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Datenreport 2002

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Euro gewesen. 1999 wurden von den Gesamtausgaben 24,9 Mrd. Euro für Arbeitslosengeld<br />

und 15,6 Mrd. Euro für Arbeitslosenhilfe aufgewendet. Zusammen<br />

flossen somit 78,2 % der Ausgaben in die unmittelbare Unterstützung von Arbeitslosen.<br />

Dabei erhielten im Jahresdurchschnitt 1999 rund 1,83 Mill. Menschen Arbeitslosengeld<br />

und 1,50 Mill. Arbeitslosenhilfe. Das bedeutet, dass von den 4,10<br />

Mill. Arbeitslosen 80 % Anspruch auf Leistungen hatten, 20 % gingen leer aus.<br />

Gründe hierfür waren, dass die Betroffenen aufgrund zu kurzer vorhergehender<br />

Beschäftigungszeit keinen Anspruch auf diese Leistungen erworben hatten, die<br />

Anspruchsfrist abgelaufen war oder keine Bedürftigkeit anerkannt wurde.<br />

Der Umfang der Leistungen liegt beim Arbeitslosengeld für Arbeitslose mit Kindern<br />

bei 67 % des letzten Nettoeinkommens und für Arbeitslose ohne Kinder bei<br />

Tab. 5: Daten der Arbeitsförderung 1998 und 1999<br />

1998 1999<br />

1 000<br />

Arbeitslose 4 279,3 4 099,2<br />

Empfänger von Arbeitslosengeld 1 987,2 1 828,7<br />

Empfänger von Arbeitslosenhilfe 1 504,1 1 494,7<br />

Mill. EUR<br />

Einnahmen der Bundesanstalt für Arbeit 46 572 47 954<br />

darunter Beiträge 44 056 45 141<br />

Ausgaben der Bundesanstalt für Arbeit<br />

darunter:<br />

50 542 51 693<br />

Arbeitslosengeld<br />

Kurzarbeitergeld, Maßnahmen zur<br />

27 010 24 863<br />

Arbeitsbeschaffung<br />

Mittel des Bundes<br />

5 624 5 967<br />

Ausgaben insgesamt<br />

darunter:<br />

17 518 17 470<br />

Arbeitslosenhilfe 15 563 15 581<br />

Quelle: Bundesanstalt für Arbeit.<br />

60 %. Die Arbeitslosenhilfe beträgt 57 % des letzten Nettoeinkommens für Hilfeempfänger<br />

mit Kindern bzw. 53 % für Personen ohne Kinder.<br />

Die Ausgaben der Arbeitsförderung werden überwiegend durch die Beiträge<br />

von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur Arbeitslosenversicherung finanziert. Der<br />

Beitragssatz liegt bei 6,5 % des Bruttoarbeitsentgelts. Hiervon tragen Beschäftigte<br />

und Arbeitgeber jeweils die Hälfte. Von Arbeitgeberseite werden außerdem<br />

Umlagen erhoben, die zur Finanzierung des Konkursausfallgeldes und der Winterbau-Umlage<br />

dienen. Darüber hinaus trägt der Bund die Arbeitslosenhilfe; er<br />

ist auch verpflichtet, Darlehen und Zuschüsse zu gewähren, wenn die Bundesanstalt<br />

für Arbeit ihre Leistungen nicht aus eigenen Einnahmen und ihrer Rücklage<br />

finanzieren kann.<br />

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