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6. Altenbericht

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Übersicht 11.4: Tarifliche Regeln zu Arbeitsteilzeitregelungen nach Lebensalter und<br />

Betriebszugehörigkeit<br />

Tarifbereich Altersteilzeitregelungen ab... Lebensjahr / Anspruch<br />

Chemische Industrie 55<br />

Anspruch bis 6 J., über 6 J.: mit Betriebsvereinbarung<br />

(BV) ab 01.01.2010: 59 mit BV,<br />

früher durch freiwillige BV bis 6 J.<br />

Druckindustrie<br />

Metall- und Elektroindustrie<br />

Tarifvertrag Altersteilzeit (TV ATZ)<br />

TV zur Beschäftigungsbrücke<br />

Tarifvertrag zum Bruttoaufstockungsmodell ATZ<br />

TV zum flexiblen Übergang in die Rente<br />

381<br />

57<br />

Anspruch für 6 J. (nur für Schicht-Arbeitnehmerinnen<br />

und -Arbeitnehmer nach 5 J. Wechsel bzw.<br />

ständiger Nachtschicht im selben Betrieb)<br />

55 mit BV<br />

Anspruch ab 61<br />

57<br />

Anspruch für 2 - 6 J. mit Freistellung ab 60. Lj.;<br />

59-60:<br />

Anspruch für 2 J. ab 01.01.2010:<br />

1) Allgemeiner Anspruch: 61 + 12 J. BZ<br />

4 Jahre vor Rentenbezug<br />

2) Besonderer Anspruch: 57 + 12 J. BZ 6 Jahre<br />

Obst und Gemüse verarbeitende Industrie 55, ab 58 + 10 J. BZ: Anspruch für 2 - 6 J.<br />

Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitende Industrie<br />

55 für 6 J., Anspruch ab 57<br />

nur für Schicht-Arbeitnehmerinnen<br />

und -Arbeitnehmer mit 10 J. Unternehmenszugehörigkeit<br />

und 5 J. Wechsel- bzw. ständiger Nachtschicht<br />

Papierindustrie 57, durch BV oder Einzelvereinbarung: bis 6 J.<br />

Zementindustrie (Nordwestdeutschland) 58<br />

Quelle: Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände.<br />

Mit den tarifrechtlichen Regelungen werden in sehr unterschiedlicher Weise Altersbilder<br />

im Betrieb geprägt. Sie begründen Bilder, die mit dem Alter Privilegien verbinden, aber<br />

auch solche, die eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit unterstellen. Es wäre eine lohnende<br />

Aufgabe für die Tarifpartner, den Umgang mit Altersgrenzen im Tarifrecht zu reflektieren.<br />

Im europäischen Vergleich zeigt sich bei der Regelung von Altersgrenzen eine deutliche<br />

Variationsbreite. Die gesetzlichen Regelaltersgrenzen in den Ländern der Europäischen<br />

Union deuten auf höchst unterschiedliche Konzeptionen hin. Die Regelaltersgrenzen in<br />

der Europäischen Union reichen von 57 Jahren für Frauen (Tschechien) und 60 Jahren<br />

für Männer (Frankreich) bis zu 66 Jahren für Männer und Frauen in Dänemark. Deutschland<br />

liegt mit einem gesetzlichen Ruhestandsalter für Frauen im oberen Drittel und entspricht<br />

bei den Männern der Mehrheit der europäischen Länder, die eine Regelaltersgren-

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