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Datenreport 2002

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einbezogen. Biosphärenreservate sind in Schutzzonen untergliedert. Diese sind<br />

durch die im Bundesnaturschutzgesetz festgelegten Schutzgebietskategorien für<br />

den Naturschutz unterschiedlich stark geschützt.<br />

Landschaftsschutzgebiete sind trotz hohen Anspruchs nach dem Bundesnaturschutzgesetz<br />

als schwächste Schutzkategorie einzuordnen. Ihr Ziel ist der Schutz<br />

und Erhalt von Natur und Landschaft zur Erhaltung und Wiederherstellung der<br />

Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter<br />

wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes oder<br />

wegen der Erholungsbedeutung. Auf dem Gebiet der Bundesrepublik bestanden<br />

Ende 1998 insgesamt 6 616 Landschaftsschutzgebiete mit einer Fläche von etwa<br />

96 000 Quadratkilometern.<br />

Als letzte Kategorie enthalten sind die 80 Naturparke mit einer Gesamtfläche von<br />

knapp 66 868 Quadratkilometern. Naturparke sind großräumige Landschaftsausschnitte,<br />

die nach den Grundsätzen und Zielen der Raumordnung und Landesplanung<br />

für die Erholung oder den Fremdenverkehr vorgesehen sind. Sie sind daher<br />

weniger als Schutzkategorie, sondern eher als Planungskategorie im raumordnerischen<br />

Sinne zur Sicherung und Entwicklung einer landschaftsbezogenen<br />

Erholung anzusehen. Der Flächenanteil der Naturparke ist meist als Landschaftsschutzgebiet<br />

ausgewiesen. In den Landschaftsschutzgesetzen der neuen Bundesländer<br />

ist dem Naturschutz in den Naturparken ein höherer Stellenwert eingeräumt<br />

worden.<br />

Im gesamten Bundesgebiet führen Mehrfachzuordnungen von nationalen und<br />

internationalen Schutzgebietskategorien mit und ohne Rechtsverbindlichkeit zu<br />

Schutzgebietsüberlagerungen. Daher ist es nicht zulässig, die Schutzgebietsflächen<br />

in Tab. 12 zu summieren.<br />

Weitere Informationen zum Thema Umwelt siehe auch Teil II, Kap. 10.<br />

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