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Datenreport 2002

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16.6.5 Nettoverdienste nach Haushaltstypen (Modellrechnungen)<br />

Der Lebensstandard der Arbeitnehmer richtet sich nicht nach der Höhe ihrer<br />

Brutto-, sondern nach den Nettoverdiensten. Um eine Vorstellung über die Höhe<br />

der Nettolöhne zu gewinnen, berechnet das Statistische Bundesamt mit Hilfe von<br />

Modellannahmen Nettoverdienste für ausgewählte Haushaltstypen (siehe Tab. 9).<br />

Hierbei werden Lohn- und Kirchensteuer sowie Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung<br />

als Abzugsgrößen und gesetzliches Kindergeld als staatlicher Zuschlag<br />

behandelt. Für die alten und neuen Länder werden gesonderte Werte<br />

berechnet, da in der Sozialversicherung noch unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen<br />

für die beiden Gebietsstände gelten.<br />

Tab. 9 zeigt, dass die einzelnen Haushaltstypen über 51,1 % bis 91,8 % ihres<br />

Bruttomonatsverdienstes frei verfügen können. Die geringsten Abzüge entfallen<br />

auf den Haushaltstyp »Arbeiterehepaar mit zwei Kindern und dem Mann als<br />

Alleinverdiener« in den neuen Ländern, die höchsten auf einen alleinstehenden<br />

Angestellten im früheren Bundesgebiet. Da die Haushalte im Westen höhere Abzüge<br />

zu tragen haben, besteht zwischen den Nettoverdiensten in Ost und West<br />

ein deutlich geringerer Unterschied als zwischen den Bruttowerten: die ostdeutschen<br />

Nettoangaben entsprachen 82,0 % bis 88,5 % der westdeutschen. Der geringste<br />

Wertunterschied bezieht sich auf den Haushaltstyp »Arbeiterehepaar mit<br />

zwei Kindern und dem Mann als Alleinverdiener«, der höchste auf Doppelverdienerhaushalte<br />

der Angestellten ohne Kinder.<br />

16.6.6 Arbeitskosten<br />

Wie bereits angedeutet, sind Löhne und Gehälter für die Wirtschaft ein entscheidender<br />

Kostenfaktor. Nachdem in den vorhergehenden Abschnitten der Einkommensaspekt<br />

bei den Arbeitnehmern im Vordergrund stand, soll im Folgenden<br />

der Kostengesichtspunkt bei den Arbeitgebern näher beleuchtet werden. Da die<br />

Arbeitskosten nur im vierjährigen Turnus erfragt werden und die Ergebnisse für<br />

das Jahr 2000 bei Redaktionsschluss noch nicht vorlagen, wurde nachfolgend<br />

auf Ergebnisse für das Jahr 1996 zurückgegriffen.<br />

Die Arbeitskosten umfassen die Bruttolöhne und -gehälter sowie weitere Kosten,<br />

die auf gesetzlichen Regelungen, Tarifverträgen oder betrieblichen Vereinbarungen<br />

beruhen und unmittelbar mit der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und<br />

Arbeitnehmern zusammenhängen. Sie werden in der amtlichen Statistik durch<br />

die beiden Hauptbestandteile »Entgelt für geleistete Arbeit« und »Personalnebenkosten«<br />

dargestellt. Hiervon ist das Entgelt für geleistete Arbeit als die »direkte«<br />

Vergütung der Arbeitszeit definiert; alle anderen Kosten – wie die Vergütung arbeitsfreier<br />

Tage (Urlaub, Krankheit, gesetzliche Feiertage, sonstige bezahlte gesetzliche<br />

oder betriebliche Freizeit), die Sonderzahlungen (vermögenswirksame<br />

Leistungen, zusätzliches Urlaubsgeld, Gratifikationen, 13. Monatsgehalt), Arbeitgeberbeiträge<br />

zur Sozialversicherung sowie die Aufwendungen für die betriebliche<br />

Altersversorgung und berufliche Bildung – zählen zu den Personalnebenkosten.<br />

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