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Datenreport 2002

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tisch, während die Haushalte mit drei oder mehr Kindern im früheren Bundesgebiet<br />

häufiger anzutreffen waren als im Osten (13,8 % gegenüber 7,6 %).<br />

2000 gab es im früheren Bundesgebiet insgesamt 1 415 000 allein erziehende<br />

Mütter oder Väter mit einem oder mehreren Kindern unter 18 Jahren (einschließlich<br />

Alleinerziehende, die Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind).<br />

Diese Situation war in 111 000 Fällen auf den Tod des Partners und in 854 000<br />

Fällen auf Scheidung oder Trennung zurückzuführen. 451 000 der Alleinerziehenden<br />

waren nie verheiratet. In den neuen Ländern und Berlin-Ost wurden 2000<br />

rund 583 000 Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren ermittelt, was einen<br />

Anteil von 33,2 % an allen Familien mit Kindern unter 18 Jahren bedeutete, während<br />

dieser im früheren Bundesgebiet bei 18,8 % lag.<br />

Besonders bemerkenswert ist die Entwicklung bei den allein erziehenden Vätern,<br />

deren Zahl sich im früheren Bundesebiet von 87 000 im Jahr 1972 auf 247 000<br />

im Jahr 2000 erhöht hat. Von ihnen hatten rund 182 000 für ein Kind, 54 000 für<br />

zwei und 11 000 für drei und mehr Kinder unter 18 Jahren zu sorgen. Die Zahl der<br />

allein erziehenden Frauen mit Kindern unter 18 Jahren ist zwischen 1972 und<br />

2000 im früheren Bundesgebiet von 614 000 auf 1 168 000 gestiegen. Auch hier<br />

war in der überwiegenden Zahl der Fälle (761 000) nur ein Kind vorhanden. Immerhin<br />

hatten aber 311 000 Mütter zwei und 96 000 drei oder mehr Kinder allein<br />

zu erziehen.<br />

Tab. 9: Nichteheliche Lebensgemeinschaften 2000 1<br />

Gebiet Insgesamt Ohne Kinder Mit Kind(ern) 2<br />

1 000 1 000 % 3 1 000 % 3<br />

Deutschland 2 113 1 489 70,5 624 29,5<br />

Früheres<br />

Bundesgebiet 1 593 1 221 76,6 372 23,4<br />

Neue Länder<br />

und Berlin-Ost 520 268 51.5 252 48,5<br />

1 Ergebnisse des Mikrozensus.<br />

2 Ledige Kind(er) ohne Altersbegrenzung.<br />

3 Anteil an Spalte »Insgesamt«.<br />

Das Zusammenleben als nichteheliche Lebensgemeinschaft, ob als voreheliche<br />

Form, die meist von jungen Erwachsenen als »Ehe auf Probe« verstanden wird,<br />

oder als nacheheliche Form, die von nicht mehr ledigen Personen eingegangen<br />

wird, stößt heute weitgehend auf gesellschaftliche Akzeptanz. Im Jahr 2000 existierten<br />

nach Ergebnissen des Mikrozensus in Deutschland über 2,1 Mill. nichteheliche<br />

Lebensgemeinschaften, fast 1,6 Mill. im früheren Bundesgebiet und<br />

520 000 in den neuen Ländern und Berlin-Ost. In den vergangenen zwölf Jahren<br />

hat sich im früheren Bundesgebiet die Zahl der nichtehelichen Lebensgemeinschaften<br />

fast verdoppelt. 1988 gab es dort schätzungsweise erst 820 000 solcher<br />

Partnerschaften.<br />

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