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Datenreport 2002

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veränderten sicherheitspolitischen Gegebenheiten angepasst. Die rechtliche Verselbstständigung<br />

von bisher rechtlich unselbstständigen staatlichen und kommunalen<br />

Einrichtungen führt dazu, dass die Beschäftigten dieser Einrichtungen<br />

nicht mehr zum Mitarbeiterstab ihres bisherigen Dienstherrn gehören. Im staatlichen<br />

Bereich wird für die ausgegliederten Einrichtungen (insbesondere staatliche<br />

Krankenhäuser und Hochschulkliniken) die Rechtsform der Anstalt des öffentlichen<br />

Rechts gewählt. Dies führt dazu, dass die Arbeitsplätze in den mittelbaren<br />

öffentlichen Dienst verlagert werden und damit im Bereich des öffentlichen<br />

Dienstes verbleiben. Im kommunalen Bereich wird dagegen eine privatrechtliche<br />

Rechtsform für die ausgegliederten Einrichtungen bevorzugt. Hier sind insbesondere<br />

kommunale Krankenhäuser betroffen, die als GmbHs weitergeführt werden<br />

und deren Beschäftigte nicht mehr zum öffentlichen Dienst zählen, sondern unter<br />

den weiter gefassten Begriff der öffentlichen Arbeitgeber.<br />

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