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6. Altenbericht

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Für die Diskussion um Altersbilder ist diese Qualität der Zivilgesellschaft essentiell<br />

– werden doch sowohl anthropologische als auch rechtsstaatliche Fundamente auf<br />

diese Weise zu sichern gesucht und zur gemeinsamen Grundlage gesellschaftlichen<br />

Zusammenlebens gemacht. Altersdiskriminierungen, Intoleranz gegenüber<br />

Menschen mit Demenz, respektloses Verhalten gegenüber alten Menschen sind in<br />

diesem Sinne nicht „zivil(-gesellschaftlich)“. Die verschiedenen Chartas zur Sicherung<br />

von Rechten Pflegebedürftiger oder Sterbender sind Ausdruck eines derartigen<br />

Verständnisses von Zivilgesellschaft.<br />

Die Zivilgesellschaft in dieser differenzierten Sichtweise eröffnet eine Vielzahl von Handlungsräumen<br />

und Rollen im und für das Alter; sie bietet Lern- und Entwicklungsfelder dafür,<br />

mit den An- und Herausforderungen im Alter(n) und ihren Risiken und Gefährdungen<br />

umzugehen und sie zu gestalten. Zudem ermöglicht Zivilgesellschaft die Entwicklung<br />

neuer und anderer gesellschaftlicher Erwartungen an das Alter jenseits von Privatsphäre<br />

und Familienrollen. Bilder vom „Ruhestand“, vom „Pflegefall“, vom „alten Eisen“, vom „unproduktiven<br />

Alter“ haben in diesem zivilgesellschaftlichen Zusammenhang keinen Bestand.<br />

Implikationen hat dies für die Gestaltung von Rahmenbedingungen und damit für<br />

eine Politik, die auf die aktive Mitgestaltung Älterer ausgerichtet ist. Der Schutzauftrag<br />

gegenüber vulnerablen älteren Menschen wird durch das Konzept der Zivilgesellschaft<br />

zugleich neu verortet: Nicht nur der Staat hat diesen Schutzauftrag inne, sondern jeder<br />

gesellschaftliche Akteur – vom Wirtschaftsunternehmen bis hin zu jedem Einzelnen und<br />

jeder Einzelnen. Schließlich weist das Konzept der Zivilgesellschaft darauf hin, dass die<br />

verschiedenen gesellschaftlichen Sektoren miteinander verflochten sind: In einer Gesellschaft<br />

im demografischen und sozialen Wandel ist jeder Sektor auf die jeweils anderen<br />

und auf eine produktive „Zivilgesellschaft“ im Sinne gesellschaftlicher Selbstorganisation<br />

(Dritter Sektor) angewiesen.<br />

4.2 Altersbilder, Generationenbeziehungen und<br />

Zivilgesellschaft<br />

Altersbilder können in einem zivilgesellschaftlichen Zusammenhang nicht ohne die Berücksichtigung<br />

von Generationenbeziehungen diskutiert werden. Allein aus dem Nebeneinander<br />

der familialen und gesellschaftlichen Generationen konstituiert sich keine Gesellschaft;<br />

vielmehr ist jede Generation auf die andere verwiesen. Mit der heute längeren<br />

Lebenszeit der Menschen geht die Ausdehnung auch der gemeinsamen Lebenszeit der<br />

Generationen einher; dies erfordert es stärker als jemals zuvor, zwischen den Generationen<br />

Vertrauen und Bindungen aufzubauen. Die Bereitschaft der Generationen, füreinander<br />

und für die Gesellschaft Verantwortung zu tragen, rückt stärker als in den Jahrzehnten<br />

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