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Datenreport 2002

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Abb.<br />

4:<br />

7.3.3 Arbeitgeberverbände<br />

Im Rahmen der Koalitionsfreiheit nehmen die Arbeitgeberverbände als sozialpolitische<br />

Interessenvertretungen der deutschen Wirtschaft gemeinsam mit den<br />

Gewerkschaften die Tarifautonomie wahr. In der Bundesrepublik Deutschland gibt<br />

es über tausend teils fachliche, teils regional gegliederte Arbeitgeberverbände.<br />

Der Organisationsgrad der Unternehmen in den Verbänden ist außerordentlich<br />

hoch. Die gemeinsame sozialpolitische Spitzenorganisation für alle Wirtschaftszweige<br />

– Landwirtschaft, Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe, Handwerk, Handel<br />

und Verkehr, Banken und Versicherungen, Telekommunikation und Dienstleistungen<br />

– ist die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).<br />

Die BDA koordiniert die Verbandsarbeit von 54 Fachspitzenverbänden und 14<br />

Landesverbänden und wahrt so die gemeinsamen sozialpolitischen Belange der<br />

Unternehmen, die über den Bereich eines Wirtschaftszweigs oder eines Landes<br />

hinausgehen und von grundsätzlicher Bedeutung sind.<br />

7.3.4 Mitbestimmung1 Unter »Mitbestimmung« versteht man die Einflussnahme von Arbeitnehmern und<br />

ihren Vertretern auf Entscheidungen der Arbeitgeber. Damit soll der Unterlegenheit<br />

1 Dieser Abschnitt wurde verfasst von Prof. Dr. Michael Kittner.<br />

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