländischen<br />

Bevölkerung, die sowohl Mitte der 70er- als auch Mitte der 80er-Jahre zeitweise<br />

zurückgegangen war. Auch hatten bis Ende 1974 Kinder aus deutsch-ausländischen<br />

Ehen nur dann bei der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten,<br />

wenn der Vater Deutscher war. Seit 1975 erhalten Kinder deutscher Mütter, die mit<br />

einem Ausländer verheiratet sind, ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit. Ab<br />

1. Januar 2000 erhalten in Deutschland zur Welt gekommene Kinder automatisch<br />

die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn zumindest ein Elternteil seit mindestens<br />

acht Jahren sich rechtmäßig in Deutschland aufhält.<br />

1.8.4 Regionale Verteilung<br />

In welchen Regionen des früheren Bundesgebiets ausländische Arbeitnehmer<br />

ihren Wohnsitz nehmen, hängt im Wesentlichen von den örtlichen Wirtschafts-<br />

48<br />

Abb. 9:

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