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Datenreport 2002

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neuverschuldung allerdings zurückgegangen. Sie belief sich 1982 noch auf 36,7<br />

Mrd. Euro und nahm dann kontinuierlich ab bis auf 19,3 Mrd. Euro im Jahr 1986.<br />

Im Jahr 1987 stieg sie wieder auf 25,5 Mrd. Euro an und erreichte 1990 vor allem<br />

aufgrund eines höheren Finanzierungsbedarfs im Zusammenhang mit der deutschen<br />

Wiedervereinigung 63,4 Mrd. Euro. Davon entfielen auf den im Juli 1990<br />

errichteten Fonds »Deutsche Einheit« und den im September 1990 errichteten<br />

Kreditabwicklungsfonds zusammen 24,2 Mrd. Euro. 1992 betrug die Nettoneuverschuldung<br />

aller öffentlichen Haushalte 84,9 Mrd. Euro, 1995 169,2 Mrd. Euro.<br />

Diese starke Zunahme ist vor allem auf die Übertragung der Schulden der Treuhandanstalt<br />

(rund 105 Mrd. Euro) auf den Erblastentilgungsfonds zurückzuführen.<br />

2000 betrug die Nettoneuverschuldung 15,1 Mrd. Euro.<br />

Der erhebliche Finanzbedarf infolge der deutschen Wiedervereinigung und aufgrund<br />

wachsender internationaler Verpflichtungen erfordert kurzfristig eine verstärkte<br />

Inanspruchnahme des Kreditmarktes durch die öffentlichen Haushalte. Die<br />

Diskussion über Auswirkungen und Grenzen der Staatsverschuldung gewinnt daher<br />

erneut an Aktualität. Nach dem Grundgesetz (Art. 115) darf die jährliche Kreditaufnahme<br />

des Bundes die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben<br />

für Investitionen nicht überschreiten. Gleichwohl ist auch bei Einhaltung<br />

dieses Grundsatzes zu beachten, dass zunehmende Verschuldung zu steigenden<br />

Zinszahlungen führt, die den Spielraum der Haushalte künftiger Jahre einengen.<br />

Die Zinslast für die Staatsschulden lag z. B. 1975 bei rund 8 Mrd. Euro jährlich, war<br />

1978 auf 11 Mrd. Euro gestiegen und betrug 1986 bereits knapp 29,7 Mrd. Euro.<br />

2000 waren es 67,6 Mrd. Euro. Die Zinsen betragen damit 7,1 % aller öffentlichen<br />

Ausgaben und binden 8,2 % der Steuereinnahmen des Staates.<br />

11.6 Personal der öffentlichen Haushalte<br />

Die öffentlichen Arbeitgeber (öffentlicher Dienst und rechtlich selbstständige Einrichtungen<br />

mit überwiegend öffentlicher Beteiligung) beschäftigten im Jahr 2000<br />

in Deutschland insgesamt 6,4 Mill. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (einschl. Berufs-<br />

und Zeitsoldaten sowie Grundwehrdienstleistende). Davon übten 4,9 Mill.<br />

Personen eine Vollzeit- und 1,5 Mill. eine Teilzeitbeschäftigung aus. Gegenüber<br />

dem Vorjahr wurden rund 130 000 Vollzeitkräfte oder 2,7 % weniger beschäftigt.<br />

Die Zahl der Teilzeitkräfte hat sich dagegen um rund 60 000 oder 4,4 % erhöht.<br />

Die Bedeutung der öffentlichen Arbeitgeber für die Erwerbstätigkeit zeigt sich,<br />

wenn die Mitarbeiterzahl der öffentlichen Hand in Beziehung zur Gesamtzahl der<br />

abhängig Erwerbstätigen gesetzt wird. Gemessen an den knapp 33 Mill. abhängig<br />

Erwerbstätigen ergibt sich für den öffentlichen Sektor ein Anteil von knapp 20 %.<br />

Damit steht im Durchschnitt jeder bzw. jede fünfte abhängig Erwerbstätige in den<br />

Lohn- und Gehaltslisten der öffentlichen Arbeitgeber (zu den Personalausgaben<br />

vgl. Abschnitt 11.2).<br />

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