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Datenreport 2002

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0 DESTATIS – Informationsdienstleister<br />

für Deutschland<br />

»Kurz gesagt, Statistiker helfen bei der Gestaltung von Entscheidungen im Bereich<br />

der Wirtschaft, sie stellen Navigationshilfen für das Staatsschiff bereit, sie unterstützen<br />

soziale Institutionen, die für die Wohlfahrt der Bevölkerung tätig sind, und<br />

sie verhelfen Studierenden und der Öffentlichkeit zu einer stärker an den Realitäten<br />

orientierten Vorstellung über das komplexe ökonomische und soziale Umfeld, in<br />

dem sie leben« (Handbook of Statistical Organization, Vereinte Nationen, 1954).<br />

Fast fünf Jahrzehnte nach Erscheinen des »Handbook« ist diese Aussage gültiger<br />

denn je. In Deutschland – wie fast überall in der Welt – sind Daten der amtlichen<br />

Statistik, darauf aufbauende Prognosen sowie deren Analyse Grundlage praktisch<br />

aller wirtschafts- und sozialpolitischen Entscheidungen. Die amtliche Statistik<br />

stellt mit rund 250 Bundesstatistiken über gesellschaftliche, wirtschaftliche und<br />

ökologische Zusammenhänge einen wesentlichen Teil der informationellen Infrastruktur<br />

unseres Landes bereit. Politische und gesetzgeberische Entscheidungen<br />

brauchen fundierte Datenbasen. Steuergelder und Sozialbeiträge können nur<br />

wirksam und zielgerichtet eingesetzt werden, wenn die tatsächlichen Verhältnisse<br />

bekannt sind. An statistischen Daten lassen sich Erfolg oder Misserfolg politischer,<br />

wirtschaftlicher oder finanzieller Maßnahmen ablesen bzw. bewerten.<br />

0.1 Das Statistische Bundesamt heute<br />

Das Statistische Bundesamt und die 16 statistischen Ämter der Länder arbeiten<br />

auf der Grundlage des »Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke« 1 . Hierin<br />

sind die grundlegenden Prinzipien für die Arbeit der Bundesstatistik sowie Stellung<br />

und Aufgaben des Statistischen Bundesamtes und des Statistischen Beirats festgelegt.<br />

Darüber hinaus enthält das Gesetz allgemeine Regelungen über die Anordnung<br />

und Durchführung von Statistiken, die Auskunftspflicht und die statistische<br />

Geheimhaltung. Neben Entscheidungsträgern aus Politik und Verwaltung<br />

greifen Wissenschaft, Unternehmen, Gewerkschaften, Finanzmärkte, Medien und<br />

viele Bürgerinnen und Bürger auf unsere Statistiken zurück. Für sie alle ist die<br />

Bezeichnung »amtlich« ein Gütesiegel für die Daten. Es bedeutet: Die Informationen<br />

sind nach den strengen Grundsätzen der Neutralität, Objektivität und wissenschaftlichen<br />

Unabhängigkeit erstellt und damit wirklich zuverlässig.<br />

1 Bundesstatistikgesetz – BStatG vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), zuletzt geändert<br />

durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Januar 1996 (BGBl. I S. 34).<br />

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