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6. Altenbericht

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9.1.3 Verankerung und Umsetzung von Prävention in der Versorgung<br />

Prävention ist in verschiedenen gesetzlichen Regelungen verankert, ausgewählte Regelungen<br />

im Sozialgesetzbuch werden im Folgenden näher ausgeführt.<br />

Gesetzliche Krankenkassen sind seit 2000 nach § 20 SGB V verpflichtet, Primärprävention<br />

anzubieten. Gesetzlich verankert sind (jährlich entsprechend der monatlichen Bezugsgröße<br />

anzupassende) Mindestausgaben in Höhe von 2,78 Euro pro versicherter Person<br />

pro Jahr (der Wert gilt für das Jahr 2008; im Jahr 2008 wurden tatsächlich 4,83 Euro pro<br />

versicherter Person für primärpräventive Maßnahmen ausgegeben). Zu den primärpräventiven<br />

Maßnahmen zählen individuelle Kursangebote, lebensweltbezogene Ansätze<br />

(Settingansätze) mit einem Schwerpunkt auf Schulen sowie betriebliche Gesundheitsförderung.<br />

Zielgruppen sind alle Versicherten, insbesondere jedoch sozial schlechter gestellte<br />

Personen. 2008 profitierte jede achte gesetzlich versicherte Person von Präventionsund<br />

Gesundheitsförderungsangeboten der Krankenkassen. 2,1 Millionen Versicherte besuchten<br />

individuelle Kursangebote. Diese werden besonders häufig von 40- bis 59-<br />

Jährigen sowie von Frauen (77 Prozent) wahrgenommen. Personen ab 60 Jahren, die<br />

insgesamt 27 Prozent aller gesetzlich Krankenversicherten stellen, machen einen Anteil<br />

von 28 Prozent aller Kursteilnehmer und Kursteilnehmerinnen aus. Der größte Teil von<br />

ihnen (82 Prozent) nahmen an bewegungsbezogenen Angeboten teil. Von den lebensweltbezogenen<br />

Ansätzen waren im Jahr 2008 71 Prozent auf spezifische Zielgruppen<br />

ausgerichtet, wobei der in den vergangenen Jahren weiter ausgebaute Schwerpunkt auf<br />

Schulen und damit auf Kindern und Jugendlichen liegt. Entsprechend gering ist dabei der<br />

Anteil älterer Menschen. 50- bis 60-Jährige sowie über 60-Jährige sind nur zu einem Anteil<br />

von 5 Prozent beziehungsweise 3 Prozent in den Zielgruppen vertreten. Eine differenzierte<br />

Auswertung von Daten aus dem Jahr 2007 zeigt, dass Altenpflegeheime kaum Berücksichtigung<br />

finden. Bei der betrieblichen Gesundheitsförderung liegt der Anteil der direkt<br />

erreichten mindestens 50 Jahre alten Personen bei 16 Prozent. 60 Prozent der Aktivitäten<br />

in Betrieben sind auf alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ausgerichtet. Bei den zielgruppenspezifischen<br />

Maßnahmen richten sich nur 8 Prozent gezielt an ältere Arbeitnehmer<br />

und Arbeitnehmerinnen.<br />

Stellten noch vor kurzem der Wettbewerb und die damit verbundene Orientierung auf<br />

Versicherte mit geringen Krankheitsrisiken eine wesentliche Barriere für präventive Angebote<br />

für Ältere dar, sind mit dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich eher höhere<br />

Risiken für die Kassen attraktiv. Seit 2004 können die gesetzlichen Krankenkassen<br />

nach § 65a SGB V ihren Versicherten für die Teilnahme an primärpräventiven Maßnahmen,<br />

Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen Boni gewähren. Derartige Anreize erscheinen<br />

wirksam und sollten beibehalten werden.<br />

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