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Datenreport 2002

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organ. Neben der Klarstellung der verfassungsmäßigen Ordnung und der Entscheidung<br />

bei Verfassungsstreitigkeiten zwischen Staatsorganen ist es auch zur<br />

Wahrung der Grundrechte berufen. Zu seiner umfassenden Kompetenz gehört<br />

darüber hinaus auch die Prüfung, ob Bundes- und Landesrecht mit dem Grundgesetz<br />

und ob Landesrecht mit Bundesrecht vereinbar ist (Normenkontrolle). Es<br />

besteht aus zwei Senaten, die sich jeweils aus acht Richterinnen und Richtern<br />

zusammensetzen, die je zur Hälfte vom Bundestag (durch einen Wahlmännerausschuss)<br />

und vom Bundesrat gewählt werden. Ihre Amtszeit dauert zwölf Jahre;<br />

sie können nicht wieder gewählt werden.<br />

An den so genannten ordentlichen Gerichten der Länder (Zivil-, Familien- und<br />

Strafgerichte) waren am 31. Dezember 2000 insgesamt 15 200 Richterinnen und<br />

Richter tätig. Die Zahl der Staatsanwälte und -anwältinnen betrug zu diesem Zeitpunkt<br />

5 000. Demgegenüber gab es – bei ordentlichen und Fachgerichten zusammen<br />

– 101 500 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, 8 900 Anwaltsnotarinnen<br />

und -notare (jeweils Mitglieder der Rechtsanwaltskammern, Stand 1. 1. 2001) sowie<br />

1 700 (hauptberufliche) Notarinnen und Notare.<br />

Die in der Rechtspflege arbeitenden Personen sahen sich einem Geschäftsanfall<br />

von rund 4,32 Millionen Gerichtsverfahren gegenüber, die 2000 in der ersten Instanz<br />

neu anhängig wurden. Allein bei den ordentlichen Gerichten wurden 2000<br />

rund 2,4 Mill. Zivilverfahren (darunter rund 518 000 Familiengerichtsverfahren)<br />

und 860 000 Strafverfahren in der Eingangsinstanz erledigt. Dazu kamen noch<br />

rund 187 000 Zivilverfahren (einschl. 26 700 Familiengerichtsverfahren) sowie ca.<br />

62 000 Strafverfahren, die 2000 in der Rechtsmittelinstanz erledigt wurden.<br />

10.3 Straffälligkeit<br />

10.3.1 Tatermittlung<br />

2000 sind bei deutschen Polizeidienststellen 6,3 Mill. Straftaten (ohne Straßenverkehrsdelikte)<br />

bekannt geworden, davon 5,1 Mill. im früheren Bundesgebiet<br />

(einschl. Berlin-Ost). Schwer abzuschätzen ist die Dunkelziffer, d. h. die Zahl der<br />

Straftaten, die unbekannt bleiben oder nicht angezeigt werden. Wie die Polizeiliche<br />

Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts zeigt, konnten von den gemeldeten<br />

Straftaten 53,2 % (alte Länder 52,8 %) aufgeklärt werden; in diesen Fällen<br />

wurde nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis zumindest ein namentlich bekannter<br />

Tatverdächtiger festgestellt. 1980 waren von 3,8 Mill. registrierten Straftaten<br />

im früheren Bundesgebiet 44,9 % aufgeklärt worden.<br />

Wenngleich nicht alle ermittelten Straffälligen bzw. alle Opfer von Straftaten zur<br />

registrierten Bevölkerung in Deutschland gehören, ermöglicht die Umrechnung<br />

der Straftatenzahl auf je 100 000 Einwohner einen zeitlichen Vergleich, auf den<br />

eine veränderte Bevölkerungszahl keinen Einfluss hat. 1980 wurden im früheren<br />

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