20.07.2013 Aufrufe

6. Altenbericht

6. Altenbericht

6. Altenbericht

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Verdienstsicherungen nach dem Senioritätsprinzip, die ebenfalls an ein kalendarisches<br />

Alter in Verbindung mit der Betriebszugehörigkeit gebunden sind (45. bis 55. Lebensjahr<br />

in Verbindung mit einer Betriebszugehörigkeit von 5 bis 23 Jahren), haben die Löhne älterer<br />

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in den betroffenen Tarifbereichen „krisenfest“<br />

gemacht. Hier finden sich deutlich begünstigende Regelungen gegenüber jüngeren Menschen<br />

und gegenüber Kolleginnen und Kollegen, die neu in den Betrieb einsteigen<br />

(Übersicht 11.2).<br />

Übersicht 11.2: Tarifliche Regeln zur Verdienstabsicherung nach Lebensalter und<br />

Betriebszugehörigkeit<br />

Tarifbereich<br />

379<br />

100prozentige Verdienstsicherung ab dem...<br />

Lebensjahr (Lj.) und ... Jahren Betriebszugehörigkeit<br />

(BZ)<br />

Privates Bankgewerbe 50 Lj. + 10 BZ: Abgruppierung aus Gründen, die<br />

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nicht zu vertreten<br />

haben<br />

Chemische Industrie 50 Lj. + 10 BZ: unverschuldete Versetzung an Arbeitsplätze<br />

mit geringeren Anforderungen<br />

Einzelhandel (NRW) 50 Lj. + 15 BZ: bei alters- oder gesundheitsbedingter<br />

Abgruppierung<br />

Feinkeramische Industrie 55 Lj. + 10 BZ: bei unverschuldeter Minderung der<br />

Leistungsfähigkeit<br />

Genossenschaftlicher Groß- und Einzelhandel 55 Lj. + 10 BZ: bei Änderungskündigung<br />

Groß- und Außenhandel (NRW) 53 Lj. + 12 BZ: bei alters- oder gesundheitsbedingter<br />

Änderungskündigung<br />

Kautschukindustrie (Rheinland-Pfalz) 50 Lj. + 23 BZ: bei Umsetzung oder Leistungsminderung<br />

Metall- und Elektroindustrie (Niedersachsen,<br />

Sachsen-Anhalt, NRW)<br />

Metall- und Elektroindustrie (Bremen, Unterweser,<br />

Schleswig-Holstein)<br />

55/54/53 Lj. + 10/11/12 BZ: bei gesundheitlichen<br />

Gründen<br />

55 Lj. + 5 BZ<br />

Stahlindustrie 50/55 Lj. + 10/5 BZ: bei gesundheitsbedingter Umsetzung<br />

Steine und Erden Industrie 45 Lj. + 10 BZ: bei Rationalisierungsmaßnahmen<br />

Versicherungsgewerbe 50 Lj. + 10 BZ: bei betriebsorganisatorischen<br />

Gründen<br />

Quelle: Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände.<br />

Tariflich vorgesehene Arbeitszeitabsenkungen sind mit der Annahme einer eingeschränkten<br />

Leistungsfähigkeit mit steigendem Alter begründet. Die Regelungen dazu sind in den<br />

Branchen höchst unterschiedlich (Übersicht 11.3). Auch hier wird das kalendarische Alter<br />

zum Teil mit der Betriebszugehörigkeit verbunden, wobei eine Absenkung von zwei Tagen<br />

pro Beschäftigungsjahr (Brauereien) bis hin zu einer einstündigen Absenkung der wöchentlichen<br />

Arbeitszeit (Glasindustrie) vorgesehen ist.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!