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6. Altenbericht

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eziehungsweise -arbeitnehmerin zur Verfügung stellt. Der betriebliche Demografiefonds<br />

wird nach Maßgabe einer Betriebsvereinbarung für eines oder mehrere der genannten<br />

Instrumente genutzt. Individuelle Ansprüche einzelner Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen<br />

an den Fonds bestehen nicht. In diesem Zusammenhang ist die Altersteilzeit nur<br />

noch ein Instrument von mehreren. Ein tariflicher Anspruch auf Altersteilzeit besteht anders<br />

als bislang nicht mehr. Begründet wird dies unter anderem mit der Anhebung des<br />

Rentenzugangsalters auf 67 Jahre, die eine wichtige Orientierung für den notwendigen<br />

Paradigmenwechsel zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit darstelle (Industriegewerkschaft<br />

Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) und Bundesarbeitgeberverband Chemie<br />

(BAVC) 2008).<br />

Dieser Tarifvertrag atmet einen anderen Geist als die vorhergehenden Regelungen und<br />

stellt damit eine höchst bedeutsame Zäsur dar. Er basiert auf der Erkenntnis, dass Ältere<br />

enorme Potenziale für die Unternehmen bereithalten, die über gezielte Maßnahmen der<br />

Arbeitsgestaltung, der Zeitpolitik, der Gesundheitsförderung, der Qualifizierung, des Wissensmanagements<br />

und der Familienförderung mobilisiert werden können. Die Motivation<br />

dafür ist bei den Unternehmen aus der Wahrnehmung veränderter Knappheiten am Arbeitsmarkt<br />

getragen, bei der Gewerkschaft von der Einsicht, dass bei entsprechender<br />

Begleitung durch eine angemessene Gestaltung der Arbeitsprozesse sowie eine Unterstützung<br />

der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die gestiegene durchschnittliche Lebenserwartung<br />

auch große Chancen für eine längere Erwerbsbiografie bereithält. Explizit<br />

wird auch von Maßnahmen der Eigenvorsorge der Beschäftigten gesprochen. Insofern<br />

reflektiert dieser Tarifvertrag nicht die Durchsetzung eines neuen Bildes vom Alter und<br />

vom Altern, wohl aber hat eine Drucksituation den Raum gegeben, eine andere Sicht auf<br />

das Alter bedeutsam und leitend werden zu lassen.<br />

Dies gilt auch für den neuen Tarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie zur Neuregelung<br />

des flexiblen Übergangs in die Rente vom 3. September 2008, wenngleich der Fokus hier<br />

weit enger auf der Übergangsphase von der Erwerbstätigkeit in die Rente liegt und der<br />

Tarifvertrag keine umfassende Antwort auf den demografischen Wandel bietet. Danach<br />

besteht ein allgemeiner tarifvertraglicher Anspruch auf Altersteilzeit nur noch für maximal<br />

2,5 Prozent der Belegschaft, bisher lag die Quote je nach Tarifvertrag bei 4 bis 5 Prozent.<br />

Der allgemeine Anspruch setzt voraus, dass die Beschäftigten mindestens 61 Jahre alt<br />

sind und dem Betrieb mindestens 12 Jahre angehören. Die Altersgrenze wird mit der Anhebung<br />

des Rentenzugangsalters schrittweise angehoben. Zusätzlich besteht für maximal<br />

2,5 Prozent der Belegschaft ein besonderer Anspruch auf Altersteilzeit, wenn einerseits<br />

während der letzten neun Jahre regelmäßig in drei oder mehr Schichten mit Nachtschicht<br />

oder nur in Nachtschicht oder unter besonders starken Umwelteinflüssen gearbeitet wur-<br />

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