20.07.2013 Aufrufe

6. Altenbericht

6. Altenbericht

6. Altenbericht

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

zeitige Rente eine vorrangige Leistung.<br />

(3) Seit dem Jahr 1996 bestand in Deutschland die Möglichkeit, über Altersteilzeit<br />

den Übergang in die Rentenphase gleitend zu gestalten. Bis zum Dezember<br />

2009 wurden – bei konstant hohen Fallzahlen – insgesamt 52<strong>6.</strong>339 Altersteilzeitfälle<br />

von der Bundesagentur für Arbeit bewilligt und gefördert. Mit einem Anteil<br />

von 93,5 Prozent wurde bei den 2009 bewilligten Fällen primär die Blockzeitlösung<br />

gewählt. Das Instrument Altersteilzeit dient damit ganz überwiegend dem<br />

vorzeitigen Wechsel in den Ruhestand und nicht wie intendiert dem gleitenden<br />

Übergang. Gleichzeitig haben sich die beschäftigungspolitischen Erwartungen<br />

nicht erfüllt, denn der Anteil der Arbeitslosen, die auf Altersteilzeitstellen nachrücken,<br />

ist seit 1997 kontinuierlich gesunken. Nach dem novellierten Altersteilzeitgesetz<br />

wird eine bis zum Jahresende 2009 angetretene Alterszeit über die Arbeitsverwaltung<br />

gefördert, wodurch ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen<br />

ihre Arbeitszeit nach Vollendung des 55. Lebensjahres auf die Hälfte vermindern<br />

können. Bedingung ist lediglich, dass über einen Gesamtzeitraum von bis zu drei<br />

Jahren die Arbeitszeit im Durchschnitt halbiert wird.<br />

(4) Die Regelung des Rentenzugangs für die so genannten vorgezogenen Altersrenten<br />

(Altersrente für Frauen, Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit,<br />

Altersrente für Schwerbehinderte sowie Altersrente für langjährig<br />

Versicherte) wurde bereits mit der Rentenreform 1992 geändert, was aber<br />

wegen der gleitenden Einführung nachwirkt. So wurden die Altersgrenzen für<br />

den abschlagsfreien Bezug dieser Altersrenten schrittweise auf das 65. Lebensjahr<br />

angehoben; ein vorzeitiger Bezug wird mit Abschlägen von 0,3 Prozent für<br />

jeden Monat des früheren Beginns belegt. Mit der Rentenreform von 2004 wurde<br />

darüber hinaus die Altersgrenze für den frühestmöglichen Zugang bei der Altersrente<br />

wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit schrittweise vom 60. auf das<br />

63. Lebensjahr angehoben.<br />

Quelle: Eigene Darstellung.<br />

Diese institutionellen Änderungen der letzten Zeit kommen einem Paradigmenwechsel<br />

gleich. Dahinter steht jedoch nicht ein greifbar gewandeltes Alters- respektive Alternsbild<br />

in der Politik. Der vielfältig staatlich geförderte vorzeitige Ausstieg aus dem Erwerbsleben<br />

erwies sich vielmehr gleichermaßen als wenig effektiv und sehr teuer. 6 Der gesamtwirt-<br />

6 Die Beitrags- und Steuerzahler und -zahlerinnen werden per Saldo mit 3 bis 4 Mrd. Euro (Basis<br />

der Berechnung 2007) belastet, zudem wenden die Unternehmen (2007) gut 4 Mrd. Euro für die<br />

175

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!