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6. Altenbericht

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zurückgeht, sondern ebenso auf die strukturell begründete größere Flexibilität und Dynamik<br />

am Arbeitsmarkt. Der scharfe Konjunktureinbruch im Herbst 2008 begründet einen<br />

Test auf Robustheit für diese strukturellen Veränderungen am Arbeitsmarkt. Der bisherige<br />

Verlauf der konjunkturellen Abschwächung deutet nicht darauf hin, dass ein Rückfall in<br />

alte Muster mit einer Freisetzung vor allem älterer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen<br />

zu beobachten sein wird. Im Gegenteil, die massive Inanspruchnahme der Kurzarbeit legt<br />

nahe, dass die Unternehmen hohe Investitionen in die Beschäftigungssicherheit vornehmen,<br />

um ihre Fachkräftebasis langfristig zu sichern, wovon auch ältere Arbeitnehmer und<br />

Arbeitnehmerinnen profitieren.<br />

Übersicht <strong>6.</strong>1: Reformen der Arbeitsmarktpolitik und der Rentensysteme<br />

Institutionelle Veränderungen sind für den Arbeitsmarkt und vor allem für die Beschäftigung<br />

älterer Menschen in den letzten Jahren verschiedentlich vorgenommen worden.<br />

(1) Dies betrifft die mit den Hartz-Gesetzen verkürzte Bezugsdauer für das Arbeitslosengeld<br />

I bei Älteren (maximal 18 Monate statt zuvor bis 32 Monate), die zum<br />

Jahresbeginn 2008 teilweise revidiert wurde (18 Monate für 55 bis 57 Jahre alte<br />

Erwerbslose, 15 statt 12 Monate für 50 bis 54 Jahre alte Erwerbslose, 18 (statt<br />

24) Monate für mindestens 58-jährige Erwerbslose, wenn in den fünf Jahren vor<br />

Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 30, 36 bzw. 48 Monate lang Arbeitslosenbeiträge<br />

gezahlt wurden).<br />

(2) Ebenso bedeutsam ist die so genannte 58er-Regelung, die in der ursprünglichen<br />

Form bis zum 31. Dezember 2007 galt und vorsah, dass Arbeitslose, die das 58.<br />

Lebensjahr vollendet hatten, Arbeitslosengeld I und II unter erleichterten Bedingungen<br />

beziehen konnten, indem sie der Arbeitsagentur beziehungsweise dem<br />

Jobcenter gegenüber erklärten, dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung zu<br />

stehen. Dies stand dem weiteren Bezug von Arbeitslosengeld I und II anders als<br />

bei jüngeren Arbeitslosen nicht im Wege – vorausgesetzt, der oder die Betreffende<br />

war bereit, zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine abschlagsfreie Rente zu<br />

beantragen. Arbeitslosengeld-I-Bezieher und -Bezieherinnen sind seitdem in die<br />

Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur einbezogen: Der Leistungsbezug<br />

ist nicht gefährdet, da Arbeitslosengeld I nicht gegenüber einer von der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung geleisteten Rente nachrangig ist, d. h. Betroffene können<br />

wählen, ob sie Arbeitslosengeld I oder eine vorgezogene Altersrente beziehen.<br />

Für Arbeitslosengeld-II-Bezieher und -Bezieherinnen ist nun aufgrund der<br />

Nachrangigkeit dieser staatlichen Fürsorgeleistung gegenüber prinzipiell allen<br />

anderen Einkommensmöglichkeiten auch eine mit Abschlägen verbundene vor-<br />

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