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6. Altenbericht

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Familienangehörigen erschweren, Pflegeaufgaben zu übernehmen. Steigende Erwerbsquoten<br />

von Frauen und zunehmende Mobilitätserfordernisse sind nur zwei der Gründe<br />

dafür, dass es für viele Familien schwieriger wird, Pflegeaufgaben zu übernehmen. In den<br />

letzten Jahren wurde die Frage der Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und der Übernahme<br />

von Pflegeaufgaben durch die Politik aufgegriffen, zunächst durch die Einführung der<br />

Pflegezeit, später durch deren Erweiterung. Durch eine stärkere Integration der Pflegefrage<br />

in die Familienpolitik wird die im Rahmen der Pflegeversicherung noch vernachlässigte<br />

Bedeutung der Familienpflege – wie auch die Frage der Kindererziehung – gestärkt und<br />

die Wirklichkeit der Pflege in Familien von einer privaten zu einer öffentlichen Angelegenheit<br />

gemacht. Auch dies kann zu differenzierteren Bildern der Pflege und der „Pflegebedürftigen“<br />

beitragen.<br />

b) Ambulante Pflegedienste<br />

Etwa 340.000 Pflegehaushalte nehmen ambulante Leistungen von 11.500 zugelassenen<br />

Pflegediensten in Anspruch (was etwa ein Drittel aller in der Familie versorgten Personen<br />

betrifft). Eine Minderheit wählt ausschließlich Sachleistungen, nutzt also den vollen Leistungsanspruch<br />

für fachpflegerische Dienstleistungen. Die Pflegedienste erbringen in aller<br />

Regel neben den Leistungen der Pflegeversicherung auch solche der häuslichen Krankenpflege<br />

gemäß § 37 SGB V. Sie decken damit einen Kern von behandlungs- und<br />

grundpflegerischen Leistungen ab, mit dem die Familienpflege flankiert wird. Die Pflegedienste<br />

sind in ihrer Leistungserbringung an den verrichtungsbezogenen Pflegebedürftigkeitsbegriff<br />

gebunden und können in ihren Leistungen grundsätzlich nicht von den jeweils<br />

mit den Kassen ausgehandelten Leistungspaketen oder Modulen (z. B. große und kleine<br />

Morgentoilette) abweichen, wobei Ausnahmen bei gepoolten Leistungen bestehen.<br />

c) Sonstige berufliche Pflege<br />

Neben den Pflegekräften der ambulanten Pflegedienste sind zahlreiche nachgeordnete<br />

oder nebengeordnete Akteure in der beruflichen Pflege tätig. Dazu gehören Hilfskräfte in<br />

der Pflege, Assistenzpersonen, Alltagsbegleiter und -begleiterinnen, Präsenzkräfte,<br />

Nachbarschaftshelfer und -helferinnen, Hauswirtschaftshilfen, Dorfhelfer und Dorfhelferinnen<br />

sowie gänzlich ungelernte Personen, die ihr Geld in der Pflege verdienen (Klie und<br />

Guerra 2006). Diese Personen sind entweder den professionellen Pflegefachkräften<br />

nachgeordnet oder aber sie beziehen sich in ihren Assistenzleistungen auf die „Anweisungen“<br />

oder Wünsche der auf Pflege angewiesenen Personen oder ihrer Angehörigen,<br />

die ja ihre Arbeitgeber sind. Werden sie im Kontext von Sachleistungen der Pflege- und<br />

Krankenversicherung tätig, unterliegen sie den Weisungsrechten der Fachkräfte; tun sie<br />

dies nicht, handeln sie allein im Auftrag der pflegebedürftigen Personen oder deren Ange-<br />

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