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6. Altenbericht

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gements wieder, wie etwa den Hospizhelfern und Hospizhelferinnen oder den Pflegebegleitern<br />

und Pflegebegleiterinnen. Die Diskussion hat Konjunktur zu einer Zeit, in der Versorgungslücken<br />

schon sichtbar und für die Zukunft prognostiziert werden.<br />

Ehrenamtlichem und freiwilligem Engagement kommt im Kontext von Pflege eine wesentliche<br />

Bedeutung zu, allerdings weniger für Pflegeaufgaben im engeren Sinne, sondern in<br />

der Teilhabesicherung, in der bürgerschaftlichen Wahrnehmung von Anliegen und Angelegenheiten<br />

der auf Pflege angewiesener Menschen und ihrer Angehörigen. Ihm wohnt<br />

erhebliches Innovationspotenzial inne, wenn es etwa um die Etablierung neuer Wohnund<br />

Versorgungsformen und über die Familien hinausgehender Solidarität geht. Die unmittelbar<br />

persönliche Begegnung und Beziehung zwischen den ehrenamtlich Tätigen und<br />

auf den auf Hilfe angewiesenen Menschen kann die bei der professionellen Pflege häufig<br />

dominante funktionale und sachbezogene Beziehung zwischen Pflegepersonen und hilfebedürftigen<br />

Menschen um wichtige psychosoziale Dimensionen ergänzen.<br />

10.3 Der Wandel von Altersbildern in der stationären Pflege<br />

Knapp über 30 Prozent der Bezieher und Bezieherinnen von Leistungen der Pflegeversicherung<br />

leben in Pflegeheimen. Die Zahl der Heimplätze steigt absolut und relativ: Der<br />

Anteil der stationär versorgten Personen nahm in den letzten Jahren leicht zu. Prognosen<br />

sagen für die nächsten Jahre eine deutliche Steigerung der Heimunterbringungsquote<br />

voraus (Blinkert und Gräf 2009). Aktuell sind allerdings auch etwa 13 Prozent der Pflegeheimplätze<br />

vakant (Rothgang u. a. 2008). Das Leben in einem Heim wird von den meisten<br />

Bürgerinnen und Bürgern abgelehnt, gleichwohl halten viele ältere Menschen eine Heimübersiedlung<br />

für unausweichlich. Auch zeigen Abwägungen von pflegenahen Jahrgängen,<br />

dass sie zunehmend die Heimversorgung ihrer Angehörigen einer häuslichen Versorgung,<br />

die sie allein zu meistern hätten, vorziehen würden (Blinkert und Klie 2004).<br />

Die konzeptionellen Vorzeichen der „Heime“ haben sich in den letzten Jahren deutlich<br />

gewandelt. Nachdem lange Zeit eine eher klinische Orientierung mit Stationen und einem<br />

hierarchisch aufgebautem Pflegedienst vorherrschte, etablieren sich seit einiger Zeit konzeptionell<br />

und semantisch neue Orientierungen. Mehr und mehr werden Hausgemeinschaften<br />

und Wohngruppen eingerichtet; das Pflegen wird dem Wohnen nicht mehr vorsondern<br />

nachgeordnet. Auch die neueren „heimrechtlichen“ Landesgesetze nehmen überwiegend<br />

vom Begriff des „Heimes“ Abschied und sprechen von „Einrichtungen“, „Betreuungseinrichtungen“<br />

oder „Wohn- und Pflegeformen mit besonderer konzeptioneller<br />

Ausrichtung“. Insofern lässt sich eine Diversifizierung von Versorgungskonzepten im<br />

„Heimbereich“ feststellen, dem die Landesgesetzgeber ebenso Rechnung tragen wie der<br />

Bundesgesetzgeber im Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, in dem ebenfalls nicht<br />

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