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Datenreport 2002

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Frauen, aber nur etwa ein Zehntel der Männer mit ungelernten Tätigkeiten beschäftigt.<br />

In den neuen Ländern unterscheidet sich die Leistungsgruppenstruktur<br />

hiervon erheblich, insbesondere bei den Frauen: Zwei Zehntel von ihnen führten<br />

hier Facharbeitertätigkeiten aus und nur ein Viertel ungelernte Tätigkeiten. Die<br />

ostdeutschen Arbeiter wurden etwas seltener als Facharbeiter und öfter für angelernte<br />

Tätigkeiten eingesetzt als ihre westdeutschen Kollegen. Die Leistungsgruppenstrukturen<br />

zwischen Männern und Frauen weisen im Osten also einen<br />

geringeren Unterschied auf als im Westen. Hierauf ist teilweise der geringere geschlechtsspezifische<br />

Verdienstabstand im Osten zurückzuführen.<br />

In der Gliederung nach Leistungsgruppen zeigen sich deutliche Differenzen in<br />

der Verdiensthöhe. Im Jahr 2000 verdienten Facharbeiter/-innen 20,5 % mehr<br />

als angelernte und 35 % mehr als ungelernte Kräfte. In der Untergliederung<br />

nach Männern und Frauen ergaben sich zwischen den Leistungsgruppen geringere<br />

Verdienstunterschiede. Am schwächsten war die Verdienstabstufung bei<br />

den ostdeutschen Arbeiterinnen, bei denen die Fachkräfte nur 15 % mehr als<br />

angelernte und 17,8 % mehr als ungelernte Kräfte verdienten.<br />

Innerhalb der einzelnen Leistungsgruppen fiel der geschlechtsspezifische Verdienstabstand<br />

niedriger aus als bei der Gesamtheit. So belief sich der Frauenverdienst<br />

in den einzelnen Leistungsgruppen auf 79,4 % (Leistungsgruppe 1)<br />

bis 84,8 % (Leistungsgruppe 3) des Männerverdienstes. Dies macht deutlich,<br />

dass die oben beschriebene ungünstigere Leistungsgruppenstruktur zum geschlechtsspezifischen<br />

Verdienstabstand beiträgt. Hätten die Arbeiterinnen die<br />

Leistungsgruppenstruktur ihrer männlichen Kollegen, würde ihr Lohn 80 % des<br />

Männerverdienstes, gegenüber tatsächlich 73,9 %, ausmachen.<br />

Die Angestelltentätigkeiten umfassen eine deutlich weitere Spanne unterschiedlicher<br />

Anforderungen als Arbeitertätigkeiten. Deswegen werden sie in fünf Leistungsgruppen<br />

– gegenüber drei für Arbeiter – untergliedert und außerdem in kaufmännische<br />

oder technische Tätigkeiten aufgeteilt. Die Leistungsgruppen sind<br />

folgendermaßen definiert: Leistungsgruppe I: Leitende Angestellte (werden in<br />

den laufenden Erhebungen nicht berücksichtigt); Leistungsgruppe II: Angestellte<br />

mit eingeschränkten Dispositionsbefugnissen; Leistungsgruppe III: Angestellte<br />

mit selbstständig durchgeführten Tätigkeiten, die neben einer Berufsausbildung<br />

noch Spezialkenntnisse in einem Fachgebiet verlangen; Leistungsgruppe IV: Angestellte<br />

mit Tätigkeiten, die eine Berufsausbildung erfordern; Leistungsgruppe V:<br />

Angestellte mit Tätigkeiten, die keine Berufsausbildung erfordern.<br />

Die Angestellten verteilen sich sehr unterschiedlich auf die Leistungsgruppen, mit<br />

deutlicher Differenzierung zwischen Männern und Frauen. Mehr als 90 % der<br />

männlichen Angestellten wurden den Leistungsgruppen II und III zugeordnet, rund<br />

80 % der weiblichen den Leistungsgruppen III und IV, siehe Tab. 6.<br />

Zu Leistungsgruppe V zählte nur ein unbedeutender Anteil der Angestellten, bei<br />

den Männern 1 %, bei den Frauen 4 %. Zwischen männlichen und weiblichen<br />

Angestellen sind die größten Unterschiede in der Besetzung der Leistungsgruppen<br />

II und IV zu beobachten mit 31 bzw. 24 Prozentpunkten.<br />

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