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6. Altenbericht

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schlechtern, wenn im sozialen Kontext ausdrücklich defizitorientierte Altersbilder kommuniziert<br />

werden. Umgekehrt gibt es Hinweise darauf, dass positive Altersbilder durchaus<br />

ein Potenzial zur Verbesserung gedächtnisbezogener Leistungen und des Selbstwertgefühls<br />

älterer Menschen besitzen.<br />

Die hier genannten Befunde sind für die betriebliche Praxis (siehe das erste Beispiel), für<br />

die therapeutische und pflegerische Praxis (siehe das zweite Beispiel) und für die Bildungsarbeit<br />

(siehe das dritte Beispiel) in hohem Maße relevant. Sie zeigen auf, dass die<br />

kritische Reflexion der in Kommunikationsprozessen vermittelten Altersbilder für die Verwirklichung<br />

von Kompetenzen in spezifischen Situationen wie auch für die Bewältigung<br />

von Grenzen eine zentrale Aufgabe ist.<br />

15.3 Altersbilder, Altersgrenzen und Gestaltung des eigenen<br />

Lebens<br />

Wenn über den Zusammenhang zwischen Altersbildern und Grenzen im Alter gesprochen<br />

wird, so ist zu beachten, dass sich Altersbilder auch in Altersgrenzen widerspiegeln. Es<br />

gibt Menschen, die sich durch das gesetzliche Renteneintrittsalter in ihren Möglichkeiten<br />

einer selbstverantwortlichen Lebensgestaltung erheblich eingeschränkt sehen. Während<br />

sich diese Altersgrenze vielleicht noch im Sinne einer Anerkennung der Leistungen älterer<br />

Menschen deuten lässt, die sich nur in wenigen Fällen als eine Einschränkung verfügbarer<br />

Handlungsspielräume darstellen mag, laufen Altersgrenzen im Bereich des freiwilligen<br />

bürgerschaftlichen Engagements offenkundig den Interessen vieler älterer Menschen zuwider<br />

(siehe Kapitel 11 in diesem Bericht). Die Tatsache, dass eine ehrenamtliche Tätigkeit<br />

als Schöffe oder Schöffin im Alter von 70 Jahren aufgegeben werden muss, lässt sich<br />

nicht im Sinne einer Anerkennung früherer Leistungen interpretieren. In dieser Altersgrenze<br />

kommt vielmehr zum Ausdruck, dass die mit der ehrenamtlichen Tätigkeit verbundenen<br />

Aufgaben und Anforderungen Menschen im Alter von über 70 Jahren nicht mehr zugetraut<br />

werden. Daher ist es notwendig, Altersgrenzen kontinuierlich zu reflektieren. Aus der<br />

Tatsache, dass sich bei Angehörigen unterschiedlicher Geburtsjahrgänge zum Teil sehr<br />

unterschiedliche Alternsprozesse nachweisen lassen – die heute 70-Jährigen sind in ihrem<br />

körperlichen und geistigen Funktionsstatus den vor wenigen Jahrzehnten 65-Jährigen<br />

vergleichbar (Baltes 2007), ergibt sich, dass sich bestimmte Altersgrenzen je nach betrachtetem<br />

Geburtsjahrgang einmal als mehr, ein anderes Mal als weniger sinnvoll und<br />

angemessen erweisen.<br />

Die hier aufgezeigte Problematik ist im Übrigen weit über gesetzliche Regelungen hinaus<br />

bedeutsam. Altersgrenzen, die verfügbare Handlungsspielräume einschränken, finden<br />

sich auch dort, wo die Zielgruppe von Freizeit- und Bildungsangeboten über das Lebens-<br />

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