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6. Altenbericht

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Lebensphase Alter erlaubt“ (Remmers, Renneke und Andrees 2009: 28). Dabei zeigen<br />

sich ein enger Zusammenhang zwischen dem Selbst- und dem Fremdbild sowie eine gegenseitige<br />

Beeinflussung der verschiedenen Dimensionen.<br />

10.5.2 Qualifizierung in der Pflege und Altersbilder von Pflegekräften<br />

Wenn dem professionellen Selbstverständnis der Pflege auch in der Ausbildung von Pflegekräften<br />

Rechnung getragen werden soll, dann sind damit spezifische Anforderungen an<br />

die Qualifizierung und Ausbildung verbunden. Diese Anforderungen betreffen zum Beispiel<br />

die Wahrnehmung des Bedarfs an Unterstützung, die Entscheidung über eine angemessene<br />

Pflege und Behandlung, das Erkennen präventiver und rehabilitativer Potenziale,<br />

die Förderung von Ressourcen sowie kommunikative Kompetenzen. Dabei verwischen<br />

zusehends die Grenzen der Berufsfelder der Krankenpflege, der Gesundheitspflege<br />

und der Altenpflege. Die berufsrechtliche Aufteilung und Klassifizierung zwischen den<br />

Berufen der Gesundheitspflege und der Sozialpflege wurde bereits Ende der 1990er Jahre<br />

von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der Gesundheitsministerkonferenz der Länder<br />

(GMK) und der Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder (ASMK) als nicht mehr<br />

zeitgemäß erachtet. Auch der Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen<br />

empfahl eine gemeinsame Grundausbildung für die verschiedenen Berufe<br />

und eine Überführung in das tertiäre Bildungssystem (Sachverständigenrat für die Konzertierte<br />

Aktion im Gesundheitswesen 2002). Eine theoretisch integrative Ausbildung in<br />

der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege beschränkt sich in Deutschland jedoch bislang<br />

auf Modellversuche.<br />

Mit der Novellierung des Krankenpflegegesetzes (KrPflG) sowie des Altenpflegegesetzes<br />

(AltPflG) von 2003 bleibt die sektorale Trennung der Ausbildung analog der sozialrechtlichen<br />

Segmentierung pflegerischer Versorgungssysteme bestehen. Damit bleiben gesundheits-<br />

und sozialpflegerische Berufsausbildungen, die auf die akute, vorrangig somatische<br />

Behandlung von Krankheit ausgerichtet sind und Berufsausbildungen, die auf die<br />

sozialpflegerische Betreuung alter Menschen ausgerichtet sind, getrennt.<br />

Zentrale Wissensbestände über Kompetenzen und Aktivitäten des Alters fanden jedoch<br />

Eingang in die Ausbildung zum Altenpfleger oder zur Altenpflegerin (Klie 2001). Konzeptionelle<br />

Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention, der Rehabilitation, der Biografiearbeit,<br />

Grundlagen der Ethik wie Achtung und Respekt der Selbstbestimmung,<br />

Grundlagen der Kommunikation, Kompetenzen zur Anleitung, Beratung und Gesprächsführung<br />

sind nun Ausbildungsgegenstand. Trotz dieser und anderer wesentlicher Neuerungen<br />

wird die nach wie vor bestehende Ausrichtung auf die Anforderungen der heilberuflichen<br />

Qualifikationen kritisiert, da eine primär medizinisch-pflegerische Ausbildung<br />

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