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6. Altenbericht

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Rahmen eines „Hilfemixes“ statt, bei dem verschiedenen Unterstützungsformen miteinander<br />

kombiniert werden. In den Haushalten, in denen ein Pflegemix vorzufinden ist, das<br />

heißt in denen professionelle Hilfe, nachbarschaftliche Unterstützung und ähnliches neben<br />

der Familienpflege eine Rolle spielen, übernehmen Familienangehörige von durchschnittlichen<br />

62 Stunden pro Woche an Unterstützung und Pflege 42 Stunden, sechs<br />

Stunden entfallen auf Pflegedienste, zehn Stunden auf andere professionelle Helfer und<br />

Helferinnen und vier Stunden auf Freunde und Freundinnen, Ehrenamtliche oder Nachbarn<br />

und Nachbarinnen (Klie u. a. 2008). Im Folgenden werden die einzelnen Pflegeformen,<br />

die Elemente im Pflegemix sein können, kurz beschrieben.<br />

a) Pflege in der Familie<br />

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass pflegerische Hilfebedarfe im Regelfall zunächst<br />

innerhalb der Familie gedeckt werden, insbesondere Hilfebedarfe von älteren Menschen,<br />

aber auch von Kindern. Dies zeigt sich programmatisch in der Pflegeversicherung: Dort ist<br />

von der Förderung der Pflege in Familien die Rede (§ 4 SGB XI), und es gilt der Vorrang<br />

der ambulanten Versorgung vor der stationären Versorgung (§ 5 SGB XI), der nur dort<br />

wirklich „greifen“ kann, wo die Familien die Hauptaufgaben der Pflege übernehmen. Ansonsten<br />

kommt angesichts der im ambulanten Bereich entstehenden Mehrkosten für die<br />

Pflege gegenüber der stationären Versorgung sehr schnell der Verweis auf die kostengünstigere<br />

Heimversorgung – soweit Sozialhilfeleistungen in Rede stehen. Auch im Bereich<br />

der häuslichen Krankenpflege wird auf die Übernahme von Aufgaben der Behandlungspflege<br />

durch Angehörige gesetzt: der Leistungsanspruch ruht, wenn im Haushalt<br />

lebende Angehörige diese Aufgaben übernehmen können (§ 37 Abs. 3 SGB V). Nicht nur<br />

normativ, sondern auch fiskalisch ist bei der Pflegeversicherung einkalkuliert, dass ein<br />

Großteil der Pflegeaufgaben innerhalb von Familien übernommen wird, was durch die<br />

Gewährung von Pflegegeld und Rentenversicherungsanwartschaften unterstützt wird.<br />

Eine Möglichkeit, Pflegeaufgaben innerhalb der Familie auch beruflich zu übernehmen,<br />

sieht das einschlägige Leistungsrecht nicht vor. Flankiert wird der Vorrang der Pflege<br />

durch Familienangehörige durch die insbesondere bei Heimunterbringung einsetzende<br />

Unterhaltspflicht und die jüngst „verbesserten“ Regelungen in erbschaftssteuerlicher Hinsicht.<br />

Alles in allem ist für die Pflege alter Menschen das Leitbild des Vorrangs der Familienpflege<br />

normativ fest verankert und sanktioniert. Es entspricht auch ganz wesentlich<br />

dem empirischen Befund der verbreiteten Übernahme von Pflegeaufgaben im Familienkontext.<br />

Die normativ stark verankerte und empirisch auch weithin vorfindliche Pflegebereitschaft<br />

in Familien trifft aber zunehmend auf Rahmenbedingungen und Lebensumstände, die es<br />

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